Digitales Bezahlen ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Was hätten wir alles nicht gekauft, wenn es diese bequeme Zahlungsmöglichkeit nicht gäbe? Mit der Verpflichtung aller Banken, ab jetzt eine kostenlose Überweisung in Echtzeit flächendeckend anzubieten, soll das Bezahlen sogar noch schneller werden.
Grund genug, auch einen Blick auf die Schattenseiten des bargeldlosen Bezahlens zu werfen: Betrug im digitalen Zahlungsverkehr ist eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit von Bankgeschäften. Kriminelle nutzen immer raffiniertere Taktiken, um Verbraucherinnen und Verbraucher in die Falle zu locken. Die Banken kennen die Methoden der Angreifer, sind aber nicht in der Lage, diese Angriffe wirksam abzuwehren. Den entstandenen Schaden wälzen sie gerne auf ihre Kunden ab, obwohl die Rechtslage meist anders aussieht: Wer eine Überweisung oder eine Kreditkartentransaktion nicht selbst veranlasst hat, dem muss die Bank oder das Kreditkartenunternehmen (Zahlungsdienstleister) den Zahlungsbetrag grundsätzlich erstatten. Diese müssen nachweisen, dass die Zahlung tatsächlich vom Kunden veranlasst wurde (Authentifizierung).
Betrug bei Konto oder Karte: Banken weisen Opfer oft ab
Es reicht aber nicht automatisch aus, dass die Zahlung mit der richtigen PIN/TAN ausgelöst wurde. Zusätzlich muss der Zahlungsdienstleister nachweisen, dass der Kunde bei der Verfügung über das Konto entweder gegen Sorgfaltspflichten verstoßen oder grob fahrlässig gehandelt hat. In der Praxis werden jedoch viele Betrugsopfer pauschal abgewiesen, ohne dass ihnen ein solches Verschulden nachgewiesen werden kann. Geschädigte müssen sich dann auf einen mühsamen Kampf mit dem Zahlungsdienstleister einlassen, der ohne anwaltliche Hilfe oft nicht zu gewinnen ist.
Mit folgenden Sofortmaßnahmen können Betroffene aber ihre Chancen auf Rückerstattung deutlich verbessern: Sobald man ernsthaft befürchtet, dass Betrüger Zugriff auf das eigene Konto haben, sollte man das Konto oder die Kreditkarte sperren. Es ist zu empfehlen, sich frühzeitig bei seiner Bank über den Ablauf zu erkundigen, ob diese am zentralen Sperrnotruf 116 116 (aus dem Ausland +49 116 116 oder +49 30 4050 4050) teilnimmt.
Kontobetrug bei der Polizei anzeigen – und dann Geld zurückfordern
Der nächste Schritt ist die Anzeige bei der Polizei. Leider ist dies bei Kontobetrug in Bayern nicht online möglich. Wichtig ist, nicht über mögliche Ursachen zu spekulieren, sondern bei den Fakten zu bleiben. Mit dem Aktenzeichen meldet man sich dann bei seinem Kreditinstitut und fordert das gestohlene Geld mit einer Frist von drei Wochen zurück. Aus Beweisgründen sollte man dies schriftlich oder per E-Mail tun. So erspart man sich auch langwierige und meist sinnlose Anrufe bei der Bank-Hotline.
Bislang können sich Zahlungsdienstleister allzu leicht ihrer Verantwortung entziehen, nur technisch einwandfreie Systeme anzubieten, die Missbrauch verhindern. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, die Zahlungsdienstleister stärker in die Pflicht zu nehmen. So sollten alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, um betrügerische Überweisungen zu identifizieren und zu stoppen. Auch Schutzmaßnahmen wie Überziehungslimits sollten so ausgestaltet sein, dass Betrüger sie nicht einfach umgehen können.
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