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Rente: Grundfreibetrag 2024 für Verheiratete: Wie viel Geld wird Ehepaaren bei der Rente nicht angerechnet?

Rente

Grundfreibetrag 2024 für Verheiratete: Wie viel Geld wird Ehepaaren bei der Rente nicht angerechnet?

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    Wessen Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, muss es versteuern.
    Wessen Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, muss es versteuern. Foto:  Andrea Warnecke, dpa (Symbolbild)

    Wie viel Geld braucht man eigentlich zum Leben? Mit dieser Frage zum Existenzminimum befasst sich die Bundesregierung jedes Jahr aufs Neue und beschließt den sogenannten Grundfreibetrag. Der ist für alle Menschen relevant, die Steuern zahlen müssen - also auch für Rentnerinnen und Rentner. Denn auch wer in Rente ist, sollte eine Steuererklärung abgeben und muss - wenn die zu versteuernde Rente den Grundfreibetrag übersteigt - Abgaben und Steuern zahlen. 

    Welchen Einfluss der Grundfreibetrag auf die Rente bei einem Ehepaar hat und wie viel Geld 2024 nicht angerechnet wird, lesen Sie hier. 

    Grundfreibetrag 2024: Wie funktioniert er und wie hoch ist er?

    Der Grundfreibetrag richtet sich laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) nach dem Existenzminimum. Der Staat geht also davon aus, dass man im Jahr einen bestimmten Betrag zum Leben braucht und sichert diesen ab. Damit Bürgerinnen und Bürger dieses Geld komplett nutzen können, fallen bis zu einer bestimmten Grenze - dem Grundfreibetrag - keine Steuern an. 

    Für einen Single lag der Grundfreibetrag in den vergangenen Jahren bei 9744 Euro (2021), 10.347 Euro (2022) und 10.908 Euro (2023). Für das Jahr 2024 wurde der Grundfreibetrag wieder erhöht. Laut dem Bundesfinanzministerium liegt er nun bei 11.604 Euro. Wie finanztip.de schreibt, plant Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) Medienberichten zufolge, den Grundfreibetrag um weitere 180 Euro auf 11.784 Euro zu erhöhen. Ob und wann dieser Plan umgesetzt wird, ist allerdings nicht klar. 

    Grundfreibetrag 2024 bei einem Ehepaar: Wie viel Geld wird bei der Rente nicht angerechnet?

    Aufgrund der noch laufenden Umstellung auf eine nachgelagerte Besteuerung der Rente müssen Rentnerinnen und Rentner aktuell noch nicht ihre gesamte Rente versteuern. Wie hoch der zu versteuernde Teil der Rente ist, hängt der Deutschen Rentenversicherung zufolge vom Jahr des Rentenbeginns ab. Während bei einem Rentenbeginn im Jahr 2005 also nur 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt wurden, waren es im Jahr 2020 bereits 80 Prozent. Der steuerpflichtige Teil der Rente steigt demnach jedes Jahr an, bis ab 2040 100 Prozent der Rente steuerpflichtig sind. Bei einem Rentenbeginn ab 2021 gilt also:

    • 2021: 81 Prozent der Rente muss versteuert werden (19 Prozent steuerfrei)
    • 2022: 82 Prozent der Rente muss versteuert werden (18 Prozent steuerfrei)
    • 2023: 83 Prozent der Rente muss versteuert werden (17 Prozent steuerfrei)
    • 2024: 84 Prozent der Rente muss versteuert werden (16 Prozent steuerfrei)

    Rentnerinnen und Rentner, die 2024 in Rente gehen, müssen also 84 Prozent ihrer Bruttorente versteuern. Von diesem Teil wird außerdem der Grundfreibetrag abgezogen. Jeder Cent, der dann noch übrig bleibt, muss versteuert werden

    Da für Verheiratete beim Grundfreibetrag laut finanztip.de der doppelte Betrag gilt, beträgt dieser im Jahr 2024 für Paare 23.208 Euro oder - sollte es zu einer weiteren Erhöhung kommen - 23.568 Euro. 

    Liegt der zu versteuernde Teil der gemeinsamen Rente von Ehepaaren demnach unter diesem Betrag, sind keine Steuern zu zahlen. Liegt er darüber, werden nur auf die Differenz Steuern fällig. 

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