Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

Schufa verkürzt Speicherdauer bei Privatinsolvenz: 6 Monate statt 3 Jahre

Wirtschaftsauskunftei

Schufa verkürzt Speicherdauer von Einträgen zur Privatinsolvenz

    • |
    Die Schufa verkürzt die Speicherdauer bei einer Privatinsolvenz.
    Die Schufa verkürzt die Speicherdauer bei einer Privatinsolvenz. Foto: Franziska Gabbert, dpa (Symbolbild)

    Abgeschlossene Privatinsolvenzen werden bei der Schufa ab sofort deutlich kürzer gespeichert als zuvor. Die Speicherdauer wird von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt. Hintergrund der Entscheidung der privatwirtschaftlichen Wirtschaftsauskunftei sind laufende Gerichtsverfahren. Die dpa.

    Schufa verkürzt Speicherdauer bei Privatinsolvenz – EuGh-Urteile werden erwartet

    Am Dienstagmorgen gab der Bundesgerichtshof (BHG) zudem bekannt, dass vorerst ein Verfahren eingestellt werde, in welchem die Schufa eine Hauptrolle spielt. Es wolle zunächst Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in zwei ähnlichen Fällen abwarten. 

    Die Diskussionen rund um eine Verkürzung der Speicherdauer hatte der Fall eines früheren Selbstständigen aus Norddeutschland entfacht. Dieser hatte im Jahr 2013 Insolvenz angemeldet. 2019 wurde er in das bundesweite

    Schufa speichert Daten nach Privatinsolvenz bislang drei Jahre

    Privatleute können sich durch eine Verbraucherinsolvenz von ihren Schulden befreien, ohne diese im kompletten Umfang zurückzahlen zu müssen. Ist die Insolvenz abgeschlossen, tritt eine Restschuldbefreiung in Kraft. Die Informationen über die Insolvenz werden anschließen sechs Monate lang auf einem amtlichen Internetportal angezeigt. 

    Die Schufa ruft die Daten des Portals regelmäßig ab und speichert die über Privatinsolvenzen drei Jahre lang. Bislang war das ohne Zweifel zulässig, nun ist die Rechtslage aber nicht mehr so klar. Seit Mai 2018 gilt in der EU ein neues Datenschutzrecht. Der zuständige EuGH-Generalanwalt hatte sich Mitte März kritisch zu einer langen Speicherung der Daten geäußert. Eine solche kann für Betroffene erhebliche negative Folgen haben. Die Richter des EuGH halten sich oftmals an die Einschätzungen des Generalanwalts. Sie sind aber nicht an diese gebunden.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden