Rund fünf Millionen Pflegebedürftige nehmen laut dem Bundesgesundheitsministerium jeden Monat Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch und sind auf Pflege angewiesen. Dabei entscheidet der Pflegegrad, welche Leistungen einem Betroffenen genau zustehen - und, welche Voraussetzungen er erfüllen muss. Hier gibt es alle wichtigen Informationen zum Pflegegrad 3 im Überblick.
Wir haben außerdem eine Übersicht über alle Pflegegrade von 1 bis 5 zusammengestellt.
Pflegegrad 3: Wie kann man Leistungen der Pflegeversicherung beantragen?
Damit ein Mensch in den Pflegegrad 3 eingestuft wird, muss er laut dem Bundesgesundheitsministerium als Erstes einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse stellen. Das kann auch telefonisch erfolgen. Anschließend begutachtet bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst (MD) und bei privat Versicherten Medicproof, inwieweit der Antragsteller noch selbstständig ist.
Dabei wird ein Punktesystem eingesetzt. Pflegegrad 3 und die damit verbundenen Leistungen erhält, wer vom Gutachter zwischen 47,5 und unter 70 Punkte zugeschrieben bekommt. Die Anträge zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit müssen in der Regel innerhalb von 25 Tagen bearbeitet werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Pflegegrad 3: Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
Grundsätzlich gilt: Wer Pflegeleistungen in Anspruch nehmen will, muss dem Bundesgesundheitsministerium zufolge in den vergangenen zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre als Mitglied in die Pflegekasse eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein.
Ist diese Voraussetzung für den Pflegegrad 3 erfüllt, begutachtet der Gutachter die Antragsteller in folgenden sechs Lebensbereichen:
- Mobilität: Dabei geht es um motorische Faktoren. Kann der Betroffene zum Beispiel alleine aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen? Kann er sich selbstständig bewegen?
- Geistige und kommunikative Fähigkeiten: In diesem Bereich geht es darum, wie stark der Betroffene verstehen, erkennen und entscheiden kann. Kann er sich zeitlich und räumlich orientieren? Kann er Risiken erkennen und Gespräche mit anderen führen?
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme? Darunter fallen etwa aggressives oder ängstliches Verhalten sowie Unruhe in der Nacht.
- Selbstversorgung: Kann der Betroffene sich selbstständig waschen und anziehen oder zum Beispiel alleine die Toilette benutzen?
- Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Benötigt der Pflegebedürftige Hilfe im Umgang mit Krankheiten und Behandlungen? Ein Gutachter prüft, ob der Betroffene zum Beispiel Medikamente selbst einnimmt, den Blutzucker misst oder einen Arzt aufsuchen kann.
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kann der Betroffene seinen Tag selbstständig gestalten? Kann er mit anderen in Kontakt treten und zum Beispiel Spielrunden selbstständig besuchen?
Für jedes Kriterium ermittelt der Gutachter den Grad der Selbstständigkeit des Betroffenen. Am Ende fließen die Punkte mit unterschiedlicher Gewichtung zu einem Gesamtwert zusammen. Zwischen 47,5 und unter 70 Punkten erhält eine Person Pflegegrad 3. Sind die Voraussetzungen erfüllt, bekommt die Person einen Bescheid mit der Anerkennung des Pflegegrads 3.
Pflegegrad 3: Welche Leistungen und wie viel Geld bekommt man?
Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Co.: Wer in den Pflegegrad 3 eingestuft wird, bekommt laut dem Ratgeber pflege.de je nach Situation verschiedene Geld- und Sachleistungen. Einige davon wurden zum 1. Januar 2024 im Rahmen der Pflegereform 2023 erhöht, darunter das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen.
Ein Überblick über alle Leistungen bei Pflegegrad 3:
- Pflegegeld in Höhe von 573 Euro pro Monat
- Pflegesachleistung in Höhe von 1432 Euro pro Monat
- Leistungen für Tages- und Nachtpflege in Höhe von 1298 Euro im Monat
- Geld für Kurzzeitpflege in Höhe von 1774 Euro pro Jahr
- Geld für Verhinderungspflege in Höhe von 1612 Euro pro Jahr
- Bei vollstationärer Pflege 1262 Euro pro Jahr
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro pro Monat
- Geld für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat
- Für den Hausnotruf gibt es 25,50 Euro pro Monat
- Eine Wohnraumanpassung wird mit 4000 Euro für die Gesamtmaßnahme bezuschusst
- Einen Wohngruppenzuschuss gibt es in Höhe von 214 Euro pro Monat
Betroffene können je nach Bedarf eine Kombination der Geld- und Sachleistungen nutzen. Außerdem wurde mit der Pflegereform auch eine vereinfachte Finanzierung für die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege beschlossen. Dazu wird zum 1. Juli 2025 laut dem Bundesgesundheitsministerium das sogenannte Entlastungsbudget eingeführt.
Pflegegrad 3: Gibt es Beratungsstellen für Betroffene?
Neben den finanziellen Leistungen steht Menschen mit Pflegegrad 3 auch ein ständiger Beratungsdienst zu. Dort können sie und ihre Angehörigen zum Beispiel Themen wie eine bessere Pflegeversorgung oder ein altersgerechter Wohnungsumbau ansprechen. Die Kosten für Beratungsbesuche von Menschen mit Pflegegrad 3 bezahlt laut pflege.de die Pflegekasse.
Übrigens: Weil das Leben im Pflegeheim teuer ist, müssen Betroffene dort einen gewissen Eigenanteil zahlen.