Jeder muss krankenversichert sein, gesetzlich oder privat. Es gibt viele Möglichkeiten. Wie kann man diese wichtige Versicherung für sich optimal gestalten? Dazu gaben unsere Experten am Lesertelefon Antwort auf Ihre Fragen.
Sehr viele Anrufe von Privatversicherten drehten sich immer wieder um die gleiche Frage.
Seit 30 Jahren bin ich privat krankenversichert. Jetzt bin ich Rentnerin und habe Probleme, die Beiträge zu bezahlen. Meine Selbstbeteiligung ist bereits sehr hoch. Kann ich in die gesetzliche Kasse wechseln?
Nein, das geht leider nicht mehr. Aber fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach dem so genannten Basis-/Standardtarif und lassen Sie sich ein Angebot machen. Sie wären dann zwar bei einem privaten Anbieter versichert, bekämen aber die Leistungen der gesetzlichen Kasse. Positiv ist, dass der Versicherer bei einem Wechsel in den Standardtarif Ihre Alterungsrückstellungen berücksichtigen muss. Darauf sollten Sie achten.
Ich bin bereits 62 Jahre alt. Meine Firma mache ich zu, weil sich das nicht lohnt. Kann ich noch irgendwie in die gesetzliche Kasse zurück?
Wer über 55 Jahre alt ist, hat nur noch die Chance, auf dem Wege der Familienversicherung in die Gesetzliche zurückzukehren. Bedingung ist dabei jedoch, dass Sie keine monatlichen Einkünfte über 425 Euro haben. Hierzu zählen auch Zinsen oder Mieteinnahmen.
Ich bin seit 40 Jahren privat versichert. Demnächst gehe ich in Altersrente, und ich werde den hohen Beitrag nicht stemmen können. Ist es möglich, ihn zu senken?
Mit Rentenbeginn sollten Sie den Krankentagegeld-Tarif kündigen. Sparpotenzial haben Sie auch durch den Wechsel in einen günstigeren Tarif Ihres Versicherers, durch Leistungsverzicht oder die Erhöhung des Selbstbehaltes. Möglich ist auch der Wechsel in den Standardtarif.
Ich bin seit 2006 privat krankenversichert und erwäge aus finanziellen Gründen den Wechsel in den „ Standardtarif“. Worin besteht der Unterschied zum Basistarif?
Bei jenen, die sich ab 2009 privat versichert haben, ist der von Ihnen erwähnte Standardtarif der Basistarif. Diese Tarife bieten das Spektrum der gesetzlichen Kassen, der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der Gesetzlichen beschränkt. Standard- beziehungsweise Basistarif sollten aber die letzte Lösung sein.
Bekomme ich als privat versicherter Rentner einen Zuschuss zu meiner Krankenversicherung?
Den bekommen Sie. Sie weisen dafür beim Rentenversicherer Ihren Beitragsaufwand der PKV nach und beantragen gleichzeitig mit der Altersrente den Zuschuss zu Ihrer privaten Versicherung. Der wird dann in Höhe von 7,3 Prozent Ihrer Altersrente an Sie überweisen.
Ich werde als Eigentümer mit 53 Jahren aus der Firma ausscheiden und damit meine hauptberufliche Selbstständigkeit aufgeben. Kann ich dann als angestellter Fremdgeschäftsführer wieder pflichtversichert sein? Und wie viel darf ich verdienen, um es zu bleiben?
Wenn Sie als Angestellter Arbeitsentgelt bekommen, kehren Sie in der Regel in die Pflichtversicherung zurück. Die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt im Jahr 2018 dann 59400 Euro. Verdienen Sie mehr, funktioniert das mit der gesetzlichen Krankenkasse nicht.
Aufgrund meines Arbeitseinkommens bin ich seit 2001 als Angestellter privat versichert. Wenn die Versicherungspflichtgrenze im nächsten Jahr auf 59400 Euro steigt, liegt mein Brutto drunter. Muss ich nun wieder in die gesetzliche Kasse zurück? Das möchte ich nicht.
In Ihrem Fall gibt es eine Sonderregelung. Denn für alle, die als Arbeitnehmer schon vor 2002 privat versichert waren, gilt eine niedrigere Pflichtgrenze. Die wird ab 2018 voraussichtlich bei 53100 Euro Bruttoeinkommen liegen. Sollte Ihr Gehalt niedriger sein, können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und privat versichert bleiben. Doch bedenken Sie, diese Befreiung ist dann unwiderruflich.
Ich mache mich selbstständig und möchte mich privat krankenversichern. Was ist, wenn mein Vorhaben schiefgeht? Kann ich dann wieder in die gesetzliche Kasse zurück?
Unter Umständen ja. Sie müssen dafür Ihre hauptberufliche Selbstständigkeit beenden und beim Wechsel noch unter 55 Jahre alt sein. Dann werden Sie mit der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit auch wieder gesetzlich pflichtversichert. Damit ist eine Festanstellung mit einem Bruttogehalt über 450 Euro gemeint.
Ich war schon als Angestellter privat krankenversichert. Ich möchte meinen Privatvertrag gern behalten, wenn ich mich hauptberuflich selbstständig mache. Geht das?
