Rund 2,5 Millionen Bundesbürger müssen sich in Sachen Rundfunkbeitrag umstellen: Der Beitragsservice (früher GEZ) verschickt nicht mehr jedes Quartal eine Zahlungsaufforderung an Leute, die kein Sepa-Lastschriftmandat für ihr Bankkonto erteilt haben. Ans pünktliche Überweisen des Geldes müssen die Betroffenen nun immer selbst denken.
Das bestätigte der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Köln auf Anfrage. Demnach sind knapp 5,5 Prozent der rund 46 Millionen Beitragszahlenden, das heißt rund 2,53 Millionen Menschen, von der Umstellung betroffen. Sie erhalten den Angaben zufolge nur noch einmalig eine Zahlungsaufforderung mit den vier Zahlungszielen des Jahres und dem zu zahlenden Beitrag, derzeit 55,08 Euro pro Vierteljahr. Über die Neuregelung berichtete zuerst das Verbraucherportal Teltarif.de.
Niemand muss ein Sepa-Lastschriftmandat für den Rundfunkbeitrag erteilen
Was ist zu beachten? Niemand ist verpflichtet, dem Beitragsservice ein Sepa-Lastschriftmandat für das Einziehen des Rundfunkbeitrags von seinem Bankkonto zu erteilen. Wer das nicht machte, erhielt bislang automatisch jedes Quartal eine Zahlungsaufforderung. Im Unterschied dazu gelten die Zahlungstermine und der Geldbetrag, die in der neuen einmaligen Zahlungsaufforderung stehen, so lange, „bis sich etwas an der Beitragshöhe ändert“, erläuterte ein Beitragsservice-Sprecher. Es ist also gut möglich, dass die Termine für das Überweisen des Geldes auch über das Jahr 2022 hinaus einzuhalten sind – ohne erneute Erinnerung zum Jahresbeginn 2023. Der Beitragsservice empfiehlt das Lastschriftverfahren als „bequemste und sicherste Zahlungsweise“. In dem einmaligen Schreiben, das derzeit verschickt wird, befinde sich ein entsprechender Hinweis auf das Sepa-Mandat und ein QR-Code zum Einscannen.
Das Ausfüllen von Überweisungsträgern entfalle dadurch, „und es ist ausgeschlossen, Zahlungen zu übersehen oder falsche Überweisungen zu tätigen“, so der Beitragsservice-Sprecher.
Der Rundfunkbeitrag kann weiter per Überweisung bezahlt werden
Teltarif-Experte Alexander Kuch rät hingegen: „Wer den Rundfunkbeitrag bisher per Überweisung bezahlt hat, sollte sich davon unter gar keinen Umständen einschüchtern lassen.“ Es sei nach wie vor möglich, den Rundfunkbeitrag per Einzelüberweisung zu bezahlen. „Und wer möglicherweise doch etwas vergesslich ist, kann dafür einfach einen Dauerauftrag bei seiner Hausbank einrichten“, so Kuch.
Nach seiner Einschätzung ist es manchen Bürgern „nicht geheuer“, dem Beitragsservice ein Sepa-Lastschriftmandat zu erteilen. Es gebe Gründe, das Geld lieber selbst zu überweisen, „möglicherweise mit dem Zusatz ,unter Vorbehalt’“. So habe es in den vergangenen Jahren zahlreiche Klagen gegen den Rundfunkbeitrag, dessen Höhe und zur Frage gegeben, wer das Geld zahlen müsse – wer aber auch nicht.
Was passiert nun bei einem verpassten Termin? Der Rundfunkbeitrag ist innerhalb von vier Wochen nach der Fälligkeit zu bezahlen, informiert der Beitragsservice auf seiner Homepage. Werde der rückständige Betrag nicht beglichen, werde ein Festsetzungsbescheid an den Beitragspflichtigen verschickt, mit dem ein Säumniszuschlag von 1,0 Prozent der rückständigen Beitragsschuld fällig werde, mindestens aber acht Euro. Zum Versenden einer vorherigen gesonderten Zahlungserinnerung ist der Beitragsservice eigenen Angaben zufolge nicht verpflichtet.
Beitragsservice will finanzielle und materielle Ressourcen schonen
Der Beitragsservice begründet den Verzicht auf Zahlungsaufforderungen in jedem Quartal mit dem Ziel, das Postaufkommen zu verringern und so finanzielle und materielle Ressourcen zu schonen. Da die Beitragszahler den Rundfunkbeitrag qua Gesetz schuldeten, bedürfe es einer Zahlungsaufforderung grundsätzlich nicht.
Auch in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung sei eine einmalige Zahlungsaufforderung üblich. „Insofern schließt sich der Beitragsservice hier einer gängigen Praxis an“, so der Sprecher auf Anfrage. Das Teltarif-Portal zitiert aus einem Schreiben, das ein Beitragszahler vom Beitragsservice erhalten habe, der seither immer pünktlich das Geld in der Mitte eines Dreimonats-Zeitraums überwiesen habe. Darin stehe: „Wichtige Änderung: Wir treten heute persönlich mit Ihnen in Kontakt, um Sie über eine wichtige Neuerung zu informieren: Künftig werden Sie von uns zu den entsprechenden Fälligkeitsterminen keine Zahlungsaufforderungen mehr erhalten. Auf diese Weise möchten wir Ressourcen einsparen und Verwaltungsaufwand reduzieren.“