Raketen, Böller, Knaller: In Deutschland startet am Donnerstag (28. Dezember) der Feuerwerksverkauf für Silvester. Bis zum 30. Dezember können sich Kunden damit eindecken, wie die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung in Berlin ankündigte. Die hiesige Feuerwerksbranche hofft auf gutes Wetter, weil dann mehr geknallt wird. Der Zoll warnt indes vor illegalem Feuerwerk. In der brandenburgischen Grenzregion zu Polen steigt die sichergestellte Menge an Knallern, die nicht in Deutschland zugelassen sind, wie es vom Hauptzollamt Frankfurt (Oder) heißt.
Darauf sollte man beim Kauf von Feuerwerk achten
Man sollte nur geprüfte Produkte kaufen, erklärt der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI). Die Kennzeichnungen müssen deutlich sichtbar, leicht lesbar und in deutscher Sprache verfasst sein. Angegeben werden müssen unter anderem der Handelsname und Typ des Gegenstandes, der Name des Herstellers oder Einführers, und auch eine Postanschrift, wo der Hersteller oder Einführer kontaktiert werden kann. Wichtig sind außerdem das CE-Zeichen und die Registriernummer. Ein Beispiel für eine Registriernummer ist WWWW (CE-Zeichen) ZZZZ-F2-1234.
Feuerwerksverbot am Augsburger Königsplatz
Am Augsburger Königsplatz herrscht in diesem Jahr zum ersten Mal Feuerwerksverbot. Bisher gab es ein Verbot nur für die Altstadt, den Rathausplatz und das Umfeld der Maximilianstraße. Böller oder Raketen dürfen weder mitgebracht noch abgefeuert werden. Im Vorjahr wurden zahlreiche Menschen mit Raketen beschossen und verletzt. Unter anderem traf es einen Feuerwehrmann. Eine 30-jährige Frau wurde von einer Rakete am Kopf getroffen und am Ohr verletzt. Eine Rakete prallte gegen einen Streifenwagen, ein Beamter wurde durch einen Splitter am Auge verletzt. (AZ,dpa)