Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

Ende der Strompreisbremse: Stromtarife: So wechseln Sie Ihren Anbieter

Ende der Strompreisbremse

Stromtarife: So wechseln Sie Ihren Anbieter

    • |
    Wer seinen Stromtarif wechseln möchte, muss einiges beachten.
    Wer seinen Stromtarif wechseln möchte, muss einiges beachten. Foto: Sina Schuldt, dpa (Symbolbild)

    Zum Jahreswechsel wird die Strompreisbremse auslaufen - das hat Bundesfinanzminister Christian Lindner mitgeteilt. Für Verbraucher stellt das eine gute Gelegenheit dar, sich über ihren Stromtarif zu erkundigen. Ein Vergleich lohnt sich und wer wechseln möchte, findet in diesem Artikel Tipps zu Anbieterwechsel, der Zusammensetzung des Strompreises und übers Stromsparen.

    Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

    Wer die eigene Stromrechnung senken will, sollte zum einen die Stromfresser im Haushalt identifizieren und entsprechend handeln.

    Auch ein Blick hinüber zu anderen Stromanbietern kann sich lohnen. Zunächst ist es wichtig, zu verstehen, wie sich der Strompreis zusammensetzt. Die Bundesnetzagentur schlüsselt alle Bestandteile des Strompreises, den man als Kunde beim Lieferanten bezahlt, auf:

    • Kosten fallen sowohl für die sogenannte Strombeschaffung, also Erzeugung oder Einkauf, aber auch für den Vertrieb an. Eine Gewinnmarge ist ebenfalls mit eingerechnet.
    • Umsatz- und die Stromsteuer
    • Netznutzungsentgelt
    • Messstellenbetrieb: Hier entstehen Kosten beispielsweise für die Zähler, aber auch beim Ablesen.
    • Abgaben und Umlagen: Dazu zählen unter anderem die Konzessionsabgabe oder etwa auch die Umlage nach der Strom-Netzentgeltverordnung.

    Der Stromtarif wiederum ist die Kombination von Grund- und Arbeitspreis. Der Arbeitspreise wird in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) angegeben und fällt für jede verbrauchte Kilowattstunde an. Der Grundpreis dagegen ist verbrauchsunabhängig und wird pauschal monatlich oder jährlich berechnet. Daher gilt: Arbeitspreis x Jahresverbrauch + Grundpreis = Abrechnungsbetrag.

    Soll man jetzt den Stromtarif wechseln?

    Weil die Preisbremse früher als gedacht nun mit dem Jahr 2023 ausläuft, bietet sich laut Verbraucherzentrale ein Check der Energieverträge besonders für diejenigen Verbraucher an, die einen Arbeitspreis von mehr als 40 Cent bezahlen und in der Grundversorgung sind. Denn ist letzteres der Fall, könne mit einer Frist von 2 Wochen der Vertrag jederzeit gekündigt werden.

    Auch die Stiftung Warentest betont, dass in der aktuellen Situation es durchaus sinnvoll sein kann, sich nach einem günstigeren Vertrag umzusehen, denn die Preise würden vielerorts wieder sinken.

    Stromtarife: So wechseln Sie Ihren Anbieter

    Ein wichtiger Tipp vorweg: Die Verbraucherzentrale weißt darauf hin, dass vermutlich nur dann der immer günstigste Tarif erwischt werde, wenn man jährlich seinen Stromanbieter wechselt. In jedem Fall aber gelte es, die vertragliche Kündigungsfrist zu beachten.

    Die Energieberatung der Verbraucherzentrale sowie die Stiftung Warentest zeigen Schritt für Schritt wie der Anbieterwechsel klappt. Auf einige Punkte ist zu achten. Eine Übersicht:

    1. Genügend Vorlaufszeit einplanen: Damit am Ende alles reibungslos klappt, wird empfohlen, sich bis zu sechs Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist bereits zu informieren.
    2. Machen Sie sich schlau, wie hoch ihr Jahresverbrauch und aktueller Strompreis ist. Der Vertrag sowie die letzte Stromrechnung sind die richtigen Anlaufstellen. Notieren Sie sich in diesem Schritt idealerweise alle wichtigen Infos wie beispielsweise auch die Zählernummer.
    3. Tarife vergleichen: Oft gibt es beim jetzigen Anbieter unterschiedliche Tarife - ein Blick lohnt sich.
    4. Falls ein alternativer Tarif nicht infrage kommt, heißt es: Anbieter ausfindig machen und Bruttopreise vergleichen. Vergleichsportale bieten eine gute Übersicht. Tipp der Stiftung Warentest: In der Standardsuche die Filtereinstellung anpassen auf jährliche Preisanzeige, Mindestlaufzeit zwölf Monate, Preisgarantie so lange wählen wie die Erst­vertrags­lauf­zeit ist sowie nach etwaigen Boni Ausschau halten. Außerdem bedenken, dass Tarife mitunter beworben werden.
    5. Anbieter prüfen: Was sagen Kunden, wie fallen Bewertungen aus?
    6. Haben Sie ihre Wahl getroffen, müssen Sie lediglich den neuen Vertrag ausfüllen. Benötigt wird der bisherige Anbieter sowie Netzbetreiber, die Zählernummer, die bisherige Kundennummer sowie der Jahresverbrauch. Bevollmächtigen Sie den neuen Stromanbieter, wird dieser den alten Liefervertrag kündigen und sich um alles Weitere kümmern.
    7. Passt alles, erhalten Sie nach der Bearbeitung die Bestätigung des Vertragsabschlusses.

    Übrigens: Neben den Kosten für Strom ist beim eigenen Energieverbrauch freilich auch das Heizen ein Thema. Es kostet viel Geld und ein bestimmter Fehler fällt besonders ins Gewicht - und es ist nicht das falsche Lüften, das zu Schimmelbefall führt. Wer für 2024 gar einen Heizungstausch plant, für den gelten zudem besondere Ausnahmen, Förderungen und Übergangsfristen im neuen GEG.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden