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Recht: Ebay und Co.: Portale melden Finanzämtern Privatverkäufe

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Ebay und Co.: Portale melden Finanzämtern Privatverkäufe

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    Eine neues Gesetz verpflichtet Online-Plattformen seit dem 1. Januar 2023, bestimmte Nutzerdaten an die Finanzbehörden weiterzugeben.
    Eine neues Gesetz verpflichtet Online-Plattformen seit dem 1. Januar 2023, bestimmte Nutzerdaten an die Finanzbehörden weiterzugeben. Foto: Silas Stein, dpa

    Wer hat nicht schon einmal eine Handtasche, eine Jeans oder einen Teil der Skiausrüstung auf Ebay verkauft? Auf die Nutzerinnen und Nutzer solcher Online-Marktplätze kommt nun eine Neuerung zu. Denn seit dem 1. Januar 2023 sind Betreiber von Online-Plattformen verpflichtet, bestimmte Daten der Verkäuferinnen und Verkäufer an die Steuerbehörden weiterzureichen. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin. Ein Überblick, damit es nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt. 

    Um welche gesetzliche Neuerung handelt es sich?

    "Still, heimlich und leise hat sich seit 1. Januar 2023 ein neues Gesetz in das Leben vieler Personen eingeschlichen", berichtet die Lohnsteuerhilfe Bayern. Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz, abgekürzt PStTG, verpflichtet Betreiber von Online-Plattformen wie Ebay, Vinted oder Etsy, die Daten der Verkäuferinnen und Verkäufer an das Finanzamt auszuhändigen. "Davon betroffen sind auch private Anbieter", erklärt die Lohnsteuerhilfe. 

    Welche Informationen werden künftig an die Finanzämter weitergegeben?

    Meldepflichtige Informationen sind der Name, Geburtsdatum, Anschrift, die Steueridentifikationsnummer und unter gewissen Voraussetzungen die Kontoverbindung, berichtet die Lohnsteuerhilfe. Außerdem müssten die Plattformbetreiber ab dem 1. Januar 2023 Daten zu den erfolgten Umsätzen weitergeben. Auch die vom Plattformbetreiber einbehaltenen Gebühren oder Provisionen sind anzugeben. 

    Was ist das Ziel?

    Ziel des Gesetzes ist es, mehr Transparenz für die Steuerbehörden zu schaffen. Eine große Zahl von Personen und Unternehmen nutze digitale Plattformen zur Erzielung von Einkünften, berichtet der Deutsche Bundestag. Es bestehe Grund zu der Annahme, dass die Einkünfte vielfach gegenüber den Finanzbehörden gar nicht oder nur unvollständig erklärt würden. Dem soll das neue Gesetz begegnen. Im Jahr 2023 werden erst einmal nur die Daten gesammelt. Startschuss für den ersten Datenfluss sei dann der 31.1.2024. Die Daten für das Jahr 2023 würden dann zentral durch das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn ausgewertet und auf die zuständigen Finanzämter am Wohnort der Verkäufer aufgeteilt. Die Finanzbehörden können dann überprüfen, ob Einkünfte in der Steuererklärung erklärt hätten werden müssen. 

    Ich verkaufe hin und wieder Dinge online. Ab welcher Größenordnung werden meine Daten weitergegeben?

    Längst nicht jeder Verkauf wird steuerpflichtig. Übermittelt werden müssen die Daten nur, wenn pro Jahr und Plattform mehr als 30 Verkäufe zustande gekommen sind oder wenn mehr als 2000 Euro Umsatz erwirtschaftet wurden, darauf weist die Lohnsteuerhilfe hin. "Dies kann aber schon mit wenigen Verkäufen erreicht werden, indem nur drei Artikel, wie ein hochpreisiger Fernseher, das vorletzte iPhone-Modell und ein gebrauchtes E-Bike in einem Jahr verkauft werden", erklärt der Verein. "Bleiben beide Kennzahlen unter dem Schwellenwert, passiert nichts." 

    Wie handhabt Ebay Kleinanzeigen das neue Gesetz?

