Am 1. November muss die Steuererklärung für das Corona-Jahr 2020 beim Finanzamt sein. Wer pflichtveranlagt ist und die Sache selbst in die Hand nimmt, für den pressiert es also allmählich. Denn die Frist wurde zwar verlängert, aber nicht auf unbestimmte Zeit. In Bundesländern mit Feiertag ist der 2. November letzter Abgabetermin. Wer die Abrechnung jetzt noch vor sich hat, sollte nicht bis zum allerletzten Moment warten, rät Christina Georgiadis, Sprecherin der Vereinigten Lohnsteuerhilfe. Schleicht sich der Fehlerteufel ein, kann viel Geld durch die Lappen gehen. Sieben Fehler, die es in sich haben können:
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