Seit Januar 2013 sind Rauchwarnmelder in neuen Wohnungen in Bayern Pflicht. Bis Ende 2017 mussten auch alle bestehenden Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Doch mit dem Kauf und der Anbringung ist es nicht getan, denn nach zehn Jahren muss der Rauchmelder ausgetauscht werden – egal ob er noch funktioniert oder nicht.
Diese zehn Jahre sind im kommenden Januar in vielen Neubauwohnungen abgelaufen. Aus Sicherheitsgründen ist der Austausch verpflichtend. Die Zuverlässigkeit lasse durch Verschmutzung des optischen oder photoelektrischen Systems sowie durch Alterung der Bauteile nach etwa zehn Jahren nach, so das bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr.
Wie müssen Rauchmelder entsorgt werden?
Rauchmelder sind Elektroschrott und dürfen nicht einfach in der Mülltonne entsorgt werden. Stattdessen können sie auf dem Wertstoffhof abgegeben werden. Dort kommen sie in spezielle Behälter – sofern die Batterie fest verbaut ist. Lässt sie sich herausnehmen, ist der Rauchmelder normaler Elektroschrott. Dieser kann auch im Handel abgegeben werden. Die Anzahl ist jedoch auf drei Stück beschränkt.
In welchen Räumen müssen Rauchmelder angebracht werden?
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet werden. Sie müssen so angebracht werden, dass sie den Rauch frühzeitig erkennen und melden können.
Wer muss Rauchmelder anbringen und austauschen?
Verantwortlich für die Anbringung der Rauchmelder sind die Bauherren. Zur Nachrüstung bei vorhandenen Wohnungen sind die jeweiligen Eingentümer verpflichtet. In Mietwohnungen ist der Vermieter dafür verantwortlich, dass die Rauchmelder funktionieren und gewartet werden. Eine Wartung kann nur vom Mieter verlangt werden, wenn das auch im Mietvertrag festgehalten ist. Viele Rauchmelder können auch zehn Jahre lang ohne Wartung betrieben werden.
Wer muss Rauchmelder bezahlen?
Mieter dürfen nicht über die Nebenkostenabrechnung für vom Vermieter installierte Rauchmelder zur Kasse gebeten werden. Die Aufwendungen dafür sind grundsätzlich nicht umlagefähig, wie der Bundesgerichtshof in einem Fall aus Nordrhein-Westfalen klarstellte.
Das gelte insbesondere auch dann, wenn die Geräte nicht einmalig angeschafft, sondern über einen externen Anbieter gemietet würden. Es ändert allerdings nichts daran, dass die Installation von Rauchmeldern als Modernisierung gilt, die eine Mieterhöhung rechtfertigen kann.
Rauchmelder müssen ausgetauscht werden: Wird Einhaltung kontrolliert?
Behördliche Überprüfungen der Rauchmelder gibt es nicht. "Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Verpflichteten, für die Installation sowie für die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder Sorge zu tragen", so das bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr.