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Supermarkt: Wenn Preise falsch ausgezeichnet sind

Lebensmittel

Überraschung an der Kasse: Wenn die Preise im Supermarkt nicht stimmen

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    Es kann vorkommen, dass der Preis an der Supermarktkasse ein anderer ist als an den Regalen ausgeschildert.
    Es kann vorkommen, dass der Preis an der Supermarktkasse ein anderer ist als an den Regalen ausgeschildert. Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolbild)

    Böse Überraschungen an der Supermarktkasse dürften vielen momentan nicht fremd sein. Die Lebensmittelpreise steigen und das macht sich beim Einkauf deutlich bemerkbar. Doch neben der Inflation könnte es auch noch einen anderen Grund für den Preisschock an der Kasse geben. Immer wieder kommt es vor, dass an der Kasse andere Preise abgerechnet werden als auf den Preisschildern an den Supermarktregalen ausgeschildert.

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    Preis an Supermarkt-Kasse gilt

    Letztendlich gilt der Preis, der an der Kasse angezeigt wird. Denn erst dort kommt der Kaufvertrag zustande. Verbraucher haben keinen Anspruch auf den Preis, der am Supermarktregal steht. "Das wäre allenfalls eine Kulanz-Regelung des jeweiligen Supermarkts", erklärt die Verbraucherzentrale Bayern. Wer den höheren Preis aber nicht bezahlen will oder kann, hat aber die Möglichkeit, den Kauf rückgängig zu machen. Daher ist es wichtig, den Kassenbon vor Ort zu kontrollieren, um gegebenenfalls schnell reagieren zu können. Wem erst zu Hause Preisunterschiede auffallen, der ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

    Supermärkte müssen Preise ordnungsgemäß auszeichnen

    Grundsätzlich sind die Supermärkte dazu verpflichtet, die Preise ordnungsgemäß auszuzeichnen. Ob sie die Preise absichtlich falsch auszeichnen, bleibt unklar. Dabei würde es sich um einen gesetzlichen Verstoß und um eine Ordnungswidrigkeit handeln. Zuständig sind hier die jeweiligen Ordnungsämter, an die sich die Verbraucher auch wenden können, um Verstöße mitzuteilen. "Verbraucher werden so zu einer Entscheidung veranlasst, die sie bei Kenntnis des richtigen Preises wahrscheinlich gar nicht getroffen hätten", so die Verbraucherzentrale Bayern.

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