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Gastronomie: Trinkgeld bei Kartenzahlung: Diese Faustregeln gibt es

Gastronomie

Trinkgeld bei Kartenzahlung: Diese Faustregeln gibt es

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    Egal ob nach einem ausgiebigen Essen im Restaurant, im Café oder beim Friseur: ein angemessenes Trinkgeld ist immer eine gute Methode, um seinen Dank auszudrücken. Je nach Dienstleistung kann dieses

    Trinkgeld mit Karte zahlen: kommt das an?

    In vielen Ländern ist es bereits gang und gäbe, ohne Bargeld unterwegs zu sein. Häufig ist die Kredit- oder Girokarte hier das Zahlungsmittel der Wahl. Wer bei einer Dienstleistung jedoch gerne Trinkgeld zum Rechnungsbetrag hinzuzahlen möchte, fragt sich bei der Bezahlung mit Karte zurecht: kommt der Bonus denn bei der richtigen Person an?

    Grundsätzlich empfiehlt die stellvertretende Vorsitzende der Deutschen-Knigge-Gesellschaft, Linda Kaiser, Trinkgeld immer in Bar zu zahlen. Bei Kartenzahlungen besteht das Risiko, dass das Trinkgeld gar nicht bei der Servicekraft persönlich ankommt. Was aber tun, wenn man gar kein Bargeld zur Hand hat? Diese Vorgehensweisen gibt es zu beachten:

    • Wenn Sie Ihre Rechnung mit der EC- oder Kreditkarte begleichen, ist es empfehlenswert, das Trinkgeld zusätzlich in bar zu entrichten
    • Auch die Nennung des Trinkgeldbetrages zur Eingabe in ein Abrechnungsgerät ist möglich

    Trinkgeld mit Karte zahlen birgt auch Risiken

    Wer in seiner Freizeit gerne darauf verzichten möchte, Bargeld im Portemonnaie zu tragen, muss also nicht unbedingt ein schlechtes Gewissen haben. Allerdings birgt das Zahlen mit Karte doch einige Risiken. Sandra Warden, Geschäftsführerin im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) erklärt in einem Interview, dass viele Betriebe und Mitarbeiter es dennoch bevorzugten, wenn das Trinkgeld in bar gegeben werde. Grund dafür sei, dass bei Kartenzahlungen Transaktionsgebühren auf den Gesamtumsatz inklusive des Trinkgeldes erhoben werden. 

    Laut Linda Kaiser müsse der Trinkgeldbetrag bei der Abrechnung via Karte zunächst der richtigen Servicekraft zugeordnet werden und dann aus der Tageseinnahme wieder heraus gerechnet werden. Die Buchhaltung des Dienstleisters sei dann angehalten, den Trinkgeldbetrag auszuzahlen. "Grundsätzlich ist es für alle Beteiligten sinnvoll und wünschenswert achtsam und wertschätzend miteinander rumzugehen", betont Kaiser. Dies schließe ein, dass man sich begrüße, höflich miteinander kommuniziere und die Worte „Bitte" und „Danke“ in die Konversation einfließen lasse. "Derart höflicher Umgang ist manchmal mehr wert als ein paar Euro Trinkgeld."

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