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Rechte bei Bahnstreik: Das müssen Bahn-Kunden zu Stornieren und Entschädigung wissen

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Bahnstreik der GDL: Diese Rechte müssen Bahn-Kunden kennen

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    Hier erfahren Sie, welche Rechte Kunden bei einem Bahnstreik haben.
    Hier erfahren Sie, welche Rechte Kunden bei einem Bahnstreik haben. Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Archivbild)

    Der Tarifkonflikt zwischen der Deutschen Bahn (DB) und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) geht in eine neue Runde. Denn nicht mal eine Woche seit dem vergangenen Streik, ruft die GDL schon wieder zum Arbeitskampf im März 2024 auf. Die Mitglieder haben bei der Deutschen Bahn AG (DB) ihre Arbeit niedergelegt - im Güterverkehr seit dem 11. März 2024 um 18 Uhr und im Personenverkehr seit dem 12. März 2024 um 2 Uhr.

    Dieser Streik wird viele Zugausfälle und viel Stress bedeuten. Welche Rechte haben Bahn-Kunden in so einer Situation. Hier erfahren Sie, wann Sie Ihr Ticket stornieren können und wie Sie an eine Entschädigung kommen.

    Welche Züge fallen aus? So erfahren Bahn-Kunden die Informationen

    Der Notfahrplan ist auf den digitalen Kanälen des Konzerns abrufbar. Ob ein Fern- oder Regionalzug fährt oder nicht, lässt sich über die Bahn-App oder die Internetseite www.bahn.de einsehen. Für individuelle Auskünfte hat die Bahn eine Rufnummer eingerichtet: 08000-996633. Zu den aktuellen GDL-Streiks sammelt die Bahn Informationen auf ihrer Website.

    Rechte bei einem Bahnstreik: Was gilt vor der Abfahrt?

    Wenn vor Abfahrt klar ist, dass ein gebuchter Zug wegen des Streiks ausfällt oder absehbar mehr als 60 Minuten später als geplant am Ziel ankommen würde, können Kundinnen und Kunden ihr Ticket stornieren und das Geld in Form eines Gutscheins oder als Auszahlung zurückverlangen. Das berichtet die Verbraucherzentrale. Die Bahn bietet im aktuellen Warnstreik den Fahrgästen zudem an, das vom GDL-Streik betroffene Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. "Die Zugbindung ist aufgehoben. Das Ticket gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden", fügt das Unternehmen an.

    Was sind die Rechte bei Verspätung durch einen Bahnstreik?

    Kommt man nach angetretener Reise am Ende verspätet an, kann man ebenfalls eine Entschädigung geltend machen. Im Normalfall sieht die Regelung so aus: Ab 60 Minuten Verspätung am Endziel haben Kundinnen und Kunden Anspruch auf 25 Prozent Entschädigung des Fahrpreises, ab 120 Minuten stehen ihnen 50 Prozent zu.

    Wie beantrage ich die Entschädigung bei der Deutschen Bahn?

    Online beantragt man die Entschädigung entweder über die Plattform bahn.de oder den DB Navigator. Nach dem Login wählt man laut der Beschreibung der Bahn "Vergangene Reisen" aus. Dort finde man die gebuchten Tickets und wählt die betroffene Reise aus. Scrollt man in den Reisedetails nach unten, findet man auf bahn.de die Option "Entschädigung beantragen". Im DB Navigator wird zuerst "Weitere Aktionen" ausgewählt, anschließend "Entschädigung beantragen". Über "Antrag jetzt stellen" startet man den Prozess. 

    Was passiert, wenn ich durch den Bahnstreik an einem bestimmten Ort strande?

    Wer unterwegs strandet, hat Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit bei Verspätungen von mehr als einer Stunde oder Zugausfällen. Ist klar, dass es an einem Tag nicht mehr weitergeht, muss das Bahnunternehmen für eine Unterbringung in einem Hotel oder laut EU-Regeln in einer "anderweitigen Unterkunft" sorgen und den Transfer dorthin organisieren. Wer auf eigene Faust ein Hotelzimmer bucht, sollte sich vorher von der Bahn bestätigen lassen, dass keine Weiterfahrt möglich ist und sie nicht mit einer Unterkunft helfen kann. 

    Sind auch andere Anbieter wie Go-Ahead oder Flixtrain betroffen?

    Wer nur innerhalb Bayerns und Umgebung unterwegs sein muss, hat die Chance, mit den Bahn-Konkurrenten im Regionalverkehr zu reisen: Private Betreiber wie die Länderbahn, Go-Ahead oder Agilis sind nicht an den Tarifverhandlungen beteiligt und blieben von den Streiks verschont. Mit dem privaten Bahnunternehmen Abellio konnte mittlerweile ein Tarifabschluss erzielt werden. Auch bei Flixtrain wird nicht gestreikt.

    Kann ich meine Fahrt verschieben?

    Normalerweise ist es üblich, im Falle eines Streiks eine gebuchte Fahrt einfach nach hinten zu verschieben. Auch bei diesem GDL-Streik ist das der Fall. Wessen Fahrt also in den Streikzeitraum fällt, kann das Ticket einfach an einem Tag nach dem Streik ohne umbuchen zu müssen wiederverwenden. Die Zugbindung ist aufgehoben. Einen Tag, bis wann das Ticket spätestens genutzt werden muss, gibt es nicht.

    Zusätzlich zu dieser üblichen Regelung, war es bei diesem Bahnstreik auch möglich, seine Fahrt vorzuverlegen. Die DB erlaubte es Kunden, deren Fahrt von dem Streik betroffen sind, ihre Fahrt bereits am Montag, 11. März, anzutreten, ohne umbuchen zu müssen. Ebenso können die Fahrten nach dem Streik nachgeholt werden. Die Zugbindung ist aufgehoben, es kann also auch eine andere Zugstrecke ausgesucht werden. Nur das Ziel ist nicht änderbar.

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