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Trinkgeld: Trinkgeld im Krankenhaus – ist das angemessen?

Trinkgeld

Trinkgeld im Krankenhaus – ist das angemessen?

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    Oft steht ein Sparschwein auf der Theken der Station im Krankenhaus bereit. Wie viel Trinkgeld ist hier angemessen?
    Oft steht ein Sparschwein auf der Theken der Station im Krankenhaus bereit. Wie viel Trinkgeld ist hier angemessen? Foto: Frank Rumpenhorst, dpa

    Trinkgeld geben oder nicht? In vielen Fällen ist diese Entscheidung nicht besonders schwer: etwa im Restaurant oder nach einem schönen Urlaub im Hotel. Doch gibt es auch Orte, an denen Trinkgeld unangemessen oder sogar nicht gerne gesehen ist? Gerade in Bereichen, in denen Menschen häufig für den Mindestlohn arbeiten, möchte man als Gast oder Kunde gerne seinen Dank ausdrücken, indem man ein paar Euro mehr auf den Tresen legt. Für Servicekräfte in Restaurants, Friseure oder Handwerkerinnen ist das Trinkgeld eine Möglichkeit, das Einkommen etwas aufzustocken. Doch wie sieht es beispielsweise bei Pflegern oder Pflegerinnen im Krankenhaus aus? Und wie ist das für Ärzte und Ärztinnen geregelt?

    Trinkgeld geben im Krankenhaus – das ist erlaubt

    Vielerorts ist Trinkgeld eine geeignete Methode, um seinen Dank für guten Service oder eine gute Behandlung auszudrücken. Auch Menschen, die im Krankenhaus von Pflegern oder Krankenschwerstern gut umsorgt wurden, möchten ihren Dank dafür gerne in Form eines fünf-Euro-Scheins zum Ausdruck bringen. Doch gerade in Krankenhäusern ist Trinkgeld eine heikle Angelegenheit. Während des Aufenthalts kann dieses schnell als Bestechungsversuch gedeutet werden und diejenigen, die es annehmen, können dies zur Last gelegt bekommen.

    In vielen Krankenhäusern besteht daher sogar ein regelrechtes Trinkgeld-Verbot. Der Pflegekraft, die Trinkgeld angenommen hat, könnte beispielsweise vorgeworfen werden, dass sie den Patienten oder die Patientin, von der sie es erhielt, bevorzugt behandelt. Die Intensivfachpflegerin Pola Gülberg erklärt in ihrer Kolumne bei der Sueddeutschen Zeitung, dass es ihr beispielsweise strikt untersagt sei, während des Aufenthalts des Patienten Trinkgeld anzunehmen.

    Das gilt es also zu beachten:

    • Trinkgeld ist immer freiwillig. Egal, ob im Restaurant oder im Krankenhaus.
    • Durch ein persönliches Trinkgeld an einzelne Pflegekräfte könnten diese in eine unangenehme Situation geraten.
    • Informieren Sie sich vorab, ob die Pflegekräfte auf ihrer Station eine gemeinsame Kaffeekasse besitzen.
    • Trinkgeld ist immer zum Ende des Aufenthalts in der Klinik zu geben. Ansonsten könnte wiederum der Vorwurf der versuchten Bestechung im Raum stehen.

    Trinkgeld für Ärzte im Krankenhaus: Sind Geschenke erlaubt?

    Für Pflegerinnen und Pfleger gilt also, dass Trinkgeld anzunehmen sehr schnell als Bestechungsversuch ausgelegt werden kann. Solche Verbote zur Annahme von Trinkgeld sind für Klinikpersonal oft auch arbeitsvertraglich geregelt. Doch wie sieht die Situation speziell für behandelnde Ärztinnen und Ärzte aus? Gibt es einen Unterschied zwischen Ärzten in Kliniken und in privaten Praxen?

    Ähnlich wie beim Pflegepersonal gilt auch bei Ärztinnen und Ärzten, dass nicht der Verdacht entstehen darf, diese behandelten einzelne Patientinnen und Patienten bevorzugt. Anstelle von Trinkgeldern geben Patientinnen und Patienten daher gerne kleinere oder größere Geschenke, um sich für die Arbeit zu bedanken. Bei Ärztinnen und Ärzten ist die Annahme von Zuwendungen rechtlich durch das Strafgesetzbuch, das ärztliche Berufsrecht und das Vertragsarztrecht geregelt. Hier gilt grundsätzlich:

    • Geschenke oder Trinkgelder dürfen von Ärztinnen und Ärzten nicht angenommen werden, wenn der Eindruck entstehen kann, dass hierdurch die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird.
    • Geschenke, die unter der steuerrechtlich abgeleiteten Geringfügigkeitsgrenze von 35 Euro liegen, können meist ohne Bedenken angenommen werden
    • Wenn das Geschenk erst nach der Behandlung oder völlig unverhofft übergeben wird, kann ein Verdacht auf Einflussnahme meist ausgeschlossen werden
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