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Ratgeber: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: So stellen Sie die Weichen für das Alter richtig

Ratgeber

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: So stellen Sie die Weichen für das Alter richtig

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    Mit der richtigen Vorsorge kann man viele Ängste vor dem Älterwerden lindern.
    Mit der richtigen Vorsorge kann man viele Ängste vor dem Älterwerden lindern. Foto: Jens Wolf, dpa

    Es kann durch Krankheit passieren oder durch einen Unfall: In manchen Situationen im Leben kann man nicht mehr selbst äußern, welche medizinische Behandlung man wünscht. Wie lange will man am Leben erhalten werden? Wann wünscht man keine Versorgung durch medizinische Apparate mehr? In einer schriftlichen Patientenverfügung kann man dies für den Fall der Fälle vorab festlegen. Ähnlich ist es mit einer Vorsorgevollmacht, die einer anderen Person das Recht einräumt, für einen zu handeln, beispielsweise gegenüber Ämtern und Heimen.

    Welche Dinge zu beachten sind, hat unser Expertenteam vom Bayerischen Notarverein am Lesertelefon diese Woche geklärt. Dabei waren Notarin Eva Maria Brandt aus Friedberg und die Notare Bernhard Hille aus Augsburg, Hans Malzer aus Füssen und Benedikt Goslich aus Günzburg.

    Was genau ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung?

    Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln. Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer oder rechtliche Betreuerin bestellen soll. Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. So definiert es das Bundesjustizministerium.

    Meine Frau und ich sind schon älter, leben im Eigenheim und möchten uns gegenseitig absichern, dass wir umfassend für uns handeln können, wenn einer von uns krank oder gebrechlich wird. Was empfehlen Sie uns?

    Ehegatten haben nicht automatisch gegenseitig eine umfassende Vollmacht. Es wird zwar ab 1.1.2023 ein gesetzliches Ehegattenvertretungsrecht eingeführt, das aber ausschließlich für die Gesundheitsvorsorge und nicht für finanzielle oder wirtschaftliche Vorgänge gelten wird, und das auch zeitlich auf sechs Monate beschränkt ist. Hier ist eine umfassende notariell beurkundete Vollmacht zu empfehlen, die alle denkbaren Vorgänge umfasst und unter anderem den Verkauf oder die Beleihung des Hauses ermöglichen würde.

    Mein Ehemann hat mir eine Vorsorgevollmacht ausgestellt, benötige ich auch noch eine Betreuungsverfügung?

    Mit der Vorsorgevollmacht haben Sie geregelt, dass Ihr Ehemann Sie vertreten kann, falls Sie Ihre Rechtsgeschäfte und Entscheidungen nicht mehr selbst vornehmen können oder wollen. Eine Betreuungsverfügung ist nicht unbedingt erforderlich. Falls keine Vorsorgevollmacht vorhanden wäre und ein Gericht für Sie daher eine Betreuerin oder einen Betreuer bestellen müsste, könnte in einer Betreuungsverfügung geregelt werden, wer als Betreuer bestellt werden soll, wer gegebenenfalls nicht bestellt werden soll und was der Betreuer für Sie tun soll. Damit verhindert man, dass ein Fremder Betreuer wird.

    Mein Mann leidet an beginnender Demenz. Wir beabsichtigen demnächst den Verkauf unseres Hauses. Was müssen wir beachten?

    Auch für die Abwicklung von Immobilienverkäufen ist die notarielle Vorsorgevollmacht das passende Instrument. Sie sollten jedoch schnell handeln, solange sich der Zustand Ihres Mannes nicht zu einer dauerhaften Geschäftsunfähigkeit vertieft hat. Dann nämlich ist es zu spät und es müsste ein Betreuer vom Gericht bestellt werden. Um spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, dem beurkundenden Notar oder der Notarin ein ärztliches Geschäftsfähigkeitsattest vorzulegen.

    Ich bin verwitwet und habe keine nahen Angehörigen. Wen kann ich als Bevollmächtigten bestimmen?

    Die Auswahl des richtigen Bevollmächtigten ist eine sehr persönliche Entscheidung. Sie sollten in jedem Fall nur Personen in Betracht ziehen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen. Auch bei den örtlichen Betreuungsvereinen kann man Ihnen hier vielleicht weiterhelfen. Wenn Sie zu niemandem ein ausreichendes Vertrauensverhältnis haben, ist die Vorsorgevollmacht nicht der richtige Weg. Hierfür gibt es dann das gerichtliche Betreuungsverfahren.

    Muss die von mir bevollmächtigte Person die Vollmacht mitunterzeichnen und muss sie einverstanden sein?

    Die Vollmacht wird von Ihnen allein erteilt und unterzeichnet, der Bevollmächtigte muss nicht mitunterzeichnen. Allerdings ist sicherzustellen, dass der Bevollmächtigte von der Vollmacht erfährt und sie ihm spätestens im Fall Ihrer Handlungsunfähigkeit zugänglich ist. Praktisch macht eine Bevollmächtigung nur Sinn, wenn der Bevollmächtigte hiermit auch einverstanden ist.

    Ich habe vor einigen Jahren eine Vorsorgevollmacht an meine Stieftochter erteilt, habe aber nun kein Vertrauen mehr zu ihr. Was sollte ich tun?

