Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Bei der Pflegeversicherung muss nachgebessert werden. So reiche es nicht, dass Kinderlose höhere Beträge zahlen müssen. Stattdessen müssen Eltern mit mehreren Kindern bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung ab Ende Juli 2023 stärker entlastet werden.
Das Gericht sieht Familien schon ab dem zweiten Kind als benachteiligt an. Je nach Kindzahl würden sie auf deutlich mehr Kosten kommen, auch weil mindestens ein Elternteil bei der Berufstätigkeit zurückstecken muss. Die Nachteile werden laut dem Urteil nicht genügend ausgeglichen.
Bei Renten- und Krankenversicherung gibt es keine Änderungen
Bei Kranken- und Rentenversicherungen sieht es allerdings keinen Handlungsbedarf, da es bereits einen ausreichenden Ausgleich für den Erziehungsaufwand gebe. Beispielsweise werden Kindererziehungszeiten anerkannt. Auch die beitragsfreie Familienversicherung kommt Eltern mit mehreren Kindern entgegen. Die Kinderlosen Personen würden hier bereits einen solidarischen Beitrag leisten, erklärte das Bundesverfassungsgericht.