WGs - kurz für Wohngemeinschaften - verbinden viele Menschen mit Studierenden, Auszubildenden oder auch Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern. Doch laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) können auch pflegebedürftige Menschen eine WG bilden. Bei den ambulant betreuten Wohngruppen wird in der Regel von Pflege-WGs gesprochen. Pflegebedürftige leben dann mit anderen auf Hilfe und Pflege angewiesenen Menschen zusammen und können gemeinsam Unterstützung erhalten. Wie in einer klassischen WG leben die Mitbewohnerinnen und Mitbewohner in eigenen Zimmern, können in den Gemeinschaftsräumen aber zusammenkommen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Pflegebedürftige, die in einer Pflege-WG leben, von der Pflegeversicherung den sogenannten Wohngruppenzuschlag als monatliche Pauschale bekommen. Im Rahmen der Pflegereform 2023 wird die Leistung zum 1. Januar 2025 erhöht. Wie viel Geld Berechtigte dann bekommen, lesen Sie hier.
Wohngruppenzuschlag und Pflege-WG: Wie hoch ist die Leistung 2024?
Ambulant betreute Wohngruppen werden laut dem BMG von der Pflegeversicherung besonders gefördert, da Pflegebedürftige so besonders lang selbstständig zu Hause leben können. Beziehen Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflege-WG Pflegegeld, Pflegesachleistungen, die Kombinationsleistung, Leistungen aus dem Umwandlungsanspruch und/oder den Entlastungsbetrag, können sie zusätzlich den Wohngruppenzuschlag erhalten. Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Zuschlag erhalten. Dafür müssen sie keine der genannten Leistungen beziehen.
Aktuell können Pflegebedürftige in Pflege-WGs über den Wohngruppenzuschlag eine Pauschale in Höhe von 214 Euro im Monat erhalten. Laut dem BMG sollen die WG-Mitglieder mit dem Geld eine gemeinschaftliche beauftragte Präsenzkraft finanzieren, die die Pflegebedürftigen betreut, versorgt und pflegt.
Wohngruppenzuschlag in der Pflege steigt: Wie hoch ist er ab Januar 2025?
Genau wie viele andere Leistungen der Pflegeversicherung soll auch der Wohngruppenzuschlag zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht werden. Das ist im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), das 2023 beschlossen wurde, festgeschrieben. Ausgehend von einer Erhöhung um 4,5 Prozent und dem aktuellen Leistungsbetrag in Höhe von 214 Euro, steigt der Wohngruppenzuschlag 2025 um rund 10 Euro auf 224 Euro pro Jahr. Gerechnet wird so:
- 214 Euro (aktueller Leistungsbetrag) x 1, 045 (Erhöhung) = 223,63 Euro - gerundet 224 Euro (Leistungsbetrag ab 2025)
Offiziell ist diese Zahl allerdings bislang nicht, sondern basiert auf unserer eigenen Rechnung, ausgehend von der geplanten Erhöhung um 4,5 Prozent und der aktuellen Leistungshöhe. Wie eine Sprecherin des BMG unserer Redaktion auf Nachfrage erklärt hat, sollen die neuen Leistungsbeträge der Pflegeversicherung, die ab 1. Januar 2025 gelten, vom BMG im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. Für die Richtigkeit des genannten Betrags übernehmen wir keine Gewähr.