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Unterhalt: Unterhaltszahlung ab 18: So viel müssen Sie zahlen

Unterhalt

Unterhaltszahlung ab 18: So viel müssen Sie zahlen

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    Auch wenn das Kind volljährig ist, muss man meist weiter finanziell für es aufkommen.
    Auch wenn das Kind volljährig ist, muss man meist weiter finanziell für es aufkommen. Foto: Christin Klose, dpa-tmn (Symbolbild)

    Egal ob Scheidungskind oder nicht: Viele Kinder haben in Deutschland Anspruch auf Unterhalt. Auch nach dem 18. Geburtstag. Wie hoch der Unterhaltsanspruch ausfällt, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab.

    Unterhalt ab 18: Bis wann besteht die Unterhaltspflicht?

    Eltern müssen für den Unterhalt ihres Kindes auch nach dem 18. Geburtstag aufkommen, bis das Kind eine erste schulische oder berufliche Ausbildung abgeschlossen hat. Das ist in Paragraf 1610 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt.

    Wie hoch der jeweilige Unterhaltsanspruch ausfällt, hängt davon ab, ob das Kind ausgezogen ist oder bei einem der Elternteile lebt.

    Unterhalt ab 18: Wie viel Unterhalt muss man zahlen, wenn das Kind ausgezogen ist?

    Ist das Kind ausgezogen und befindet sich noch in einer ersten beruflichen oder schulischen Ausbildung, hat es einen Unterhaltsbedarf von 930 Euro monatlich. Das ist in der Düsseldorfer Tabelle geregelt.

    Darin enthalten sind 410 Euro für die Unterkunft inklusive aller umlagefähiger Nebenkosten, also Warmmiete. Studiengebühren sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind hier allerdings nicht enthalten.

    Unterhalt ab 18: Muss man Unterhalt zahlen, wenn das Kind zu Hause wohnt?

    Wie das Portal Finanztip schreibt, steht auch volljährigen Kindern Unterhalt zu, die noch in Erstausbildung und nicht verheiratet sind und bei den Eltern oder einem Elternteil wohnen. Dabei würden die selben Regeln angewandt, wie für minderjährige Kinder.

    Allerdings ist die Berechnung des Unterhalts in diesem Fall etwas anders. Denn dann hängt die Höhe des Unterhaltes davon ab, wie viel die Eltern verdienen. Die Richtlinien für den Unterhalt von Kindern lassen sich in der Düsseldorfer Tabelle nachlesen.

     Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigenab 18 Jahren
    Alle Beträge in Euro
    1bis 2.100689
    22.101 bis 2.500 724
    32.501 bis 2.900758
    42.901 bis 3.300793
    53.301 bis 3.700827
    63.701 bis 4.100882
    74.101 bis 4.500938
    84.501 bis 4.900993
    94.901 bis 5.3001.048
    105.301 bis 5.7001.103
    115.701 bis 6.4001.158
    126.401 bis 7.2001.213
    137.201 bis 8.2001.268
    148.201 bis 9.7001.323
    159.701 bis 11.2001.378

    Wichtig zu wissen: Das Kindergeld sowie der Bezug von BAföG werden auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Selbiges gilt auch für die Ausbildungsvergütung.

    Übrigens: Mit der Volljährigkeit erlischt der Anspruch auf Kindergeld. Doch unter bestimmten Umständen kann man auch mit über 18 Jahren noch Kindergeld beziehen. Für das Kindergeld gibt es auch 2024 feste Auszahlungstermine. Diese richten sich nach den Endziffern der Kindergeld-Nummer. Neben Kindergeld und Elterngeld gibt es auch noch weitere finanzielle Hilfen für Eltern. Zudem kann 2024 wieder ein Kinderzuschlag beantragt werden.

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