Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

Schmuck, Autos & Co: Wertgegenstände beleihen: So funktioniert ein Pfandkredit

Schmuck, Autos & Co

Wertgegenstände beleihen: So funktioniert ein Pfandkredit

    • |
    Prüft den Wert eines Pfands sehr genau: der Pfandleiher.
    Prüft den Wert eines Pfands sehr genau: der Pfandleiher. Foto: Uwe Anspach, dpa/dpa-tmn

    Wenn das Smartphone oder der Kühlschrank kaputtgehen, braucht man schnell Ersatz. Doch was, wenn das Geld nicht reicht? Klar, es gibt die Möglichkeit, zu einer Bank oder Sparkasse zu gehen und ein Darlehen aufzunehmen. Eine andere Option: ein Pfandkredit.

    Hierbei gehen Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem werthaltigen Gegenstand aus ihrem Privatbesitz zu einem Pfandleihhaus, hinterlegen ihn als Sicherheit und erhalten im Gegenzug eine Kreditsumme.

    Kunden haben im Anschluss vier Monate Zeit, das Pfand wieder auszulösen, erklärt Wolfgang Schedl vom Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZDP) in Stuttgart. Das heißt: Sie bekommen ihre Wertsache wieder, wenn sie die Kreditsumme nebst Zinsen und Gebühren vollständig zurückgezahlt haben. Die Laufzeit lässt sich grundsätzlich verlängern, auch mehrfach.

    Beleihen lassen sich viele Dinge. "Zum Beispiel Goldmünzen, Edelsteine, Smartphones, Kunstwerke, Schmuck - oder etwa Kraftfahrzeuge", sagt Helena Klinger vom Institut für Finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg.

    Was für einen Pfandkredit spricht: Der Vorgang ist unbürokratisch. Nachweise über Einkommen oder Vermögen muss man im Pfandleihhaus nicht vorlegen. Auch eine Bonitätsprüfung findet laut Wolfgang Schedl nicht statt. Denn beim Pfandkredit besteht die Besonderheit, dass der Kreditnehmer nicht persönlich für die Rückzahlung des Darlehens sowie der Zinsen und Gebühren haftet. Sondern er hinterlegt ja das Pfand.

    Sicherheitsabschlag mindert Kreditbetrag

    Wie hoch Zinsen und Gebühren ausfallen, legt mitunter die Pfandleiherverordnung (PfandIV) fest. Die Zinsen liegen monatlich bei einem Prozent des Darlehensbetrags. Die Gebühren betragen bei einem Kreditbetrag bis 300 Euro zwischen 1 und 6,50 Euro.

    Ab einem Kreditbetrag von 300 Euro können Pfandleihhäuser und Kunden die Gebühren frei vereinbaren. "Meist betragen sie 2 bis 3,5 Prozent", sagt Helena Klinger. Kunden sollten daher die Angebote mehrerer Pfandleihhäuser vergleichen und dabei die Bedingungen sorgfältig lesen.

    Was man wissen muss: Bei der Höhe des möglichen Darlehens muss das Pfandleihhaus immer auch einen Sicherheitsabschlag einkalkulieren. Kundinnen und Kunden bekommen also nie den tatsächlichen Wert ihres Pfands als Kredit, sondern immer etwas weniger.

    Denn: Wenn Kunden das Pfand nicht auslösen, obliegt es dem Pfandleiher, den Gegenstand in einer öffentlichen Versteigerung zu verkaufen. Das Risiko, dass das Pfand dabei nicht den Wert des gewährten Kredits einspielt, liegt bei ihm. In den meisten Fällen kommt es aber nicht zur Versteigerung. "In über 90 Prozent der Fälle lösen Kunden ihre Wertgegenstände wieder aus", so Wolfgang Schedl.

    Über den Pfandkredit schließen beide Seiten - also Pfandleihhaus und Kunde - einen Pfandvertrag. Dafür müssen Kunden ein geeignetes Ausweispapier, zum Beispiel den Personalausweis, vorlegen. Sobald der Vertrag unterschrieben ist, gibt es Geld - und der Wertgegenstand wird als Sicherheit im Pfandleihhaus hinterlegt. Eigentümer des Pfands bleibt trotzdem der Kunde.

    Pfandkredit nur in wenigen Fällen probates Mittel

    Doch was, wenn der Kunde oder die Kundin nicht in dem vereinbarten Zeitraum erscheint, um den Gegenstand auszulösen? "Der Pfandkreditgeber kann in einem solchen Fall nicht tun, was er will", sagt Wolfgang Schedl. Das weitere Prozedere ist geregelt, und zwar wiederum in der Pfandleiherverordnung.

    Pfandkreditgeber sind demnach verpflichtet, das Pfand innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Auslösefrist in eine Versteigerung zu geben. Eine solche Auktion darf nur von einem Gerichtsvollzieher oder einem öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer durchgeführt werden. Ist der Erlös niedriger als die Höhe des Pfandkredits zuzüglich Zinsen und sonstigen Kosten, geht der Verlust zulasten des Pfandkreditbetriebs.

    Ein Mehrerlös gehört wiederum dem Kunden, der den Betrag gegen Vorlage des Originalpfandscheins in Empfang nehmen kann. Das ist innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die Auktion erfolgt ist, möglich. Unterlässt der Kunde das, geht der Mehrerlös an den Staat.

    Und wann kann es nun sinnvoll sein, einen Pfandkredit in Anspruch zu nehmen? Helena Klinger vom iff empfiehlt, ihn nur als letztes Mittel zu nutzen, "wenn schnelle Liquidität erforderlich und eine kurzfristige Rückzahlung möglich ist". Bei längeren Laufzeiten und höheren Beträgen könnten auf den Verbraucher hohe Kosten zukommen. In solchen Fällen kann ein Ratenkredit womöglich günstiger sein. Auch hier gilt: die Konditionen genau vergleichen.

    (Von Sabine Meuter, dpa)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden