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Sozialleistungen: Bürgergeld: Empfängern droht ab Juli 2024 eine Kürzung

Sozialleistungen

Bürgergeld: Empfängern droht ab Juli 2024 eine Kürzung

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    Bald kann man das Kabelfernsehen nicht über die Nebenkosten laufen lassen. Was das für Bürgergeld-Empfänger bedeutet.
    Bald kann man das Kabelfernsehen nicht über die Nebenkosten laufen lassen. Was das für Bürgergeld-Empfänger bedeutet. Foto: Britta Pedersen, dpa (Symbolbild)

    Der 1. Juli 2024 könnte für viele Bürgergeld-Empfänger zur Belastung werden. Dann nämlich läuft das so genannte "Nebenkostenprivileg" aus, nachdem im Dezember 2021 das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft trat. Das

    Empfänger von Sozialleistungen wie dem Bürgergeld konnten die Kosten für ihren Breitbandanschluss inklusive TV-Entgelten über die so genannten "Kosten der Unterkunft (KdU)" bezahlt bekommen, wenn sie über die Nebenkosten abgerechnet wurden. Ab dem 1. Juli fallen diese Leistungen weg. Was bedeutet das für Bürgergeld-Empfänger und wie viele sind betroffen?

    Bürgergeld-Kürzung: Damit müssen Empfänger ab Juli 2024 rechnen

    Dass das Nebenkostenprivileg und die entsprechenden Leistungen für Empfänger von Sozialleistungen wegfallen, wird laut dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) zu einer Kürzung des Bürgergelds von rund fünf bis 15 Euro monatlich führen. Hinzu komme, dass die Bürgergeld-Empfänger dann zukünftig selbst für ihren Kabelanschluss zahlen müssen, was zu zusätzlichen monatlichen Kosten von mindestens zehn Euro führe. Der GdW betont, dass diese Kosten für Leistungsempfänger "eine besondere Härte" darstellten. Es müsse darum eine sozial verträgliche Lösung gefunden werden. Betroffen von dieser Änderung seien übrigens mindestens die Hälfte der derzeit vier Millionen Bürgergeld-Empfänger in Deutschland.

    Kosten für Fernsehen: Was können Bürgergeld-Empfänger nun tun?

    Die Verbraucherzentrale sieht keine Benachteiligung von Bürgergeld-Empfängern in der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs. Denn die aktuell noch geltende Regelung benachteilige ALG II-Empfänger, deren Vermieter keinen Sammelvertrag mit den Kabelnetzbetreibern haben. "Besteht kein Sammelanschluss, so muss der ALG-II Empfänger die Kosten aus dem Regelsatz bezahlen. Eine faire und soziale Gleichbehandlung kann es daher nur geben, wenn das Nebenkostenprivileg abgeschafft wird", erklärt die Verbraucherzentrale.

    Aber was können Bezieher von Bürgergeld nun tun, um doch noch möglichst preiswert Fernsehen schauen zu können und lineares

    • Über Satellit: Dafür muss man natürlich eine Satellitenschüssel am Haus angebracht haben, beispielsweise auf dem Dach, an der Hauswand oder am Balkon. Per Satellit lassen sich sowohl öffentlich-rechtliche Programme als auch Privatsender empfangen. Übrigens kann man darüber auch ausländische Sender empfangen. Reicht einem die SED-Qualität, ist das Ganze auch noch kostenfrei. Wer in HD fernsehen will, muss mit sechs bis neun Euro monatlich rechnen.
    • Über Kabel: Natürlich kann man auch wie gewohnt weiterhin über Kabel lineares Fernsehen empfangen. Je nach Vertrag fallen dafür aber bis zu 20 Euro monatlich an.
    • Über Antenne: Auch hierfür benötigt man ein wenig Equipment - nämlich eine Zimmer- oder Dachantenne. Anders als beim Satellit sind die Privatsender aber verschlüsselt, wenn man nicht bezahlt. Man sollte also mit zirka acht Euro im Monat rechnen, um weiter wie gewohnt fernsehen zu können.
    • Über Internet: Die Voraussetzungen, um über den Internetanschluss fernsehen zu können, sind eine stabile und schnelle Internetverbindung und ein digitales Endgerät, wie ein Smartphone, ein PC, ein Tablet oder ein internetfähiger Fernseher. Die öffentlich-rechtlichen Sender besitzen alle kostenlose Mediatheken. Auch viele Privatsender bieten Teile ihres Fernsehprogramms kostenlos in Mediatheken an. Um kompletten Zugang zu haben, kann man einen Vertrag bei einem TV-Streaming-Dienst abschließen. Die Kosten hierfür betragen ebenfalls um die 20 Euro monatlich.
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