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Phishing: Tricks ohne Ende: Kennen Sie die Fallen beim Onlinebanking?

Phishing

Tricks ohne Ende: Kennen Sie die Fallen beim Onlinebanking?

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    Beim Onlinebanking gilt: Lieber etwas aufmerksamer sein, als das Nachsehen zu haben.
    Beim Onlinebanking gilt: Lieber etwas aufmerksamer sein, als das Nachsehen zu haben. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

    Onlinebanking ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken, stellt aber auch ein beliebtes Angriffsziel für Kriminelle dar. Eine der häufigsten Maschen von Betrügerinnen und Betrüger, um etwa an sensible Zahlungsdaten zu gelangen, sind gefälschte Banking-Webseiten, die dem Original zum Verwechseln ähnlich sehen.

    Auch SMS-Nachrichten, E-Mails und sogar physische Briefe mit QR-Codes können auf solche sogenannten Phishing-Seiten führen. Wer dort Konto- oder Kreditkartendaten eingibt, schickt diese direkt an die Betrüger, warnt die Stiftung Warentest.

    Phishing-Maschen ohne Ende

    Auch Telefonate, bei denen sich Betrügerinnen oder Betrüger als Bankmitarbeitende ausgeben, sind ein häufig angewandter Trick, um Daten abzufischen. Hier werden vielleicht angebliche Kontoauszüge vorgelesen oder das Telefon zeigt sogar die echte Nummer der Bank an. Aber das ist technisch manipuliert und soll das Gespräch nur realistischer wirken lassen.

    Als Masche kommt auch noch das Ausnutzen von Videoident-Prozessen hinzu. Betrüger geben etwa vor, eine Software zur Videoidentifizierung zu testen, um an Aufnahmen des Personalausweises zu kommen.

    So beugen Sie Phishing und Ausweis-Missbrauch vor

    Um betrügerische Angriffe schon im Keim zu ersticken, geben die Warentester folgende Tipps:

    Das sollten Phishing-Opfer tun

    Wer doch in eine Falle der Kriminellen getappt ist, sollte zuallererst sein Konto oder die Kreditkarte sperren lassen. Das funktioniert telefonisch über den Sperr-Notruf 116 116, wenn man in Deutschland ist, oder über die Nummer +49 30 4050 4050, wenn man sich im Ausland aufhält. Wichtig ist zudem, auch die Bank zu informieren. Anschließend sollte man Strafanzeige bei der Polizei erstatten, damit diese in dem Fall ermittelt.

    Und wie sieht es mit der Haftung aus? Rechtlich gilt der Stiftung Warentest zufolge die Faust­regel: Bei Betrügereien, auf die jede und jeder hereinfallen könne, haften die Banken. Nur wo man allgemein bekannte Regeln leicht­fertig miss­achtet hat, liege grobe Fahr­lässig­keit vor und man muss den Schaden selbst tragen.

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