Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat zu einem erneuten, mehrtägigen Streik aufgerufen, nachdem mehrere Tarifverhandlungsrunden und auch ein Schlichtungsverfahren mit der Deutschen Bahn (DB) gescheitert waren. Im Regionalverkehr und im Fernverkehr fallen dadurch seit dem 12. März um 2 Uhr für 24 Stunden viele Züge aus.
Viele Menschen wollen jetzt wissen, was mit ihren Tickets, die sie für heute gekauft hatten, geschehen wird. Wird das Geld erstattet werden? Wenn ja, wie und über welche Stelle kann man eine Erstattung beantragen? Ein Überblick mit den Antworten auf alle wichtigen Fragen.
GDL-Streik bei der Deutschen Bahn: Was passiert mit dem Ticket?
Allgemein gilt: Bei Zugausfällen wegen Streiks gelten in Deutschland für Reisende die gleichen Rechte wie bei Zugausfällen oder Verspätungen aus anderen Gründen. Es gelten die Fahrgastrechte der EU-Fahrgastverordnung. Außerdem hat die Deutsche Bahn verkündet, dass Reisende ihre Tickets, die in den Zeitraum des Streiks fallen, flexibel nutzen können.
Die flexible Nutzung der Tickets bedeutet, dass Fahrgäste, die eine Fahrt für den 12. März hatten und diese verschieben möchten, das ohne Probleme tun können. Die geplante Reise kann stattdessen einfach an einem späteren Tag angetreten werden. Der Zeitraum für diese flexible Nutzung ist unbegrenzt. Auch vorverlegen konnte man seine Reise.
Dafür muss nichts beantragt werden, das Ticket wird sozusagen automatisch gültig für eine Fahrt an einem anderen Tag. Wer eine kostenpflichtige Sitzplatzreservierung gebucht hat, muss sich auch keine Sorgen machen: Die Deutsche Bahn bietet eine kostenlose Stornierung der Reservierung an.
GDL streikt: Bekommt man das Geld für seine DB-Fahrt zurück?
Für wen eine Verschiebung der Reise auf einen anderen Tag keine Option ist, der hat auch die Möglichkeit, das Geld für sein Ticket zurückerstattet zu bekommen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, wie die Rückerstattung beantragt werden kann. Entweder online, über das Kundenkonto oder per Post mit dem sogenannten "Fahrgastrechte Formular".
Über das Kundenkonto ist die vermutlich einfachere Option. Hier muss man einfach auf die Reise, für die man eine Entschädigung haben möchte, klicken und die Option "Entschädigung beantragen" auswählen. Bei der Frage "Was ist auf Ihrer Fahrt passiert" muss der zweite Punkt "Reise nicht angetreten" angeklickt werden. Aber Vorsicht: Die Entschädigung kann erst beantragt werden, wenn der Gültigkeitszeitraum der Reise erreicht ist, also erst nach der Reise. Davor gibt es die Option, eine Entschädigung anzufordern, nicht.
Alternativ kann die Entschädigung auch per Post beantragt werden. Hierfür müssen Kunden das "Fahrgastrechte Formular" ausdrucken und ausfüllen. Bei der Zeile mit "Angaben zu Ihrer Reise" muss der Punkt "Ich habe meine Reise wegen dieser Verspätung nicht angetreten oder habe sie im nachfolgenden Bahnhof abgebrochen …" angekreuzt werden. Nach dem Ausfüllen der anderen Angaben kann das Formular gemeinsam mit dem Ticket an die Bahn geschickt werden und die Entschädigung sollte erfolgen.
GDL-Bahnstreik im März 2024: Weitere Informationen über die Hotline
Wer noch Fragen zu dem Bahnstreik im Personenverkehr ab dem 12. März hat, kann einfach die kostenfreie Hotline der Deutschen Bahn um Rat fragen. Diese erreichen Sie unter der Nummer 08000-996633.
Übrigens: Als Fahrgast haben Sie im Falle eines Streiks viele Rechte, derer Sie sich bewusst sein sollten.