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Tages- und Nachtpflege 2025: Wie viel Geld gibt es nach der Erhöhung im Januar?

Pflege

Tages- und Nachtpflege 2025: Wie viel Geld gibt es nach der Erhöhung im Januar?

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    Mit der Tages- und Nachtpflege können Pflegebedürftige teilstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden.
    Mit der Tages- und Nachtpflege können Pflegebedürftige teilstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden. Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolbild)

    Viele pflegebedürftige Menschen fühlen sich in den eigenen vier Wänden am wohlsten. Nicht ohne Grund wird ein Großteil - laut dem Statistischen Bundesamt etwa 84 Prozent - der rund fünf Millionen Pflegebedürftigen zu Hause von Angehörigen versorgt, mit oder ohne Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes. Ist der Pflegebedarf besonders groß oder die nötige Unterstützung sehr zeitintensiv, können pflegende Angehörige schnell an ihre Grenzen stoßen. Kann die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang gewährleistet werden oder ist eine Ergänzung erforderlich, kann die Tages- und helfen. 

    Wer Anspruch auf die Leistung hat, wird laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) von der Pflegeversicherung bei der teilstationären Unterbringung finanziell unterstützt. Dabei richtet sich die Höhe des Leistungsbetrags nach dem Pflegegrad. Im Rahmen der Pflegereform 2023 steigt die Leistung zum 1. Januar 2025 außerdem. Wie viel Geld Pflegebedürftige für die Tages- und Nachtpflege dann bekommen können, lesen Sie hier. 

    Tages- und Nachtpflege: Was ist das und wie viel Geld gibt es 2024?

    Bei der Tages- und Nachtpflege verbringen pflegebedürftige Menschen laut gesund.bund.de, einer Seite des BMG, je nach Bedarf einen Teil des Tages oder die Nacht in einer Pflegeeinrichtung und werden dort von ausgebildeten Pflegefachkräften gepflegt. Weil Betroffene trotzdem hauptsächlich zu Hause leben, wird von teilstationärer Pflege gesprochen. 

    Die Tages- und Nachtpflege soll pflegende Angehörige entlasten, alleinstehende Pflegebedürftige unterstützen und Krisensituationen auffangen. In Anspruch genommen werden kann die Pflegeleistung dauerhaft als Ergänzung oder auch kurzfristig, um eine bestimmte Zeitspanne zu überbrücken. An den Kosten beteiligt sich die Pflegeversicherung - egal ob gesetzlich oder privat - mit einem Zuschuss. Anspruch auf die Leistung haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Sie werden von der Pflegekasse bis zu einem maximalen Leistungsbetrag unterstützt. Je nach Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige aktuell so viel Geld: 

    Die Kosten für die Tages- und Nachtpflege lassen sich gesund.bund.de zufolge in verschiedene Bereiche aufteilen: Pflege und Betreuung, Beförderungskosten, Verpflegung und Unterkunft, Investitionskosten und Ausbildungsumlage. Die Leistung der Pflegekasse kann allerdings nicht für die gesamten Kosten, sondern nur für die Kostenpunkte "Pflege und Betreuung" sowie "Beförderungskosten" eingesetzt werden. Die restlichen Kosten müssen Pflegebedürftige als Eigenanteil selbst zahlen.

    Übrigens: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können für die Tages- und Nachtpflege den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat nutzen. Auch dieser wird zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht

    Tages- und Nachtpflege 2025: Wie viel Geld gibt es ab Januar? - mit Tabelle

    Zum 1. Januar 2025 werden alle Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht. Das ist im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), das mit der Pflegereform 2023 beschlossen wurde, festgeschrieben. In diesem Zuge steigt auch der Leistungsbetrag für die Tages- und Nachtpflege. So viel Geld steht Pflegebedürftigen dann zu: 

    Hinweis: Wie eine Sprecherin des BMG uns auf Nachfrage erklärt hat, sollen die neuen Leistungsbeträge der Pflegeversicherung, die ab Januar 2025 gelten, vom BMG im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. Aktuell liegen aber noch keine offiziellen Zahlen vor. Daher basieren die Angaben auf unserer eigenen Rechnung, ausgehend von einer Erhöhung um 4,5 Prozent und der aktuellen Leistungshöhe. Wir haben die Beträge auf ganze Euro gerundet. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

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