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Pflege: Pflegegrad 1 2024: Wie viel Geld bekommt man?

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Pflegegrad 1 2024: Wie viel Geld bekommt man?

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    Einige Pflegebedürftige sind noch relativ fit. Mit Pflegegrad 1 erhalten sie trotzdem Leistungen von der Pflegekasse.
    Einige Pflegebedürftige sind noch relativ fit. Mit Pflegegrad 1 erhalten sie trotzdem Leistungen von der Pflegekasse. Foto: Zacharie Scheurer, dpa-tmn, dpa (Symbolbild)

    In Deutschland leben laut dem rund 5 Millionen pflegebedürftige Menschen. Diese Zahl steigt von Jahr zu Jahr - unter anderem, weil die Pflegebedürftigkeit mit Einführung der Pflegegrade neu definiert wurde. Einen Pflegegrad 1 haben etwa 13,4 Prozent der Pflegebedürftigen. Sie bekommen die geringsten Leistungen von der Pflegeversicherung, sind aber auch selbstständiger und benötigen weniger Hilfe als Menschen mit einem Pflegegrad von 2 bis 5. Wie viel Geld Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 von der Pflegekasse bekommen, lesen Sie in diesem Artikel.

    Pflegegrad 1: Welche Leistungen erhalten Betroffene nicht?

    Personen mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 haben grundsätzlich Anspruch auf die gleichen Leistungen, es bestehen lediglich Unterschiede in der Höhe. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 3 erhalten laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) seit dem 1. Januar 2024 beispielsweise 572 Euro Pflegegeld und mit Pflegegrad 5 946 Euro. Mit einem Pflegegrad 1 besteht zum Teil aber gar kein Anspruch.

    Dem BMG zufolge sind bei Pflegegrad 1 dementsprechend "keine ambulanten Sachleistungen durch Pflegedienste oder Pflegegeld vorgesehen". Der Grund: Betroffene würden nur verhältnismäßig geringe Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen. Auf diese Leistungen haben Betroffene keinen Anspruch:

    Pflegegrad 1: Welche finanziellen Leistungen erhalten Betroffene?

    Der Pflegeplattform pflege.de zufolge haben Menschen mit einem Pflegegrad 1 Anspruch auf folgende Leistungen:

    LeistungsartLeistung und Häufigkeit
    Betreuungs- und Entlastungsleistungen125 Euro pro Monat
    Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel    bis zu 40 Euro pro Monat
    Hausnotruf25,50 Euro pro Monat
    Wohnraumanpassung4000 Euro pro Gesamtmaßnahme
    Wohngruppenzuschuss214 Euro pro Monat

    Laut dem BMG zielen die Leistungen für Personen mit Pflegegrad 1 insbesondere darauf ab, die Selbstständigkeit der Betroffenen zu erhalten und ihnen durch frühzeitige Hilfestellung möglichst lange ein Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

    Entlastungsbetrag: Wofür kann die Leistung bei Pflegegrad 1 eingesetzt werden?

    Von den Leistungen, die Personen mit Pflegegrad 1 zustehen, ist insbesondere der Entlastungsbetrag relativ flexibel einsetzbar und zwar laut dem Pflegestärkungsgesetz II für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Damit sind laut dem BMG diese Leistungen gemeint:

    • Leistungen der Tages- und Nachtpflege
    • Leistungen der Kurzzeitpflege
    • Leistungen eines zugelassenen Pflege- oder Betreuungsdiensts nach Paragraf 36 SGB XI
    • Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag

    So können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 beispielsweise auch Leistungen nutzen, die ihnen durch die Pflegeversicherung nicht gesondert zustehen.

    Laut dem BMG kann der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 außerdem für Leistungen der körperbezogenen Selbstversorgungen eingesetzt werden - gemeint ist etwa Hilfe beim Duschen oder Baden. Laut pflege.de können Betroffene zudem über den Entlastungsbetrag an Betreuungsgruppen teilnehmen, einen Alltagsbegleiter oder eine Haushaltshilfe engagieren.

    Übrigens: Aufgrund der Pflegereform 2023 haben sich einige Leistungen der Pflegeversicherung zu 2024 erhöht - zum Beispiel ist das Pflegegeld gestiegen. Auch der Mindestlohn in der Pflege soll wieder steigen.

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