Sommer, Sonne, Freibad lautet bei steigenden Temperaturen bei vielen das Motto – erst recht in den Sommerferien. Dann zieht es viele Familien in die umliegenden Freibäder. Für Eltern heißt es dann, achtsam zu sein. Denn auch wenn der Bademeister am Beckenrand steht, liegt die Aufsichtspflicht bei ihnen. Und auch auf Wertsachen, wie Handys, abgelegten Schmuck und Bargeld muss man ein Auge haben, denn sie sind ein beliebtes Ziel von Langfingern.
Vorsicht vor dem „Schwimmbad-Blackout“: Was ist das?
Je nach Größe des Schwimmbads müssen genügend Aufsichtspersonen vorhanden sein, damit bei einem Unfall oder einer gefährlichen Situation im Wasser jederzeit schnell ein Bademeister eingreifen kann. Doch Badeunfälle passieren trotz Aufsichtspersonal immer wieder – auch, weil die Badegäste selbst durch ihr Verhalten gefährliche Situationen herbeiführen. Gefürchtet ist laut DLRG etwa der sogenannte „Schwimmbad-Blackout“ – längere Tauchversuche bei zuvor schneller, flacher Atmung. Der Tauchende kann dabei bewusstlos werden, bevor er das Gefühl hat, atmen zu müssen – wird er dann nicht schnell entdeckt und an die Wasseroberfläche geholt, kann dies tödlich enden.
„Um sicher im kühlen Nass zu planschen, sollten sich Besucher – insbesondere Kinder – an die allgemeinen Baderegeln halten“, mahnt Helena Biewer, Unfallexpertin bei der Ergo Versicherungsgruppe. Das bedeutet, nicht überhitzt und mit vollem Magen ins Wasser zu gehen, die eigenen Kräfte nicht zu überschätzen – und das Becken zu verlassen, wenn einem kalt wird. Grundsätzlich sollte man den Nachwuchs beim Baden niemals aus den Augen lassen – und ihm vor allem das Schwimmen beibringen. „Nichtschwimmer und Kinder sollten zudem nur bis zum Bauch ins Wasser gehen und sich in der Nähe des Beckenrandes aufhalten“, rät die Expertin. Luftmatratzen und Schwimmtiere seien zudem nicht als Schwimmhilfen geeignet.
Was Kinder dürfen - und was sie lieber lassen sollten
Auch beim Toben im Wasser können sich durch Zusammenstöße Unfälle ereignen. Wasserbomben und Co. von Sprungbrettern machen Kindern meist großen Spaß. „Vor dem Sprung gilt es sicherzustellen, dass der Landebereich frei ist“, mahnt Biewer. „Sprünge vom Beckenrand sind häufig verboten. Ist dies nicht der Fall, sollten Kinder darauf achten, dass das Wasser tief genug ist.“ Eine besondere Unfallquelle im Schwimmbad sind zudem Wasserrutschen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) 2004 in einem Grundsatzurteil festgelegt hat, muss der Schwimmbadbetreiber hier für Sicherheit sorgen, indem er deutlich mit Schildern auf Gefahren und auf das richtige Verhalten auf der Rutsche hinweist (AZ VI ZR 95/03). Um Kollisionen beim Rutschen zu vermeiden, sei es wichtig, genügend Abstand zum Vordermann zu lassen und das Auffangbecken so rasch wie möglich freizumachen, betont Biewer.
Nasse Fließen sorgen zudem schnell für rutschige Beckenränder – und damit eine erhöhte Unfallgefahr. Unfallexpertin Biewer rät Eltern, dem Nachwuchs zu erklären, dass Rennen schnell zu schmerzhaften Stürzen führen kann. „Damit ein verdrehtes Knie, Kopfverletzungen oder Knochenbrüche nicht den Sommer verderben, sollten Badegäste generell Rücksicht auf andere Besucher nehmen und sich umsichtig verhalten.“
Fotos von den Kindern im Wasser machen: Ist das erlaubt?
Für Streit kann mitunter das Fotografieren im Schwimmbad sorgen – denn so schnell ein Familienfoto mit dem Smartphone gemacht ist, so schnell sind auch Fremde in Badehose oder Bikini gegen ihren Willen abgelichtet. Manche Bäder verbieten das Fotografieren oder gar das Mitführen eines Smartphones daher gleich ganz. Davon hält man bei der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen, dem Schwimmbad-Dachverband, allerdings wenig: Dies könne von den Mitarbeitern in einem gut besuchten Freibad gar nicht kontrolliert werden. Und außerdem gehöre es für viele Gäste zu einem guten Badbesuch, Familienfotos machen zu können. Grundsätzlich gilt, dass das Fotografieren fremder Menschen ohne deren Einwilligung nicht erlaubt ist – darauf sollten Eltern auch ihre Kinder hinweisen. Wer selbst gegen seinen Willen abgelichtet wird, sollte sich an das Aufsichtspersonal wenden.
Um Diebstählen vorzubeugen, rät Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dazu, nur das Nötigste ins Schwimmbad mitzunehmen – und Geldbeutel und Schmuck in Schließfächern unterzubringen. „Wenn etwas aus Schließfächern gestohlen wird, kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf“, so die Verbraucherschützerin. Wer sein Handy oder Portemonnaie hingegen am Beckenrand oder auf der Wiese liegen lässt, kann nicht auf die Versicherung zählen. Und um sicher zu gehen, kann es sinnvoll sein, dass einer am Platz zurückbleibt und aufpasst.
Bis zu welchem Alter sollten die Kinder beaufsichtigte werden?
Ab wann aber dürfen Kinder in das Schwimmbad? Laut Muster-Bade-Ordnung dürfen Kinder unter acht Jahren grundsätzlich nur mit einer „geeigneten Begleitperson“ ins Schwimmbad. Denn Eltern sind gegenüber kleinen Kindern auch im Schwimmbad aufsichtspflichtig – da spielt es auch keine Rolle, ob ein Bademeister am Beckenrand steht. Die Eltern müssen die Schwimmfähigkeit ihres Kindes kennen und dafür sorgen, dass sich dieses nur in entsprechenden Bereichen aufhält. Ein Kind, das noch nicht schwimmen kann, sollte also nur dort im Wasser spielen, wo es sicher stehen kann. Je jünger das Kind ist, desto aufmerksamer müssen Eltern es außerdem beim Baden beobachten. In FKK- und Saunabereichen kann es zudem weitere Restriktionen geben, etwa dass Minderjährige nur Zutritt zur Sauna haben, wenn sie von den Eltern begleitet werden.
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