Wer in Deutschland hilfsbedürftig ist oder wird, hat in vielen Fällen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Staat. Um Sozialleistungen wie Bürgergeld, BAföG oder etwa Wohngeld zu erhalten, müssen Betroffene ihre Hilfsbedürftigkeit nachweisen. Berechtigen die Angaben zum Erhalt einer bestimmten Leistung, wird diese gewährt und ausgezahlt. Was ist aber, wenn Personen, die eigentlich keinen Anspruch haben, Sozialleistungen über Falschangaben erschleichen? In diesem Fall spricht man von Sozialbetrug oder Sozialleistungsbetrug.
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts wurden 2022 in Deutschland 133.915 Betrugsfälle, die dem Erschleichen von Leistungen zuzuordnen sind, verzeichnet. Im Vergleich zu 2021 (166.997 Fälle) ist das ein Rückgang um 19,8 Prozent. Noch 2019 hat das Bundeskriminalamt der Statistik zufolge 200.901 Sozialbetrugsfälle verzeichnet. Insgesamt ist der Trend also rückläufig, was laut dem Portal fachanwalt.de auch am Recht zum Datenabgleich zwischen verschiedenen Behörden liegt.
Doch was ist Sozialbetrug eigentlich genau und wo und wie kann man ihn melden?
Erschleichen von Leistungen: Was ist Sozialbetrug?
Nimmt jemand zu Unrecht Sozialleistungen in Anspruch, begeht diese Person laut dem Portal beratung.de Sozialbetrug. Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen eigenen Straftatbestand. Im deutschen Strafrecht wird der Sozialbetrug daher als Betrug im Sinne von Paragraf 263 Abs. 1 StGB behandelt.
Wer sich demnach einen "rechtswidrigen Vermögensvorteil" verschafft, indem sie oder er falsche Tatsachen vorgibt oder wahre Tatsachen verschweigt, macht sich des Betrugs strafbar. Dafür reicht schon der Versuch aus. Geahndet werden kann der Betrug mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe. In besonders schweren Fällen des Betrugs - zum Beispiel Bandenbetrug - kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren drohen.
Laut fachanwalt.de handelt es sich beim Sozialbetrug meist um Leistungen wie Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, BAföG, Sozialhilfe, Kindergeld, Wohngeld oder Hilfen für Menschen mit Behinderung. Dabei wird dem Fachportal zufolge zwischen zwei Betrugsformen unterschieden: Sozialbetrug durch falsche Angaben und Sozialbetrug durch Verletzung der Meldepflicht.
Sozialbetrug durch falsche Angaben: Wer einen Antrag auf Bürgergeld - oder eine andere Sozialleistung - stellt und falsche Angaben macht, um die nötigen Voraussetzungen zumindest auf dem Papier zu erfüllen, begeht Sozialbetrug.
Sozialbetrug durch Verletzung der Meldepflicht: Wer bereits eine Sozialleistung bezieht - zum Beispiel Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I -, ist verpflichtet Änderungen, etwa der Einkommenssituation, zu melden. Machen Betroffene das nicht oder nicht rechtzeitig, liegt ein Sozialbetrug vor.
Wo und wie kann man Sozialbetrug melden?
Wer den Verdacht hat oder weiß, dass eine Person Sozialbetrug begeht, kann dies melden. Laut fachanwalt.de sollte man sich dazu direkt an die jeweilige Behörde wenden und die Übeltäterin oder den Übeltäter am besten mit Vor- und Nachname sowie der Adresse und möglichen Beweisen oder Beobachtungen melden. Das ist auch anonym möglich.
Beispiel: Die Bundesagentur für Arbeit hat für "Hinweise zu einem möglichen Leistungsmissbrauch" ein eigenes Online-Formular eingerichtet sowie Telefonnummern für Fragen angegeben.
Neben der zuständigen Behörde kann ein möglicher Sozialbetrug laut beratung.de auch bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden.
Übrigens: Wer selbst Sozialbetrug begangen hat, kann eine Selbstanzeige bei der für die entsprechende Sozialleistung zuständigen Behörde oder bei der Polizei erstatten. Laut beratung.de wirkt sich das zwar nicht strafbefreiend aus, kann sich aber mildernd auf das Strafmaß auswirken.
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