Pflege ist teuer und wird auch nicht günstiger. Nicht zuletzt ist der Eigenanteil im Pflegeheim wieder angestiegen - und das obwohl die Zuschüsse der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2024 erhöht wurden. Laut einer Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) liegt der Eigenanteil im Bundesdurchschnitt aktuell bei 2783 Euro. Im Januar 2023 waren es noch 2468 Euro. Verrechnet man nun die Zuschüsse zum Eigenanteil je nach Aufenthaltsdauer übersteigen die privat zu tragenden Kosten trotz erhöhter Prozentsätze die aus dem Vorjahr. Während Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner aktuell 1750 bis 2576 Euro zahlen müssen, waren es 2023 mit 1671 bis 2411 Euro vergleichsweise weniger.
Nicht nur im Pflegeheim ist Pflege aber teuer, auch Pflegebedürftige, die zuhause versorgt werden, müssen zum Teil tief in die Tasche greifen. In Bayern wird die Last zumindest etwas gemindert. Neben den normalen Leistungen der Pflegekasse, wie etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Leistungen zur vollstationären Pflege, gibt es in dem Bundesland zusätzlich das sogenannte Landespflegegeld Bayern in Höhe von 1000 Euro pro Jahr. Was ist es, wer kann es bekommen und wie wird es beantragt?
Was ist das Landespflegegeld Bayern?
Das Landespflegegeld Bayern ist laut dem Medizinischen Dienst Bayern zum 1. Mai 2018 in Kraft getreten und soll dem Bayerischen Landespflegegesetz (BayLPflGG) zufolge das Selbstbestimmungsrecht pflegebedürftiger Menschen stärken. Es wird ausdrücklich zusätzlich zu anderen Leistungen gewährt und nicht auf diese angerechnet. Da es sich dabei laut dem Pflegeportal pflege.de um eine Fürsorgeleistung und kein Einkommen handelt, kann es auch nicht versteuert oder gepfändet werden.
Pflegebedürftige erhalten im Rahmen des Landespflegegeldes Bayern eine jährliche Zahlung von 1000 Euro, über die sie frei verfügen können. Die Leistung ist demnach nicht zweckgebunden. Dem Bayerischen Landesamt für Pflege zufolge investiert die Bayerische Staatsregierung 400 Millionen Euro, damit Pflegebedürftige in Bayern ab Pflegegrad 2 pro Jahr schnell und unbürokratisch 1000 Euro zusätzlich bekommen.
Landespflegegeld Bayern: Wer kann es bekommen?
Um Anspruch auf das Landespflegegeld Bayern zu haben, müssen ledigleich zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Laut dem BayLPflGG sind das die folgenden:
- Pflegebedürftigen müssen mindestens Pflegegrad 2 haben. Dazu reicht es aus, wenn diese Voraussetzung an einem einzigen Tag des jeweiligen Jahres erfüllt ist. Menschen mit Pflegegrad 1 gehen aber leer aus.
- Pflegebedürftige müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.
Weitere Voraussetzungen für den Anspruch auf das Landespflegegeld Bayern gibt es nicht. Laut dem Medizinischen Dienst Bayern wird die Fürsorgeleistung unabhängig davon gezahlt, ob Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht sind oder zuhause durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden.
Landespflegegeld Bayern: Wie wird es beantragt?
Der Antrag auf das Landespflegegeld Bayern kann laut pflege.de per Post oder online beim Bayerischen Landesamt für Pflege gestellt werden. Wichtig ist dem BayLPflGG zufolge dabei die schriftliche Form. Für den Antrag werden laut pflege.de ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, eine Kopie des Pflegegrad-Bescheids sowie eine Kopie von Personalausweis, Reisepass oder der aktuellen Meldebescheinigung benötigt.
Wichtig: Bei der Pflegeversicherung kann das Landespflegegeld Bayern nicht beantragt werden, da diese damit nichts zu tun hat.
Die Frist für den Antrag auf das Landespflegegeld endet laut pflege.de jeweils am 31. Dezember für den Zeitraum von 1. Oktober bis 30. September. Also: Die Frist für die Antragstellung für den Zeitraum von 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024 endet am 31. Dezember 2024. Liegen bis zur Frist nicht alle nötigen Unterlagen vor, kann der Antrag zunächst unvollständig eingereicht und die fehlenden Unterlagen später nachgereicht werden.
Landespflegegeld Bayern: Wann werden die 1000 Euro ausgezahlt?
Die Auszahlung des Landespflegegeldes Bayern erfolgt laut dem Bayerischen Landesamt für Pflege im ersten Jahr, also dem Jahr der Antragstellung, bereits kurze Zeit nach der Bewilligung der Leistung. In den folgenden Jahren wird das Landespflegegeld unabhängig vom Datum des Erstantrags im Oktober ausbezahlt.