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Recht: Mediation, Schlichtung und Schiedsgutachten: So vermeiden Sie teure Gerichtsverfahren

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Mediation, Schlichtung und Schiedsgutachten: So vermeiden Sie teure Gerichtsverfahren

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    Ein teures Gerichtsverfahren kann durch eine 	Mediation, Schlichtung und Schiedsgutachten vermieden werden.
    Ein teures Gerichtsverfahren kann durch eine Mediation, Schlichtung und Schiedsgutachten vermieden werden. Foto: stock.adobe.com

    Die Kollegen treffen sich im Konferenzraum zur Teamsitzung. Die Mienen sind angespannt, es herrscht dicke Luft. Der langjährige Büroleiter hört missmutig den Ausführungen der jungen Geschäftsführerin zu. Er versteht nicht, was sie konkret von ihm erwartet. Schließlich arbeitet er schon lange im Unternehmen und übernimmt Verantwortung. Sie dagegen ist spürbar unzufrieden und unterstellt ihm, dass er die Arbeitsanforderungen nicht erfüllt. Diese Spannungen halten seit Monaten an. Eine Lösung muss her. In diesem Fall wendet sich der Büroleiter an einen Mediator. 

    Eine Mediation ist eine Form der außergerichtlichen Streitbeilegung, bei der beide Parteien mit Unterstützung eines Mediators oder einer Mediatorin selbstständig eine Lösung erarbeiten. Peter Rach ist Mediator in Aschaffenburg und bundesweit tätig. Er kümmert sich regelmäßig um Konflikte im Arbeitsumfeld. Rach hilft den beiden streitenden Parteien zu einer Lösung zu kommen, indem er das Gespräch verlangsamt und dafür sorgt, dass die Dinge nicht nur gehört, sondern auch verstanden werden.

    Eine Mediation kostet pro Stunde zwischen 70 und 500 Euro

    Eine Mediation kostet pro Stunde zwischen 70 und 500 Euro - abhängig von der Ausbildung des Mediators und der Komplexität des Streitfalls. Im Schnitt bewegt sich das Honorar um die 180 Euro. Dem stehen die Prozess- und Anwaltskosten von mehreren tausend Euro eines Gerichtsverfahrens gegenüber

    Meistens wird anschließend ein Einzelgespräch mit beiden Parteien geführt, um Vertrauen zum Mediator aufzubauen. Dieser ist der Allparteilichkeit verpflichtet, das heißt, dass er sich für beide Seiten gleichermaßen einsetzt. Im Einzelgespräch stellt sich heraus, dass der Antrag des Büroleiters auf einen höheren Lohn abgelehnt worden sei. Er vertraue der deutlich jüngeren Geschäftsführerin nicht mehr und fühle sich nicht wertgeschätzt. Die Chefin hingegen hat den Eindruck, dass ihre Kritik und Wünsche den Mitarbeiter nicht erreichen. Dennoch schätze sie seine ruhige Art und Professionalität. Rach sieht dies immer wieder: „Der emotionale Anteil ist meistens größer als der Sachanteil. Daher muss man erst auf emotionaler Ebene aufräumen, um zu einem Verständnis finden.“

    In der Mediation einigen sich beide gemeinsam auf eine Lösung

    Das gemeinsame Gespräch ermöglicht mit Hilfe des Mediators eine konstruktivere Kommunikation. Die Geschäftsführerin erwartet mehr Eigeninitiative bei der Weiterqualifizierung vom Büroleiter. Dieser stimmt zu. Es wird eine Vereinbarung zwischen beiden formuliert, unterzeichnet und die Umsetzung in einem Kontrolltermin überprüft. 

    In der Mediation einigen sich beide gemeinsam auf eine Lösung. Bei einer Schlichtung durch eine Vermittlungsstelle unterbreitet diese, neben den Parteien, selbst einen Kompromissvorschlag. Eine Schlichtung kann jeder anstoßen, wenn man als Kunde der Ansicht ist, dass die Leistung des Handwerkbetriebs zu spät erbracht wurde. Die Handwerkskammern haben den gesetzlichen Auftrag eine Vermittlungsstelle einzurichten. 

    Daneben gibt es noch das Schiedsgutachten

    Die Handwerkskammer Unterfranken betont, dass bei einer Schlichtung der Versuch der Vermittlung zwischen den Parteien im Vordergrund steht. Es benötige den Willen der Streitparteien, sich aufeinander zuzubewegen. „Das Vermittlungsverfahren ist nicht rechtsverbindlich und kann keine technischen Probleme oder Preisbemessungen beurteilen.“ Dafür fallen beim Vermittlungsverfahren keine Kosten an, so die HWK Unterfranken. Ein Gericht kann ein Schlichtungsverfahren auch anordnen, bevor Klage erhoben wird. Es ist zum Beispiel bei Nachbarschaftsstreitigkeiten obligatorisch vorher durchzuführen.

    Daneben gibt es noch das Schiedsgutachten. Dies eignet sich besonders, wenn über Tatsachen gestritten wird. Das Gutachten des unabhängigen Sachverständigen hat durch einen Vertrag beider Parteien Verbindlichkeit. Die Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main nennt ein Beispiel. 

    Ein Gutachten ist innerhalb weniger Wochen erstellt

    Der Maschinengroßhändler M hat dem Unternehmer U eine Maschine geliefert. Kurz nach Inbetriebnahme zeigen sich daran erhebliche Mängel. M versucht mehrmals die Maschine zu reparieren, aber U meint, die Mängel seien immer noch vorhanden. Schließlich einigen beide sich darauf, einen Sachverständigen zu beauftragen. Sollte dieser die Mängel bestätigen, verpflichtet sich M zur Nachbesserung oder zum Austausch. Die Kosten der Sachverständigen sind sogar höher als bei einem Gerichtsverfahren, der Vorteil hier liegt in der Zeitersparnis. Ein Gutachten ist innerhalb weniger Wochen erstellt. 

    Mediation, Schlichtung und Schiedsgutachten sparen insgesamt Zeit und Geld im Vergleich zum Gerichtsverfahren. Im Fall der Geschäftsführerin und ihres Büroleiters ist das nicht nötig. Eine gemeinsame Einigung ist erzielt worden. Sein Wissen und seine Erfahrung bleiben dem Unternehmen erhalten. 

    Hinweis: Dieser Beitrag ist in Kooperation mit dem Masterstudiengang Fachjournalismus der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt entstanden.

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