Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

Steuerklasse 1 bis 6: Übersicht

Lohnsteuer

Steuerklassen 1 bis 6 im Überblick

    • |
    In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen. Zwei sollen laut Koalitionsvertrag der Ampelregierung jedoch abgeschafft werden.
    In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen. Zwei sollen laut Koalitionsvertrag der Ampelregierung jedoch abgeschafft werden. Foto: Arno Burgi, dpa (Symbolbild)

    Wie viel von ihrem Gehalt landet monatlich beim Staat? Die Höhe der Abgaben wird durch die Steuerklasse bestimmt. Sie ist für jeden Arbeitnehmer relevant, der Steuern zahlt. Die Steuerklasse reguliert den Lohnsteuerabzug, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, falls der Steuerzahler Mitglied einer Kirche ist. Demnach hängt das monatliche Nettogehalt des Arbeitnehmers von seiner Steuerklasse ab. Hier finden Sie eine Übersicht über die sechs Steuerklassen.

    Steuerklasse 1

    Zu Steuerklasse 1 zählen unverheiratete Personen, die nicht alleinerziehend sind. Dazu gehören ledige Arbeitnehmer genauso wie geschiedene oder verwitwete. Eine Ausnahme gibt es: Im Todesjahr des Ehepartners und im darauffolgenden Jahr bleiben Witwen oder Witwer in Steuerklasse 3.

    Steuerklasse 1 gilt als eine der ungünstigeren Steuerklassen. Die Abgaben sind wegen des geringen Grundfreibetrags vergleichsweise hoch. Arbeitnehmer der Steuerklasse 1 können zudem keine Entlastungsfreibeträge nutzen, wie sie in Steuerklasse 2 möglich sind.

    Ein Wechsel von der Steuerklasse 1 in eine andere Steuerklasse ist in der Regel nur dann möglich, wenn sich die Lebensumstände ändern. Heiratet man, rutscht man zunächst in Steuerklasse 4 und kann anschließend mit seinem Partner in die Steuerklassenkombination 3/5 wechseln. Sollte eine alleinerziehende Person ein Kind bekommen, kann sie einen Antrag auf Steuerkasse 2 stellen. Beginnt man einen Zweitjob, der die 450-Euro-Grenze überschreitet, ändert sich die Steuerklasse auch. Für den Hauptjob bleibt die Steuerklasse 1, für den Nebenjob erhält man Steuerklasse 6.

    Steuerklasse 2

    In Steuerklasse 2 werden alleinerziehende Arbeitnehmer eingeteilt. Damit man diese Steuerklasse beantragen kann, muss mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt des Steuerpflichtigen leben, für das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag in Anspruch genommen werden kann. Zudem darf kein möglicher zusätzlicher Erziehungsberechtigter in Form einer weiteren volljährigen Person im Haushalt leben. Wenn das Kind volljährig wird, kann der alleinerziehende Arbeitnehmer in Steuerklasse 2 bleiben, wenn für das Kind weiterhin Kindergeld oder der Kinderfreibetrag bezogen werden kann.

    In Steuerklasse 2 ist die Steuerlast geringer als in anderen Steuerklassen. Der Grund dafür ist der Alleinerziehendenentlastungsbetrag, der den Steuerfreibetrag in Steuerklasse 2 um 1.908 Euro erhöht. Bei mehr als einem Kind kann man pro Kind einen zusätzlichen Freibetrag in Höhe von 240 Euro geltend machen.

    Steuerklasse 3

    Zu Steuerklasse 3 zählen verheiratete Personen, die Alleinverdiener sind oder deren Ehepartner zu Steuerklasse 5 zählt. Diese Steuerklassenkombination wird üblicherweise dann gewählt, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Dann beantragt der Besserverdienende Steuerklasse 3 und der Partner mit dem geringeren Einkommen Steuerklasse 5.

    In Steuerklasse 3 gibt es die höchsten Freibeträge von allen Steuerklassen und damit die geringsten Abzüge. Ist der Ehepartner in Steuerklasse 5, kann er jedoch keine Freibeträge nutzen. Seine Abzüge sind dann dementsprechend hoch. Am Ende des Jahres müssen die Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.

    Ein Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sieht vor, dass die Steuerklasse 3 bis 2030 gestrichen werden soll. Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften gilt dann die Steuerklasse 4.

    Steuerklasse 4

    Auch Steuerklasse 4 ist eine der drei Steuerklassen für Verheiratete. Nach einer Eheschließung werden die Arbeitnehmer automatisch dieser Steuerklasse zugeordnet. Um die Steuerlast gleichmäßig zu verteilen, können die Ehepartner in dieser Steuerklasse bleiben, wenn sie ungefähr gleich viel verdienen.

    In der Höhe der Freibeträge und Abzüge unterscheiden sich Steuerklasse 4 und 1 kaum. Der einzige Unterschied ist der Kinderfreibetrag, der in Steuerklasse 4 von 8388 Euro auf 4194 Euro halbiert und zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird.

    Steuerklasse 5

    Für verheiratete Arbeitnehmer ist Steuerklasse 5 nur in Kombination mir Steuerklasse 3 möglich. Derjenige, der weniger verdient, wird Steuerklasse 5, der andere Steuerklasse 3 zugeordnet. Am Monatsende erhält man dann einen höheren gemeinsamen Nettolohn. Mit dem Lohnsteuerjahresausgleich wird der vermeintliche Steuervorteil dann aber wieder hinfällig. Auch die Steuerklasse 5 will Lindner laut Gesetzentwurf streichen.

    Steuerklasse 6

    Steuerklasse 6 kann nur zusätzlich zu einer anderen Steuerklasse belegt werden. Sie ist unabhängig vom Familienstand. Arbeitnehmer, die einem Nebenjob nachgehen, bei dem sie mehr als 450 Euro verdienen, müssen diese Einkünfte nach Steuerklasse 6 versteuern. Die Einkünfte des Hauptjobs werden weiter nach seiner ursprünglichen Steuerklasse versteuert. In Steuerklasse 6 gibt es keine Freibeträge. Deshalb gilt sie als die Steuerklasse mit der größten Steuerbelastung.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden