Wird eine Frau schwanger, darf sie in der Regel maximal bis zum Mutterschutz arbeiten. Dieser beginnt normalerweise sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen danach. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei Frühgeburten oder Mehrlingsschwangerschaften. Wenn Frauen in dieser Zeit allerdings nicht arbeiten, zahlen Sie in der Regel keine Beiträge zur Rentenversicherung. Aber kann die Schwangerschaft doch irgendwie zur Rente angerechnet werden?
Die Antwort lesen Sie in diesem Artikel auf www.mainpost.de: Zählt die Zeit der Schwangerschaft zur Rente?
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