In Deutschland steigt die Lebenserwartung von Frauen und Männern immer weiter an. Damit nimmt laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) auch die Alterung in der Bundesrepublik zu und die Zahl der Pflegebedürftigen, die in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind und Hilfe im Alltag benötigen, wächst von Jahr zu Jahr.
Destatis zufolge werden rund vier von fünf Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, also etwa 80 Prozent. Die Pflege übernehmen in einem Großteil der Fälle pflegende Angehörige. Mit der Pflegereform 2023 soll unter anderem genau diese Gruppe laut dem Bundesgesundheitsministerium mehr und leichter Unterstützung erhalten sowie Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, höhere Leistungen erhalten.
Auf beide Punkte zielte die Erhöhung des Pflegegeldes zum 1. Januar 2024 ab. Denn häufig geben Pflegebedürftige die Leistung teilweise oder vollständig an ihre pflegenden Angehörigen weiter.
Pflegegeld: Wie viel Geld steht Pflegebedürftigen aktuell zu?
Für einen Anspruch auf Pflegegeld müssen Pflegebedürftige laut dem Bundesgesundheitsministerium zu Hause durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen versorgt werden und zudem mindestens einen Pflegegrad 2 haben. Was Pflegebedürftige anschließend mit dem Geld machen, ist ihnen überlassen, häufig wird es aber als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergegeben.
Übrigens: Wenn die Pflege zum Teil durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen wird, kann die Leistung mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden und es besteht Anspruch auf anteiliges Pflegegeld. Und nach dem Tod der pflegebedürftigen Person wird das Pflegegeld im Sterbemonat noch an die pflegenden Angehörigen ausgezahlt - etwa um noch offene Rechnungen zu begleichen.
Berechtigte Pflegebedürftige erhielten 2023 je nach Pflegegrad von 1 bis 5 folgende monatliche Leistung von der Pflegekasse:
- Pflegegrad 1: kein Anspruch
- Pflegegrad 2: 316 Euro
- Pflegegrad 3: 545 Euro
- Pflegegrad 4: 728 Euro
- Pflegegrad 5: 901 Euro
Pflegegeld-Erhöhung: Wie viel mehr Geld bekommen Pflegebedürftige seit 2024?
Seit 2024 hat sich in der Pflege einiges geändert. Dazu zählt auch die Erhöhung des Pflegegeldes. Es wurde zum 1. Januar 2024 laut dem Pflegeportal pflege.de das erste Mal seit 2017 angepasst beziehungsweise erhöht. Dem Bundesgesundheitsministerium zufolge steigt die Leistung dann um fünf Prozent. So viel Pflegegeld steht Berechtigten jetzt zu:
Pflegebedarf | Pflegegeld-Erhöhung | Pflegegeld ab 2024 |
Pflegegrad 1 | - | kein Anspruch |
Pflegegrad 2 | 16 Euro mehr | 332 Euro |
Pflegegrad 3 | 28 Euro mehr | 573 Euro |
Pflegegrad 4 | 37 Euro mehr | 765 Euro |
Pflegegrad 5 | 46 Euro mehr | 947 Euro |
Nach der Erhöhung 2024 steht auch zum 1. Januar 2025 erneut eine Anpassung des Pflegegeldes an. Es soll laut pflege.de um 4,5 Prozent erhöht werden. Für berechtigte Pflegebedürftige hätte das folgende Auswirkungen:
- Pflegegrad 1: kein Anspruch
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 598 Euro
- Pflegegrad 4: 798 Euro
- Pflegegrad 5: 989 Euro
Nach dieser Erhöhung soll das Pflegegeld alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden. Damit steht die nächste Leistungsanpassung am 1. Januar 2028 an.
Übrigens: Wenn die Leistungen der Pflegekasse, zum Beispiel das Pflegegeld, sowie Einkommen und Vermögen für die Pflegeaufwendungen nicht ausreichen, können Betroffene unter bestimmen Voraussetzungen "Hilfe zur Pflege" erhalten.