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Pflegegeld: Pflege: Was darf ich mit dem Pflegegeld machen?

Pflegegeld

Pflege: Was darf ich mit dem Pflegegeld machen?

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    Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegegeld.
    Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegegeld. Foto: Mascha Brichta, dpa (Symbolbild)

    Ein Unfall, eine schleichende Erkrankung oder eine unerwartete Krankheit: Gründe dafür, dass jemand pflegebedürftig wird, gibt es viele. Je nach Pflegegrad werden Betroffene aber mit unterschiedlichen Leistungen von der Pflegeversicherung unterstützt. Zum Beispiel: Werden Pflegebedürftige mit mindestens Anspruch auf Pflegegeld.

    Was Pflegegeld ist, wer es bekommt, wie hoch es ausfällt und wofür es ausgegeben werden darf, lesen Sie hier.

    Pflege: Was ist Pflegegeld und wer bekommt es?

    Das Pflegegeld soll sicherstellen, dass pflegebedürftige Menschen selbst entscheiden können, wie sie versorgt werden möchten - von Freunden und Angehörigen oder von einem Pflegedienst. Dafür zahlt die Pflegeversicherung laut dem Bundesgesundheitsministerium das Pflegegeld an die Versicherten aus.

    Damit ein Anspruch geltend gemacht werden kann, muss die häusliche Pflege sichergestellt sein und mindestens

    Pflegegeld: Wofür ist die Leistung gedacht?

    Wer Anspruch auf Pflegegeld hat, erhält dieses von der Pflegekasse. Laut dem Bundesgesundheitsministerium wird die Leistung der pflegebedürftigen Person überwiesen. Und: "Diese kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen und gibt das Pflegegeld in der Regel an die sie versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter", heißt es auf der Seite des Ministeriums weiter.

    Auch wenn die pflegebedürftige Person nicht verpflichtet ist, das Pflegegeld für die Pflege zuhause einzusetzen, legt laut dem Pflegeportal pflege.de genau das der volle Titel der Leistung, "Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen", nahe. Eine Nachweispflicht über die Verwendung der Leistung besteht aber nicht.

    Dem Portal zufolge wird Pflegegeld in der Praxis meist für anfallende Kosten in der Pflege, Betreuung oder im Haushalt verwendet oder als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen oder Freunde weitergegeben.

    Pflegegeld je nach Pflegegrad: Welche Leistung erhalten Bedürftige?

    Die Höhe des Pflegegeldes ist wie die restlichen Leistungen der Pflegeversicherung an den Grad der Pflegebedürftigkeit gebunden. Dabei haben aber laut dem Bundesgesundheitsministerium nur Personen ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld. Bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 wird nämlich davon ausgegangen, dass sie noch selbstständig genug sind, um sich größtenteils selbst zu versorgen.

    Seit der Erhöhung des Pflegegeldes zum 1. Januar 2024 erhalten Berechtigte der Pflegegrade 1 bis 5 laut dem Bundesgesundheitsministerium folgende Leistung:

    • Pflegegrad 1: kein Anspruch
    • Pflegegrad 2: 332 Euro
    • Pflegegrad 3: 573 Euro
    • Pflegegrad 4: 765 Euro
    • Pflegegrad 5: 947 Euro

    Im Zuge des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), das am 5. April 2023 im Bundeskabinett beschlossen wurde, wurde nicht nur das Pflegegeld um fünf Prozent erhöht, auch andere Leistungen der Pflegeversicherung wurden verbessert

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