    Ebay Kleinanzeigen ist ein Online-Marktplatz, auf dem überwiegend Privatpersonen Secondhand handeln, der allerdings mittlerweile nicht mehr zu Ebay gehört. Die Zahl der aufgegebenen Anzeigen ist für das neue Gesetz irrelevant betont Ebay. Auch wenn die Anzeige nur dazu dient, Verkäufer und Käufer zusammenzubringen und diese die Bezahlung dann privat abwickeln, werden keine Daten weitergegeben. "Schließlich findet der Abschluss einer Transaktion oft abseits unserer Plattform statt", sagt Sprecher Pierre Du Bois. Das sei anders, wenn Zahlungen über Ebay Kleinanzeigen abgewickelt werden, insbesondere im Zuge des Angebots von "Sicher bezahlen". Das Unternehmen habe dann Kenntnis von der Transaktion und fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes. 

    Welche Daten erhebt Ebay Kleinanzeigen, falls das Gesetz greift?

    Ebay Kleinanzeigen erfrage dann zusätzlich zu vorhandenen Daten von den Nutzerinnen und Nutzern weitere Informationen, unter anderem die Steueridentifikationsnummer sowie die Anschrift der Betroffenen. "Das passiert, sobald die Nutzer die entsprechenden Grenzwerte – 30 Transaktionen und/oder 2000 Euro Vergütung pro Kalenderjahr – erreichen oder überschreiten", sagt Du Bois. "Die entsprechenden Daten übermitteln wir erstmals im Januar 2024 für das laufende Kalenderjahr an das Bundeszentralamt für Steuern."

    Werde ich künftig steuerpflichtig, wenn ich alten Kram aus meinem Keller verkaufe?

    Dass Daten gemeldet werden, heißt noch nicht, dass man am Ende Steuern zahlen muss. Auf richtige Secondhand-Ware, den berühmten alten Krempel aus dem Keller, treffe die Steuerpflicht nicht zu, sagt Tobias Gebauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern. "Wenn es sich um gebrauchte Artikel des täglichen Lebens handelt, darf so viel veräußert werden, wie man will", betont er. "Dass mit einem T-Shirt bei einem Verkaufspreis von zwei Euro kein Gewinn gemacht wird, ist klar. Außer dem Informationsfluss von der Online-Plattform an das Finanzamt ist nichts weiter zu befürchten", berichtet er.

    Wie sieht es bei teuren Gegenständen aus?

    Schmuck, Antiquitäten, Münzen, Kunst und andere teure Gegenstände fallen nicht unter die Regel, dass auf den Verkauf gebrauchter Alltagsgegenstände keine Steuern bezahlt werden müssen. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe hin. Es gelte eine gesetzliche Spekulationsfrist von einem Jahr. Danach können sie steuerfrei verkauft werden. Ebenfalls, falls der Gewinn unter 600 Euro liege. Wer Spekulation mit wertvollen Dingen professionell betreibt, könnte künftig aber durch das neue Gesetz erfasst werden. "Gingen dem Finanzamt bisher Spekulationsgeschäfte mit hohen Gewinnen durch die Lappen, so bekommt es nun Wind davon", erklärt die Lohnsteuerhilfe, beruhigt aber auch: "Dies betrifft die meisten Privatverkäufer in der Regel aber nicht!"

    Bei welchen Verkäufen könnte das Finanzamt hellhörig werden?

    Vorsicht muss walten lassen, wer systematisch Neuware erwirbt, um sie weiterzuverkaufen und Gewinn zu machen, aber noch kein Gewerbe angemeldet hat. "Wird derselbe Roman fünf Mal verkauft, so ist es unglaubwürdig, dass es sich dabei um den Privatbestand im Bücherregal gehandelt hat", warnt die Lohnsteuerhilfe. Aufpassen soll, wer für Freunde und Verwandte häufig Dinge online verkaufe oder mit Neuware handelt. "Werden beispielsweise am Black Friday mehrere Spielekonsolen günstig erworben, um sie dann kurz vor Weihnachten teuer weiterzuverkaufen, ist der erzielte Gewinn in der Regel zu versteuern", warnt der Verein. 

    Wie kann man sich vor Problemen mit dem Finanzamt schützen?

    Da das Gesetz neu ist, gibt es noch keine Erfahrungen, wie die Finanzämter die gewonnenen Daten im kommenden Jahr nutzen werden. Um bei einer höheren Anzahl an Verkäufen nicht in Verdacht einer gewerblichen Tätigkeit zu kommen, rät die Lohnsteuerhilfe, ein Verkaufstagebuch zu führen: "Mit einer Liste der verkauften Artikel, die Markenname, Neupreis und Verkaufspreis enthält, könnte ein solcher Verdacht beim Finanzamt nachträglich entkräftet werden." Damit ließe sich auch nachweisen, dass keine hohen Gewinne erzielt wurden. 

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