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Strompreis steigt durch neue Regelung für Strom- & Gaskunden

Ersatzversorgung

Neue Regelung für Strom- und Gaskunden: Jetzt drohen hohe Kosten

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    Haushalten drohen hohe Mehrkosten, wenn ihr Strom- oder Gasvertrag ohne Ersatz endet.
    Haushalten drohen hohe Mehrkosten, wenn ihr Strom- oder Gasvertrag ohne Ersatz endet. Foto: Bernd Feil, dpa (Symbolbild)

    Für Verbraucherinnen und Verbraucher drohen nach einer Gesetzesänderung hohe Kosten, wenn ihr Strom- oder Gasvertrag endet, ohne dass sie einen Ersatzvertrag geschlossen haben. Bislang griff sofort die sogenannte Grundversorgung: Diese gewährleistet jeweils das Energieunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet beliefert – in der Regel die örtlichen Stadtwerke. Davon zu unterscheiden ist die sogenannte Ersatzversorgung. Sie stellte lediglich sicher, dass sämtliche Haushalte immer mit Strom versorgt werden, auch wenn ihr bisheriger Anbieter insolvent ging oder ein Anbieterwechsel scheiterte und unklar war, wer die Energie liefert. Verbrauchte ein Haushalt aber weiter Energie, dann wurde bereits daraus ein Vertragsschluss zwischen Verbraucher und Grundversorger geschlossen.

    Doch das hatte schon bisher einen Haken: Viele Energieversorger boten Bestandskundinnen und -kunden in der Grundversorgung vergleichsweise günstige Konditionen, während Neukunden kräftig zahlen mussten. Darüber gab es in der Vergangenheit beispielsweise auch bei Augsburger Stromkundinnen und -kunden Unmut. Häufig begründen Energieversorger dieses als "Preissplitting" bezeichnete Vorgehen damit, dass sie für Bestandskundschaft langfristig und günstig Energie kaufen könnten, während sie für neue Kunden kurzfristig und teuer Strom und Gas beschaffen müssten. In manchen Fällen erachteten Gerichte diese Praxis als rechtswidrig, in anderen nicht. Die gute Nachricht: Preissplitting verbietet das Gesetz künftig ausdrücklich.

    Kein Preissplitting mehr in der Grundversorgung, dafür droht Ersatzversorgung

    Die schlechte Nachricht: Haushalte ohne Strom- oder Gasvertrag zahlen künftig nicht sofort den günstigeren Preis der Bestandskunden in der Grundversorgung, sondern rutschen erst in die sogenannte Ersatzversorgung. Und dort kann es richtig teuer werden. Bei den Stadtwerken Augsburg (SWA) zahlen Stromkundinnen und -kunden in der Ersatzversorgung bei einem Verbrauch bis 10.000 Kilowattstunden ganze 100,04 Cent pro Einheit. In der Grundversorgung sind es dagegen 36,24 Cent. Und am freien Markt sieht es nicht besser aus: Das Vergleichsportal Check24 etwa schlägt für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4250 Kilowattstunden als günstigstes Angebot einen Vertrag vor, der 58,98 Cent pro Einheit kostet.

    Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt daher: "Wer zukünftig in die Ersatzversorgung rutscht, muss mit sehr hohen Kosten rechnen und wird erst nach drei Monaten in die Grundversorgung aufgenommen." Besonders kritisieren die Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer, dass Energieversorger die Preise in der Ersatzversorgung an den aktuellen Börsenpreisen ausrichten und zweimal pro Monat ändern dürften. Besonders in der Kritik steht, dass Haushalte erst nach drei Monaten in der Ersatzversorgung Anspruch auf einen Vertrag in der Grundversorgung erhalten. Nach dieser Zeit endet die teure Ersatzversorgung, dafür ist der Grundversorger dann verpflichtet, mit der günstigeren Grundversorgung zu beginnen.

    Einem Musterhaushalt in Augsburg drohen durch die Ersatzversorgung Mehrkosten von fast 700 Euro

    Legt man den Verbrauch von 4250 Kilowattstunden im Jahr zugrunde, verbraucht ein Vier-Personen-Haushalt in dieser Zeit gut 1062 Kilowattstunden. Bei Mehrkosten von knapp 64 Cent gegenüber der Grundversorgung zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher in Augsburg über diesen Zeitraum knapp 678 Euro mehr für ihren Verbrauch.

    Einziger Ausweg sei laut der Verbraucherzentrale, einen anderen Vertragspartner zu finden, also einen Tarif mit Preisbindung abzuschließen. „In der aktuellen Situation ist es zwar sehr schwierig, einen guten Tarif zu finden. Für Kundinnen und Kunden in der Ersatzversorgung kann sich ein Wechsel aufgrund der zu erwartenden hohen Kosten aber durchaus lohnen“, rät Julia Schröder, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

    Um gar nicht erst in die Ersatzversorgung zu rutschen, sollten Kundinnen und Kunden auf Anzeichen einer Insolvenz achten und sich gegebenenfalls frühzeitig um einen Anbieterwechsel kümmern. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten bei Verdacht bei der Bundesnetzagentur nachfragen, ob Energieversorger einen drohenden Lieferstopp gemeldet hätten – dazu seien diese nämlich gegebenenfalls verpflichtet, heißt es von der Verbraucherzentrale.

    Für Stromkundinnen und -kunden in der Ersatzversorgung könnte die geplante Strompreisbremse des neuen Entlastungspakets Linderung verschaffen. Die Details dazu sind jedoch noch offen.

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