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Recht auf Wiederaufnahme: Krankenversicherung darf Unversicherte nicht ablehnen

Recht auf Wiederaufnahme

Krankenversicherung darf Unversicherte nicht ablehnen

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    Unversicherten bleibt der Weg zurück in die Krankenversicherung nicht versperrt: Kassen und Anbieter sind auf Wunsch zur Wiederaufnahme Betroffener verpflichtet.
    Unversicherten bleibt der Weg zurück in die Krankenversicherung nicht versperrt: Kassen und Anbieter sind auf Wunsch zur Wiederaufnahme Betroffener verpflichtet. Foto: Jens Büttner/dpa/dpa-tmn

    Wer einmal aus seiner Krankenversicherung geflogen ist, muss nicht für immer ohne leben. Betroffene sollten sich für eine Rückkehr an die Versicherung wenden, bei der sie zuletzt krankenversichert waren - ob privat oder gesetzlich. Die Wiederaufnahme verweigern dürfen die Anbieter nicht.

    «Die gesetzlichen Krankenkassen müssen jeden aufnehmen, der in der GKV versicherungspflichtig ist», sagt Barbara Weber vom Ratgeberportal Finanztip. Nur wer zuletzt privat versichert war, muss sich in der Regel auch wieder an eine private Krankenversicherung wenden.

    Und auch die private Krankenversicherung (PKV) darf die Wiederaufnahme nicht grundsätzlich ablehnen. Sie müsse ehemals Privatversicherte zumindest im Basistarif aufnehmen, so Weber. Sie könne Rückkehrern allerdings die Einstufung in einen regulären Tarif verweigern - insbesondere bei schweren Vorerkrankungen oder solange noch Schulden aus unbezahlten Krankenkassenbeiträgen der Vergangenheit bestehen.

    Apropos Schulden aus der Vergangenheit: Diese sind sowohl bei der Rückkehr in die PKV als auch in die GKV zu begleichen - wenigstens in Teilen. Sehr lange zurückliegende Forderungen verjähren allerdings - in der GKV nach vier Jahren, in der PKV schon nach drei Jahren.

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