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Pflege: Pflege von Angehörigen: So viel Arbeitslosengeld steht Ihnen zu

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Pflege von Angehörigen: So viel Arbeitslosengeld steht Ihnen zu

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    Pflegende Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld beziehen.
    Pflegende Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld beziehen. Foto: Bernd Thissen, dpa (Symbolbild)

    Die Pflege eines Angehörigen kann sehr zeitaufwändig sein. Betroffene stehen mitunter sogar vor der Entscheidung, ob sie nebenbei ihren Beruf noch ausüben können oder sich arbeitslos melden müssen. Wie viel Arbeitslosengeld steht Menschen zu, die einen Angehörigen pflegen? Und was gibt es sonst zu beachten? Alle wichtigen Informationen im Überblick.

    Pflege von Angehörigen: Steht Betroffenen Arbeitslosengeld zu?

    Meist erhalten pflegende Angehörige Pflegegeld von der zu pflegenden Person, als Ausgleich für ihren Aufwand. Um diese Form der Pflege zu stärken, wird das Pflegegeld vom Arbeitsamt nicht als Einkommen gewertet, wie es in einem Beitrag des Onlinemagazins libify.com heißt.

    Arbeitslosengeld kann grundsätzlich aber nur erhalten, wer jederzeit eine Arbeit aufnehmen oder an einer Maßnahme teilnehmen kann. Das teilt die Bundesagentur für Arbeit mit. Man muss demnach sicherstellen, dass die pflegebedürftige Person in diesen Fällen weiterhin gepflegt wird.

    Im Einzelfall entscheidet das Arbeitsamt aber darüber, ob eine Arbeitsaufnahme überhaupt zumutbar ist, während man Angehörige pflegt. Mit steigendem Umfang oder Aufwand der Pflege kann die Arbeitsfähigkeit auch nur eingeschränkt dem Arbeitsmarkt oder den Maßnahmen des Arbeitsamtes gelten. Genauere Informationen liefert das zuständige Jobcenter in einer individuellen Beratung.

    Arbeitslosengeld: Wie viel steht pflegenden Angehörigen zu

    Der Anspruch pflegender Angehöriger speist sich aus den normalen Regelsätzen für die Arbeitslosengelder. Der Regelsatz für das Bürgergeld für Alleinstehende etwa liegt bei 502 Euro.

    Pflegegeld und Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)

    Seit Anfang des Jahres hat das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II abgelöst. Für pflegende Angehörige, die das Bürgergeld beziehen, gelten laut der Seite pflegeberatung.de ähnliche Regeln wie beim Arbeitslosengeld I. Auch hier kann man demnach Pflegegeld von seinen Angehörigen erhalten, ohne dass es als Einkommen gilt - aber auch hier muss man dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung stehen. Es kann aber wieder eine Einzelfallentscheidung getroffen werden, ob eine Arbeitsaufnahme in einer Pflegesituation überhaupt zumutbar ist.

    Pflege von Angehörigen: Wer zahlt die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung?

    Wer einen Angehörigen pflegt und dafür aus dem Beruf aussteigt, für den übernimmt laut der Agentur für Arbeit die Pflegeversicherung die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Als Pflegeperson gilt man demnach, wenn:

    • man eine pflegebedürftige Person des Pflegegrades 2 bis 5 in deren häuslichen Umgebung pflegt
    • man die Pflege nicht erwerbsmäßig übernimmt
    • man mindestens zehn Stunden pro Woche mit der Pflege der Person verbringt
    • sich die Pflege regelmäßig auf mindestens zwei Tagen in der Woche verteilt

    Übrigens: Bald soll es ein Entlastungsbudget für pflegende Angehörige geben.

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