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Pflege
07:57 Uhr

Pflegeantrag stellen: Wie Sie den Pflegegrad beantragen

Wer im Alltag die Hilfe anderer Menschen benötigt und pflegebedürftig ist, kann einen Pflegeantrag stellen.
Foto: Arno Burgi, dpa (Symbolbild)

Mit einem Pflegeantrag können sich Pflegebedürftige Unterstützung von der Pflegeversicherung holen. Wie der Antrag gestellt wird, lesen Sie hier.

Wer im Alter, aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung auf Pflege und Hilfe im Alltag angewiesen ist, muss zum Teil auch mit hohen bis sehr hohen Kosten rechnen. Unterstützung gibt es unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegeversicherung. Werden Betroffene als pflegebedürftig in den Pflegegraden 1 bis 5 eingestuft, haben sie beispielsweise Anspruch auf Pflegegeld und andere Hilfen sowie Zuschüsse.

Wer allerdings Geld von der Pflegeversicherung bekommen möchte, muss zunächst einen Antrag stellen. Wie hoch die Leistungen am Ende ausfallen, hängt von Grad der Pflegebedürftigkeit ab. Wie der Pflegeantrag gestellt wird und welche Voraussetzungen es gibt, lesen Sie hier.

Übrigens verändert sich der Bereich Pflege in Deutschland Jahr für Jahr. Auch 2023 geht es wieder um Gehaltserhöhungen in Pflegeberufen, Änderungen beim Pflegegeld oder aber Neuerungen bei den Pflegeleistungen.

Wer kann einen Pflegeantrag stellen?

Einen Pflegeantrag muss nicht unbedingt die betroffene Person selbst stellen. Auch bevollmächtigte Angehörige, Nachbarn oder Freunde können diesen Schritt übernehmen, wenn ihnen auffällt, dass etwa Eltern, Großeltern oder andere Menschen in ihrem Umfeld den Alltag nicht mehr alleine meistern können und auf Hilfe angewiesen sind. Übrigens kann das für die Pflegenden auch Vorteile bei der Rente bedeuten.

Bestimmte Voraussetzung für Leistungsansprüche gegenüber der Pflegeversicherung gelten aber. Dem Bundesgesundheitsministerium zufolge muss die oder der Versicherte in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre als Mitglied in die Pflegekasse eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein. Damit der Antrag auch bewilligt wird, muss die betroffene Person zudem pflegebedürftig sein.

Pflegeantrag stellen: Wer gilt als pflegebedürftig?

Pflegebedürftigkeit kann nach dem Gesetz "in allen Lebensabschnitten auftreten", schreibt das Gesundheitsministerium. Als pflegebedürftig gilt dann, wer gesundheitlich bedingt in seiner Selbstständigkeit oder anderen Fähigkeiten beeinträchtigt ist. Je nachdem wie stark die pflegebedürftige Person eingeschränkt ist, wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 unterschieden, die auch mit unterschiedlich hohen Leistungen verbunden sind.

Wurde ein Pflegeantrag gestellt, nimmt eine Gutachterin oder ein Gutachter sechs Lebensbereiche genau unter die Lupe, um festzustellen, ob eine Pflegebedürftigkeit besteht und welcher Pflegegrad angemessen ist. Diese Bereiche umfassen:

  • Mobilität
  • Geistige und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – sowie deren Bewältigung
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Als pflegebedürftig gilt, wer im Punktesystem für die Begutachtung, das bis 100 Punkte reicht, mindestens 12,5 Punkte erreicht. Denn ansonsten sind die Einschränkungen laut dem Gesundheitsministerium "aus pflegewissenschaftlicher Sicht so gering, dass keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der sozialen Pflegeversicherung vorliegt".

Übrigens: Um nach dem Gesetz als pflegebedürftig zu gelten, muss der Zustand der Betroffenen auf Dauer oder mindestens für voraussichtlich sechs Monate bestehen, erklärt das Ministerium.

Pflegeantrag stellen: Worauf ist zu achten?

Ein Pflegeantrag muss bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden, die an die Krankenkasse angeschlossen ist. Beantragt werden kann ein Pflegegrad auf verschiedene Weisen. Dem Pflegeportal pflege.de zufolge haben Antragsteller drei Möglichkeiten: Sie können den Pflegeantrag schriftlich per Brief oder Formular, telefonisch oder über einen Pflegestützpunkt einer Kranken- oder Pflegekasse stellen.

Möglich ist das laut dem Bundesgesundheitsministerium übrigens auch für privat Versicherte. Sie müssen sich dafür bei ihrem privaten Versicherer melden.

Wie laufen die verschiedenen Möglichkeiten zur Antragstellung ab? Wird der Pflegeantrag telefonisch bei der zuständigen Pflegekasse gestellt, erhält die Antragstellerin oder der Antragsteller laut pflege.de im Anschluss ein Formular, das von der versicherten Person selbst oder von einem gesetzlichen Betreuer ausgefüllt, unterschrieben und zurück an die Pflegekasse geschickt werden muss. Danach wird eine persönliche Begutachtung vereinbart, bei der der Pflegegrad bestimmt werden soll.

Wer den Pflegeantrag schriftlich stellen möchte, kann entweder einen formlosen Brief an die Pflegekasse schicken oder zum Beispiel ein vorgefertigtes Formular - diese sind im Internet zu finden - nutzen. Möglichkeit Nummer drei ist der Antrag vor Ort bei einem sogenannten Pflegestützpunkt. Hier können sich Betroffene und Angehörige auch beraten lassen und den nötigen Pflegeantrag ausfüllen.

Wem die finanzielle Unterstützung nicht ausreicht, der kann zudem einen Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen.

Pflegegrad beantragen: Was passiert nachdem der Pflegeantrag gestellt ist?

Ist die erste Hürde der Antragsstellung erst einmal genommen, beauftragt die zuständige Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder andere Gutachterinnen und Gutachter, um bei den Betroffenen vorbeizuschauen. Dabei soll laut dem Gesundheitsministerium bei einer Begutachtung die Pflegebedürftigkeit festgestellt werden.

Nach dem Besuch erhält die Antragstellerin oder der Antragsteller einen Bescheid von der Pflegekasse. Darin wird auch der zugewiesene Pflegegrad angegeben. Laut pflege.de hat die Pflegekasse für eine Rückmeldung 25 Arbeitstage Zeit. Mit einem Eilantrag kann diese Zeit aber auch auf etwa eine Woche verkürzt werden.

Was kann man aber tun, wenn der zugewiesene Pflegegrad zu gering ist oder gar nicht erst anerkannt wurde? Dem Pflegeportal zufolge kann in einem solchen Fall auch Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse eingelegt werden.

Übrigens: Das Bundesgesundheitsministerium hat auf seiner Website eine ausführliche Checkliste mit acht Punkten für den Erstantrag auf Pflegeleistungen veröffentlicht.