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Pflege: Pflegezusatzversicherung: Ist das eine sinnvolle Absicherung?

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Pflegezusatzversicherung: Ist das eine sinnvolle Absicherung?

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    Eine Pflegezusatzversicherung kann helfen, wenn der Pflegefall eintritt. Aber ist das wirklich eine sinnvolle Absicherung?
    Eine Pflegezusatzversicherung kann helfen, wenn der Pflegefall eintritt. Aber ist das wirklich eine sinnvolle Absicherung? Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    In Deutschland steigt die Zahl pflegebedürftiger Menschen fast jedes Jahr an. Laut dem Statistischen Bundesamt könnten bis 2070 etwa 6,9 bis 7,7 Millionen erreicht sein. Doch eine gute Versorgung ist auch mit Kosten verbunden, die schon jetzt längst nicht jede pflegebedürftige Person stemmen kann. Wer einen Pflegegrad von 1 bis 5 hat, wird zwar von der Pflegeversicherung unterstützt und mit der Pflegereform 2023 steigen die Leistungsbezüge 2024 an, trotzdem wird immer nur ein Teil der Kosten übernommen.

    Diese Pflege-Lücke kann beispielsweise mit einer Pflegezusatzversicherung geschlossen oder zumindest verkleinert werden. Welche Modelle gibt es aber eigentlich und ist das überhaupt eine sinnvolle Absicherung?

    Was ist eine Pflegezusatzversicherung?

    Tritt der Pflegefall ein, soll eine Pflegezusatzversicherung die Finanzierung von nötigen Leistungen in der Pflege erleichtern. Dabei gibt es laut dem Finanzratgeber Finanztip drei verschiedene Modelle:

    • Pflegetagegeld-Versicherung
    • Pflegekosten-Versicherung
    • Pflege-Rentenversicherung

    Bei allen drei Modellen hängt der Beitrag vom Alter und dem Gesundheitszustand der Person ab, die den Vertrag abschließt. Je später im Leben die Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wird, desto höher sind in der Regel die Beiträge.

    Mögliche Gesundheitsfragen können aber mit der Sonderform unter den Pflegeversicherungen umgangen werden - dem sogenannten Pflege-Bahr. Der Pflegeplattform pflege.de zufolge handelt es sich dabei um eine Pflegetagegeld-Versicherung, die mit fünf Euro pro Monat vom Staat bezuschusst wird und dafür keine Gesundheitsprüfung erfordert. Hier ist allein das Alter für die Beitragshöhe entscheidend.

    Pflegezusatzversicherung: Drei Modelle im Überblick

    Bei einer Pflegetagegeld-Versicherung wird laut Finanztip mit der Versicherung ein fester Betrag vereinbart, der im Pflegefall pro Tag an die Versicherte oder den Versicherten ausgezahlt wird. Die Höhe des Tagegeldes hängt dabei vom Pflegegrad ab. Das Geld kann anschließend - wie auch das Pflegegeld, das von der Pflegekasse ausgezahlt wird - frei verwendet werden und ist an keinen Zweck gebunden.

    Die Pflegekosten-Versicherung gibt es in unterschiedlichen Versionen. Laut Finanztip müssen in der Regel aber immer angefallene Pflegekosten mit Rechnungen nachgewiesen werden - bei der Pflege durch Angehörige gibt es zum Teil Ausnahmen von dieser Regel. Von der Versicherung übernommen wird dann ein Teil der Restkosten, nachdem Pflegebedürftige von der gesetzlichen Pflegeversicherung Geld für die jeweilige Leistung bekommen haben. Bei einigen Tarifen wird diese Leistung auch verdoppelt oder verdreifacht, oder ein festgelegter Prozentsatz übernommen. Pflegebedürftige bleiben unter Umständen also trotzdem auf einem Teil der Kosten sitzen.

    Während bei diesen zwei Modellen die Beiträge mit der Zeit steigen können, sind sie laut Finanztip bei Modell Nummer drei - der Pflege-Rentenversicherung - für die gesamte Laufzeit festgelegt. Wird eine Pflegebedürftigkeit festgestellt, zahlt die Versicherung eine monatliche Rente - meist nach Pflegegrad gestaffelt - aus. Derweil kann übrigens auch der Pflegegrad zurückgestuft werden.

    Pflege: Ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?

    Grundsätzlich kann eine Pflegezusatzversicherung eine sinnvolle Absicherung sein, falls eine Pflegebedürftigkeit eintritt. Aber eine solche Versicherung ist nicht für jeden geeignet.

    Laut der Verbraucherzentrale sollten auch andere Mittel, die im Pflegefall zur Verfügung stehen könnten, bedacht werden - beispielsweise eine Immobilie, die verkauft oder vermietet werden kann. Wer eine Pflegezusatzversicherung in Betracht zieht, sollte sich also fragen, ob es auch andere Vorsorgemöglichkeiten gibt.

    Zudem sollte vor dem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung bedacht werden, dass - möglicherweise steigende - Beiträge in der Regel ein Leben lang an die Versicherung gezahlt werden müssen. Das muss man sich auch leisten können. Finanztip warnt etwa: Muss die Versicherung wegen Geldmangels gekündigt werden, sind alle gezahlten Beiträge weg.

    Die Verbraucherzentrale rät Interessierten daher vor dem Abschluss eine Pflegezusatzversicherung eine unabhängige Beratung zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale in Anspruch zu nehmen.

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