Ja, eine Wechseloption in die Gesetzliche haben Sie als Selbstständiger ohnehin nicht. Sie sollten nur darauf achten, dass die Vereinbarung zum Krankentagegeld Ihren Bedürfnissen entspricht. Da Sie als Selbstständiger keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bekommen, kann ein früherer Beginn der Auszahlung sinnvoll sein. Bei der Höhe des Tagegelds können Sie das volle Nettoeinkommen absichern.
Ich bin Studentin, über meinen Vater noch beihilfeberechtigt und privat krankenversichert. Wie geht es mit der Krankenversicherung weiter, wenn die Beihilfe endet?
Sie bleiben auf jeden Fall privat versichert, da Sie sich zu Studienbeginn so entschieden hatten. Nach Ende der Beihilfe können Sie in den privaten Studententarif wechseln. Am besten vergleichen Sie verschiedene Tarife.
Mein Mann ist 75, extrem schwerhörig und privat krankenversichert. Hat er einen Anspruch auf Implantate? Muss seine Versicherung bezahlen? Wir haben den Kostenvoranschlag eingereicht und noch keine Entscheidung.
Zunächst ist es sinnvoll, die Entscheidung abzuwarten. Es kann sein, dass die Kosten getragen werden. Möglich ist aber ebenso, dass Sie selbst etwas bezahlen müssen, wenn der Tarif Ihres Mannes Implantate nicht vorsieht und der Betrag für Hörhilfen begrenzt ist. Wichtig ist, dass der Arzt den Sinn und Zweck von Implantaten in seiner Verordnung plausibel darstellt.
Gesetzlich Versicherte wollten vor allem wissen, wie sich ihr Beitrag berechnet, wenn sie in Rente sind.
Mein Mann ist jetzt Rentner geworden und war immer in der gesetzlichen Krankenkasse. Welchen Status hat er dann als Rentner?
Ihr Mann wird als Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner aufgenommen. Pflichtmitglieder werden jene, die 90 Prozent der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich versichert waren. Wer dies nicht erreicht, kann sich freiwillig versichern. Das prüft und entscheidet die Krankenkasse.
Ab Januar nächsten Jahres werde ich Altersrente beziehen. Ich war immer Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse. Was wird von meiner Rente als Beitrag abgezogen?
Sie zahlen 7,3 Prozent Ihrer Altersrente plus Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung. Weitere 7,3 Prozent zahlt die Rentenversicherung. Den Zusatzbeitrag Ihrer Kasse und den Beitrag zur Pflegepflichtversicherung zahlen Sie. Sollten Sie noch eine Betriebsrente bekommen, ist dafür der volle Kassenbeitrag – also ohne Zuschuss der Rentenversicherung – zu zahlen.
Stimmt es, dass für mich als Altersrentnerin alle Einkünfte für die Krankenversicherung eine Rolle spielen, wenn ich freiwillig gesetzlich krankenversichert bin?
Ja. Wenn Sie als freiwilliges Mitglied eingestuft werden, gilt für Sie zwar ebenfalls, was für Pflichtversicherte greift (siehe oben). Doch dann sind zusätzlich auf weitere Einkünfte, wie Zinsen, Mieteinnahmen oder private Rentenversicherungen Beiträge bis zur aktuellen Bemessungsgrenze zu zahlen.
Mein Mann hat mit dem Arbeitgeber Altersteilzeit vereinbart. Sein Arbeitsverhältnis endet ein halbes Jahr, bevor er 2018 in Rente geht. Wie wirkt sich das auf seine Krankenversicherung aus? Kann er sich bei mir familienversichern lassen?
Sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sind, geht das. Erfüllt er nach dem halben Jahr auch die Voraussetzung für die Krankenversicherung der Rentner, ist er ab Rentenbeginn wieder als solcher selbst gesetzlich krankenversichert.
Wie werden die Beiträge berechnet, wenn ich als Freiberufler freiwillig gesetzlich versichert bin?
Dann wird beim Beitrag Ihre gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Neben Ihren Erwerbseinkünften sind das auch Zinsen oder Mieteinnahmen. Das gilt bis zur Bemessungsgrenze von derzeit 4350 Euro monatlich (2018: 4425). Der Höchstbeitrag errechnet sich aus dem einheitlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent und kostet im kommenden Jahr 646,05 Euro im Monat. Hinzu kommen der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse und der Beitrag zur Pflegeversicherung.
Mir wurde vom Arzt nach einem erneuten Aufenthalt im Schlaflabor eine andere Atemmaske verordnet. Darauf warte ich jetzt bereits ziemlich lange. Wie kann ich die Auslieferung beschleunigen?
Schreiben Sie unbedingt eine Beschwerde an Ihre Krankenkasse. Die Kasse muss unverzüglich reagieren, da die Situation lebensbedrohlich für Sie werden kann. Sollte sich nichts tun, wenden Sie sich an das Bundesversicherungsamt in Bonn.
Mein Sohn ist über mich beihilfeberechtigt. Er studiert länger, als die Versicherung der Studenten es zulässt. Was passiert dann?
Er muss sich selbst krankenversichern. Nach Ende des Studiums hängt es von der Einkommenshöhe ab, wo und wie er sich versichert. AZ