In Deutschland leben rund fünf Millionen pflegebedürftige Menschen. Laut dem Statistischen Bundesamt sind davon etwa 16 Prozent in einem Pflegeheim untergebracht und werden vollstationär versorgt. Insbesondere diese Form der Pflege gilt als teuer. Obwohl zum 1. Januar 2024 die Entlastungszuschüsse angehoben wurden, ist der Eigenanteil - das sind die Kosten, die Pflegebedürftige in einem Pflegeheim aus der eigenen Tasche zahlen müssen - im Vergleich zu 2023 laut einer Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) erneut gestiegen.
Für Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege gibt es aber einen Lichtblick. Im Rahmen der Pflegereform 2023 wird die stationäre Pflege als Leistung der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 erhöht. Wie viel Geld bekommen Pflegebedürftige dann?
Stationäre Pflege: Wie viel Geld bekommen Pflegebedürftige aktuell?
Für die Pflege in einem Pflegeheim zahlt die Pflegeversicherung laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ab Pflegegrad 2 eine pauschale Leistung. Aktuell erhalten Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege diese Leistung:
- Pflegegrad 2: 770 Euro
- Pflegegrad 3: 1262 Euro
- Pflegegrad 4: 1775 Euro
- Pflegegrad 5: 2005 Euro
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat für die vollstationäre Pflege nutzen. Ab 2025 steigt der Entlastungsbetrag, sodass dann monatlich knapp 131 Euro zur Verfügung stehen.
Übrigens: Mit 35,8 Prozent machen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 laut dem Statistischen Bundesamt den größten Teil der Pflegebedürftigen in vollstationärer Pflege aus. Darauf folgt Pflegegrad 4 mit 29,9 Prozent, dann Pflegegrad 2 mit 18,4 Prozent, Pflegegrad 5 mit 14,8 Prozent und zuletzt Pflegegrad 1 mit 0,7 Prozent. Bei 0,4 Prozent fehlte laut der Pflegestatistik noch eine Zuordnung zu einem Pflegegrad.
Pflege im Pflegeheim: Wie viel Geld bekommen Pflegebedürftige ab 2025? - Tabelle
Im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), das mit der Pflegereform 2023 beschlossen wurde, ist dem BMG zufolge festgelegt, dass "alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung - sowohl im häuslichen wie auch im teil- und vollstationären Bereich - in Höhe von 4,5 Prozent" zum 1. Januar 2025 steigen sollen. Das betrifft auch die vollstationäre Pflege.
Wie hoch die Leistung ab 2025 genau sein wird, hat das BMG noch nicht veröffentlicht. Daher basieren die folgenden Zahlen auf unserer eigenen Rechnung, ausgehend von einer Erhöhung um 4,5 Prozent und der aktuellen Leistungshöhe für die vollstationäre Pflege. Wir haben die Beträge auf ganze Euro gerundet. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
So viel Geld sollen Pflegebedürftige im Pflegeheim ab der Erhöhung zum 1. Januar 2025 von der Pflegekasse bekommen:
vollstationäre Pflege 2024 | Erhöhung 2025 | vollstationäre Pflege 2025 | |
Pflegegrad 2 | 770 Euro | 35 Euro mehr | 805 Euro |
Pflegegrad 3 | 1262 Euro | 57 Euro mehr | 1319 Euro |
Pflegegrad 4 | 1775 Euro | 80 Euro mehr | 1855 Euro |
Pflegegrad 5 | 2005 Euro | 90 Euro mehr | 2095 Euro |
Übrigens: Neben der Leistung für die Pflege im Pflegeheim und dem Entlastungsbetrag steigen zum 1. Januar 2025 noch weitere Leistungen der Pflegeversicherung, zum Beispiel das Pflegegeld sowie die Pflegesachleistungen. Außerdem ist für 2028 bereits die nächste Erhöhung geplant. Dem BMG zufolge sollen ab dann sämtliche Geld- und Sachleistungen alle drei Jahre anhand der Kerninflationsrate erhöht werden.