Pflegepersonal soll in Deutschland bald mehr verdienen. Eine entsprechende Empfehlung hat die Pflegekommission nun abgegeben. Diese soll in zwei Stufen umgesetzt werden.
Die Pflegekommission besteht aus Vertretern von gemeinnützigen, privaten und kirchlichen Pflegeeinrichtungen. Auch Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer sind paritätisch in der Kommission vertreten. Die Kommission empfiehlt den Mindestlohn sowie den Mindesturlaub für Pflegepersonal.
Das Bundesarbeitsministerium will diese Empfehlung nun umsetzen. "Das ist gut für die Pflegerinnen und Pfleger und gut für die Pflegebranche", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zum Vorschlag der Pflegekommission. Anständige Löhne würden auch gegen den Fachkräftemangel helfen.
Mindestlohn für Pflegehilfskräfte ohne Qualifikation steigt
Zwar ist der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte ohne Qualifikation bereits zum 1. Dezember von 13,90 Euro auf 14,15 Euro gestiegen. Doch die beiden nächsten Stufen stehen bereits fest: zum 1. Mai 2024 gab es bereits die nächste Erhöhung um 1,35 Euro pro Stunde auf 15,50 Euro. Ein gutes Jahr später, im Juli 2025, steigt der Mindestlohn auf 16,10 Euro.
Gültig ab | Mindestlohn |
1. Juli 2025 | 16,10 Euro |
1. Mai 2024 | 15,50 Euro |
1. Dezember 2023 | 14,15 Euro |
1. Mai 2023 | 13,90 Euro |
1. September 2022 | 13,70 Euro |
1. April 2022 | 12,55 Euro |
1. September 2021 | 12,00 Euro |
Mindestlohn für Pflegehilfskräfte mit Qualifikation
Auch der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte, die eine Zusatzausbildung von mindestens einem Jahr absolviert haben, steigt weiter an. Während bereits zum 1. Dezember 2023 der Stundenlohn von 14,90 Euro auf 15,25 Euro gestiegen ist, gab es im Mai 2024 bereits die nächste Erhöhung auf 16,50 Euro. Ab 1. Juli 2025 soll der Mindeststundenlohn dann um weitere 85 Cent auf 17,35 Euro steigen.
Gültig ab | Mindestlohn |
1. Juli 2025 | 17,35 Euro |
1. Mai 2024 | 16,50 Euro |
1. Dezember 2023 | 15,25 Euro |
1. Mai 2023 | 14,90 Euro |
1. September 2022 | 14,60 Euro |
1. April 2022 | 13,20 Euro |
1. September 2021 | 12,50 Euro |
Mindestlohn für Pflegefachkräfte steigt weiter
Ebenfalls von der Erhöhung profitiert das Pflegefachpersonal. Ab 1. Juli 2025 soll der Mindestlohn bei 20,50 Euro pro Stunde liegen. Einen Euro mehr als bei der Stufe zuvor ab Mai 2024.
Gültig ab | Mindestlohn |
1. Juli 2025 | 20,50 Euro |
1. Mai 2024 | 19,50 Euro |
1. Dezember 2023 | 18,25 Euro |
1. Mai 2023 | 17,65 Euro |
1. September 2022 | 17,10 Euro |
1. April 2022 | 15,40 Euro |
1. September 2021 | 15,00 Euro |
Übrigens: Seit Januar 2024 hat sich einiges in der Pflege geändert. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten nun mehr Leistungen. Auch im Jahr 2023 hat sich im Bereich Pflege in Deutschland bereits einiges geändert. Wer pflegebedürftig ist, erhält infolge eines Pflegeantrags von der Pflegekasse einen Pflegegrad von 1 bis 5 zugeteilt. Der bestimmt auch darüber, welche Leistungen Betroffene erhalten.