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Sparkasse kündigt Konten: Können sich Betroffene wehren?

Kontoführungsgebühren

Sparkasse kündigt zehntausende Konten: Können sich Betroffene wehren?

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    Die Sparkasse hat tausende Girokonten gekündigt. Was Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt tun können.
    Die Sparkasse hat tausende Girokonten gekündigt. Was Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt tun können. Foto: Marco Rauch, dpa (Symbolbild)

    Mehrere Tausend Sparkassen-Konten wurden zu Beginn des Jahres gekündigt. Wie das Handelsblatt berichtet, kündigte allein die Sparkasse Hannover im dritten Quartal 2022 rund 9000 Konten. Bei der Sparkasse Nürnberg sollen 10.000 Konten betroffen sein. Doch was können Betroffene tun, wenn das Konto gekündigt wurde?

    Warum können Sparkassen die Konten kündigen?

    Vergangenes Jahr sandten die Sparkassen neue Geschäftsbedingungen an ihre Kundinnen und Kunden. Diese enthielten eine höhere Kontoführungsgebühr als bisher. Wer diesen bislang nicht zugestimmt hat, hat nun unter Umständen die Kündigung im Briefkasten.

    Der Grund für die Massenkündigungen ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus 2021. Dies besagt, dass Banken die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden benötigt, wenn sie die Vertragsbedingungen ändern wollen. Wenn diese allerdings nicht zustimmen und die Banken die alten Konditionen nicht mehr anbieten wollen, können die Konten gekündigt werden. Wie die Tagesschau berichtet hat auch ein weiteres Gerichtsurteil im Dezember vergangenen Jahres diese Entscheidung gefestigt. Dabei hatte die Sparda-Bank Hannover die Weiterführung eines Kontos als Zustimmung zur Vertragsverlängerung gewertet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband konnte vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen diese Praktik durchsetzen. Somit gilt die reine Weiterführung, wie beispielsweise durch eine Überweisung, nicht als Zustimmung zu den Vertragsbedingungen.

    Was tun, wenn die Sparkasse mit der Kündigung droht?

    Wer sein Konto bei der Sparkasse behalten will, sollte sich zunächst mit seinem Berater oder seiner Beraterin in Verbindung setzen, teilt ein Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) auf unsere Anfrage mit. In der Regel würden sich die Banken kulant zeigen, wenn Kundinnen und Kunden noch nachträglich den AGBs zustimmen wollen.

    Eine bundeseinheitliche Regelung, wie in einem solchen Fall vorgegangen wird, gibt es nicht, sagt der Sprecher der DSGV. Grund dafür ist, dass die 359 Sparkassen in Deutschland eigenständige Unternehmen sind und keine bundesweite Regelung durch den Verband gegeben werden darf. So entscheiden die Institute selbst, ob es noch eine Grundlage für die Geschäftslage gibt.

    Was passiert, wenn ich den AGB der Sparkasse nicht zustimme?

    Für diejenigen, die weiterhin nicht zustimmen wollen, kann es schwierig werden. "Ich kann immer prüfen, ob eine Kündigung überhaupt wirksam ist", sagt David Bode vom Verbraucherzentrale Bundesverband dem SWR. Generell kommt es dabei darauf an, ob es eine wirksame Kündigungsklausel im Vertrag mit der Bank gibt. Zudem dürfe die Kündigungsfrist von zwei Monaten nicht unterschritten werden. Wenn beides der Fall ist, sei es schwierig gegen die Kündigung vorzugehen.

    Bei den Sparkassen sei die Lage jedoch anders, berichtet der SWR weiter. Für die Konto-Kündigung durch die Sparkasse müsse ein sachgerechter Grund vorliegen. "Ob der bei nicht-Zustimmung zu den AGB gegeben ist, darüber lässt sich natürlich trefflich streiten und es hängt auch vom Inhalt der Änderungen sowie der Art und Weise der Zustimmungsbitte ab", sagt Bode in dem Interview.

    Manche Sparkassen bieten jedoch weiter die Möglichkeit, das Konto zu behalten, auch wenn die Kündigung bereits ausgesprochen wurde. Laut der Berliner Morgenpost will die Sparkasse Köln Bonn zwar die Kündigungen aussprechen, doch wenn die Kundinnen und Kunden das Konto innerhalb eines Monats nach der Kündigungsfrist weiter nutzen, gilt dies ebenfalls als Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen.

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