    Vollmachten sind grundsätzlich jederzeit widerruflich, wobei Sie immer auch die Vollmachtsurkunde selbst zurückverlangen sollten. Zudem sollten Sie überlegen, ob Sie nun einen anderen Bevollmächtigten benennen möchten, um im Falle einer Geschäftsunfähigkeit weiterhin abgesichert zu sein. Wenn Sie Ihre Vollmacht notariell errichtet haben, sollten Sie all diese Fragen am besten mit dem Notar besprechen.

    Kann eine Vollmacht missbraucht werden?

    Die Vorsorgevollmacht ist eine Generalvollmacht und daher sehr weitgehend. Sie sollten nur Personen bevollmächtigen, zu denen ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis besteht. Man könnte auch mehrere Personen bevollmächtigen, die dann nur zu zweit handeln können und sich so gegenseitig überwachen. Die Vollmacht kann allerdings jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten widerrufen werden, wenn das Vertrauen beschädigt oder gar Missbrauch offenbar geworden ist. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, kann aber auch bei eingesetzten gesetzlichen Betreuern ein Missbrauchsrisiko nicht ausgeschlossen werden.

    Bin ich ab der Vollmachtserteilung in meinen Rechten eingeschränkt?

    Nein, Sie bleiben weiterhin Inhaber all Ihrer Rechte. Die Vollmacht verdrängt Ihre eigene Handlungsfähigkeit nicht. Die Vollmacht ist nur „vorsorglich“ erteilt zur späteren Verwendung, wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind oder aber auch, wenn Sie den Bevollmächtigten ausdrücklich zum Handeln anweisen.

    Ich lebe seit Jahrzehnten mit meiner Partnerin zusammen, wir haben auch gemeinsames Immobilienvermögen. Verheiratet sind wir aber nicht. Was passiert, wenn wir keine Vollmachten erstellen?

    Wenn Sie sich nicht ausdrücklich gegenseitig bevollmächtigen, können Sie nichts füreinander entscheiden. Weder in Vermögensangelegenheiten noch im persönlichen Bereich. Sie müssen auch damit rechnen, dass Sie von Ärzten oder im Krankenhaus nicht einmal Auskunft über den gesundheitlichen Zustand bekommen.

    In welchem Alter sollte eine Vorsorgevollmacht errichtet werden?

    Jeder Volljährige kann eine Vorsorgevollmacht errichten. Man sollte dazu auch nicht bis zum hohen Alter warten, da auch in jungen Jahren Risiken bestehen – zum Beispiel Unfälle oder gesundheitliche Probleme. Junge Menschen benennen häufig Eltern oder Geschwister als Bevollmächtigte, sollten dann aber mit fortschreitendem Alter überlegen, ob Bevollmächtigte der jüngeren Generation hinzugefügt werden sollten, zum Beispiel erwachsene Kinder.

    Wo sind Vordrucke für Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht erhältlich?

    Es gibt viele Anbieter. Beliebt ist zum Beispiel die Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“ des Bayerischen Justizministeriums, die aus dem Internet heruntergeladen werden kann und auch im Buchhandel erhältlich ist. Wenn Sie aber eine Immobilie, größeres Bankvermögen oder Gesellschaftsanteile an einer Firma haben, sollten Sie zum Notar gehen. Für bestimmte Bereiche haben übrigens auch die Betreuungsbehörden eine eingeschränkte Beglaubigungsbefugnis.

    Kann ich meinem Bevollmächtigten konkrete Anweisungen geben, wie er die Vollmacht für mich ausüben soll?

    Bei Vollmachten unterscheidet man stets zwischen dem Außenverhältnis gegenüber dem Geschäftsverkehr und dem Innenverhältnis gegenüber dem Bevollmächtigten. Während die Vollmacht im Außenverhältnis aus Praktikabilitätsgründen einfach und umfassend gehalten werden sollte, können Sie Ihrem Bevollmächtigten im Innenverhältnis ganz konkrete Wünsche mit auf den Weg geben.

    Was kostet eine umfassende Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung beim Notar für mich und meinen Ehemann?

    Die Gebühren sind vom Vermögen abhängig. Sind beispielsweise bei Ehegatten ein Haus und etwas Geldvermögen vorhanden, kostet die Vollmacht erfahrungsgemäß im Normalfall zwischen 200 und 500 Euro pro Person.

    Wie wird sichergestellt, dass Ärzte von meiner Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung Kenntnis erlangen?

    Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sollten immer im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. In einem Notfall kann dann beispielsweise ein Arzt oder Krankenhaus beim örtlichen Betreuungsgericht nachfragen, dieses hat online Zugriff auf das Register. Von dem Register bekommen Sie ein Kärtchen für den Geldbeutel, auf dem Ihre Vollmachten, der Aufbewahrungsort und die Bevollmächtigten genannt werden. Falls Sie Vollmacht und Verfügung daheim aufbewahren, sollten die Bevollmächtigten wissen, wo sie zu finden sind.

    Kann ich meine Patientenverfügung ändern und muss ich sie mit dem Hausarzt besprechen?

    Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern. Zu empfehlen ist, eine Kopie der Verfügung bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt zu hinterlegen. Bei dieser Gelegenheit können Sie die Patientenverfügung auch mit dem Hausarzt besprechen. Beim Auftreten einer schweren Erkrankung ist es empfehlenswert, die Verfügung nochmals zu konkretisieren.

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