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Steuerklärung: Energiepauschale in der Steuererklärung: Wo muss sie eingetragen werden?

Steuerklärung

Energiepauschale in der Steuererklärung: Wo muss sie eingetragen werden?

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    Muss man die Energiepauschale in der Steuererklärung eigentlich angeben?
    Muss man die Energiepauschale in der Steuererklärung eigentlich angeben? Foto: Benjamin Nolte, picture alliance/dpa-tmn, dpa (Symbolbild)

    Im September vergangenen Jahres haben viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 300 Euro Energiepauschale vom Staat mit dem Gehalt überwiesen bekommen. Manche bekommen den Bonus auch erst über die Steuererklärung 2022.

    Doch diejenigen, die sie bereits erhalten haben, fragen sich nun: Wo muss die Energiepauschale bei der Steuererklärung 2022 eingetragen werden?

    Wo muss ich die Energiepauschale in der Steuererklärung eintragen?

    Wie man die Energiepauschale in der Einkommensteuererklärung für 2022 angeben muss, hängt davon ab, zu welcher Gruppe man gehört. Die Finanzämter unterscheiden hierbei folgende vier Gruppen:

    Energiepauschale bei Arbeitnehmern: Muss man sie in der Steuererklärung angeben?

    Wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer die 300 Euro Energiepauschale mit dem Gehalt ausbezahlt bekommen hat, muss laut den Finanzämtern des Landes Nordrhein-Westfalen "nicht zusätzlich im Rahmen der Steuererklärung" angeben, wenn diese im "vom Arbeitgeber bescheinigten Bruttoarbeitslohn enthalten" war. Also dann, wenn der Lohn nicht pauschal besteuert wurde.

    Energiepauschale bei Minijob: Wo muss man sie in der Steuererklärung eintragen?

    Bei beispielsweise Minijobs oder anderen Stellen, bei denen der Lohn pauschal besteuert wird, erfolgt laut den nordrhein-westfälischen Finanzämtern "ausnahmsweise keine Versteuerung der Energiepauschale". Das gelte allerdings nur, wenn die Person in 2022 ausschließlich einen pauschal besteuerten Arbeitslohn hatte. Also beispielsweise, wenn man im gesamten Jahr 2022 nur einen Minijob hatte und keiner weiteren steuerpflichtigen Arbeit nachging.

    Wer neben dem pauschal besteuerten Lohn auch Einkommen aus der Selbstständigkeit, einem Gewerbebetrieb oder aus Land- und Forstwirtschaft hatte, muss die Energiepauschale zu den sonstigen Einkünften dazurechnen.

    Wo trage ich die Energiepauschale in der Steuererklärung für Rentner ein?

    Für Rentner gilt folgende Regelung für die Energiepauschale in der Steuererklärung 2022: Wie das Landesamt für Steuern Niedersachsen auf seiner Website schreibt, müssen Rentnerinnen und Rentner, die die Energiepauschale vom Renten Service der Deutschen Post AG, der Deutschen Rentenverischerung Knappschaft-Bahn-See oder der landwirtschaftlichen Alterskasse erhalten haben, die Pauschale "ausnahmsweise nicht in der Einkommensteuererklärung für 2022 angeben". Die Finanzämter seien über die Auszahlung an die betroffenen Personen bereits informiert worden und berücksichtigen dies bei der Bearbeitung der Steuererklärung.

    Energiepauschale in der Steuererklärung angeben: Was gilt für Versorgungsempfänger?

    Bei den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern, also beispielsweise pensionierte Beamte, muss die Energiepauschale nicht gesondert in der Steuererklärung angegeben werden, heißt es dazu von den Finanzämtern des Landes Nordrhein-Westfalen. Denn diese werden in diesem Fall "den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit", also den Versorgungsbezügen, zugeordnet und sind im bescheinigten Bruttoarbeitslohn enthalten.

    Energiepauschale in der Steuererklärung: Wo müssen Selbstständige, Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte sie eintragen?

    Für Selbstständige, Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte, die 2022 keine Einnahmen aus einem "aktiven Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis" hatten, sind die 300 Euro Energiepauschale laut den Finanzämtern des Landes Nordrhein-Westfalen steuerpflichtig. Sie gelten als "sonstige Einkünfte" (Paragraf 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz). Die Freigrenze aus Paragraf 22 Nr. 3 Satz 2 wird hier jedoch nicht angewendet.

    Angegeben werden muss die Energiepauschale in der Einkommensteuererklärung 2022 in diesem Fall aber nicht, da diese von den Finanzämtern automatisch berücksichtigt werden, heißt es von den nordrhein-westfälischen Finanzämtern dazu.

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