Die Nutzung einer Blitzer-App beim Autofahren ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe auch dann verboten, wenn ein Beifahrer die App auf ihrem Handy laufen hat. Das entschied das Oberlandesgericht
Der Mann war Ende Januar 2022 von Polizisten angehalten worden, als er deutlich zu schnell durch Heidelberg fuhr, wie das Gericht mitteilte. Als die Beamten ihn kontrollierten, habe er das Handy seiner Beifahrerin bewusst zur Seite geschoben. Die Polizisten entdeckten die App dennoch, das Amtsgericht
Das Oberlandesgericht entschied nun jedoch, die Strafe sei rechtens. Die Straßenverkehrsordnung verbiete nicht nur einem Fahrer die Nutzung einer App mit Blitzer-Warnungen. Verboten sei auch, so eine App auf dem Handy eines anderen Fahrzeuginsassen aktiv laufen zu lassen. (Aktenzeichen 2 ORbs 35 Ss 9/23)
(dpa)