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Pflege: Pflegegrad 3: Wie viel Geld gibt es 2024?

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Pflegegrad 3: Wie viel Geld gibt es 2024?

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    Wer pflegebedürftig ist, erhält Leistungen von der Pflegekasse. Welche das sind unterscheidet sich je nach Pflegegrad.
    Wer pflegebedürftig ist, erhält Leistungen von der Pflegekasse. Welche das sind unterscheidet sich je nach Pflegegrad. Foto: Oliver Berg, picture alliance, dpa (Symbolbild)

    In Deutschland nehmen laut dem Bundesgesundheitsministerium jeden Monat rund fünf Millionen Menschen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch. Dabei sind nicht nur ältere Menschen betroffen, sondern Personen in allen Lebensabschnitten. Um Hilfe im Alltag zu erhalten, können sie einen Pflegegrad von 1 bis 5 beantragen. Mit jedem Pflegegrad sind unterschiedliche Leistungen verbunden, die auch finanzieller Art sind. Wie viel Geld Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten, lesen Sie hier.

    Pflegegrad 3: Welche finanziellen Leistungen erhalten Betroffene?

    Der Pflegeplattform pflege.de zufolge stehen Menschen mit Pflegegrad 3 ab 1. Januar 2024 folgende Leistungen zu:

    LeistungBetrag
    Pflegegeld573 Euro pro Monat
    Pflegesachleistung1432 Euro pro Monat
    Tages- und Nachtpflege1298 Euro pro Monat
    Kurzzeitpflege1774 Euro pro Jahr
    Verhinderungspflege1612 Euro pro Jahr
    Vollstationäre Pflege1262 Euro pro Monat
    Entlastungsbetrag125 Euro pro Monat
    Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 40 Euro pro Monat
    Hausnotruf25,50 Euro pro Monat
    Wohnraumanpassung4000 Euro für die Gesamtmaßnahme
    Wohngruppenzuschuss214 Euro pro Monat

    Welche Leistungen Pflegebedürftige von der Pflegekasse genau erhalten, hängt nicht nur von ihrem Pflegegrad ab, auch die Umsetzung der Pflege ist ausschlaggebend. So sind laut dem Bundesgesundheitsministerium manche Leistungen etwa nur für die häusliche Pflege gedacht. In diesem Fall übernehmen Angehörige, Freunde oder Bekannte der pflegebedürftigen Person die Pflege zuhause.

    Pflegegeld und Co. bei Pflegegrad 3: Wer bekommt was?

    Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad 3 haben laut pflege.de jeden Monat Anspruch auf ein Pflegegeld in Höhe von 573 Euro (2023: 545 Euro), wenn sie zuhause etwa durch Angehörige gepflegt werden. Pflegesachleistungen in Höhe von 1432 Euro (2023: 1363 Euro) pro Monat können bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst beansprucht werden.

    Auch die Kombination beider Leistungen ist möglich, wenn die Pflege nicht nur durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgt, sondern aufgeteilt wird. In diesem Fall erhalten Pflegebedürftige nur noch ein anteiliges Pflegegeld. Dabei gilt laut pflege.de der Grundsatz: Das Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Sachleistungen.

    Auch die Tages- und Nachtpflege richtet sich an Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und soll Angehörige entlasten.

    Auch die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, richtet sich mit einem Zuschuss von maximal 1774 Euro pro Jahr an Pflegebedürftige in häuslicher Pflege. Zudem kann die Leistung für die Kurzzeitpflege unter Umständen mit nicht genutzten Beträgen aus der Verhinderungspflege auf 3386 Euro aufgestockt werden. Für die Verhinderungspflege stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 und in häuslicher Pflege Leistungen in Höhe von bis zu 1612 Euro pro Jahr zu. Werden Leistungen aus der Kurzzeitpflege nicht voll ausgeschöpft, kann dieser Betrag laut pflege.de auf maximal 2418 Euro aufgestockt werden.

    Übrigens: Mit der Pflegereform 2023 wird das sogenannte Entlastungsbudget eingeführt, dass die Finanzierung von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ab 2025 vereinfachen soll.

    Personen mit Pflegegrad 3 können außerdem den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat für die Teilnahme an einer Betreuungsgruppe oder für Leistungen der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege oder für Leistungen von ambulanten Pflege- oder Betreuungsdiensten einsetzen. Nicht genutzte Beträge können übrigens bis Mitte des Folgejahres angesammelt werden bevor sie verfallen.

    Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, die nicht zuhause gepflegt werden, sondern in einem Pflegeheim untergebracht sind, haben laut pflege.de Anspruch auf 1262 Euro pro Monat als Unterstützung für die Pflegeheimkosten. Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Co. können sie aber nicht erhalten.

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