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Personalisiertes Ticket weiterverkaufen: Ist das erlaubt?

Konzert

Ticket-Weiterverkauf: Was muss man beachten?

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    Immer mehr Konzerttickets sind personalisiert.
    Immer mehr Konzerttickets sind personalisiert. Foto: Henning Kaiser, dpa (Symbolbild)

    Taylor Swift, Bruce Springsteen oder Depeche Mode: An Konzerttickets zu kommen ist häufig kein Leichtes. Für die Chance, an ein Ticket zu kommen, braucht es bei vielen Künstlerinnen oder Künstlern eine große Portion Glück. Hinzu kommen komplizierte Ticketverkaufsysteme mit Anmeldecodes, Fristen und Co., die den Ticketkauf nicht gerade vereinfachen. 

    Wer leer ausgeht, ist häufig frustriert und versucht es auf anderen Wegen. Aber auch wer ein Ticket ergattert hat und dann verhindert ist, steht vor ähnlichen Fragen: Darf man Konzerttickets so einfach weiterverkaufen? Wie steht es um die Personalisierung? Welche Zweitmärkte sind seriös? Hier gibt es die wichtigsten Antworten.

    Ist Ticket-Weiterverkauf legal?

    Ob der Weiterverkauf des Tickets erlaubt ist, kommt auf die Bedingung der Verkaufsstelle an, bei dem das Ticket erworben wurde. Personalisierte Tickets, also Konzertkarten, die auf den Namen der Käuferin oder des Käufers ausgestellt wurden, kann man in den meisten Fällen nicht weitergeben. Veranstalter verweigern zudem den Einlass, wenn man versucht, mit einem Ticket, das auf einen anderen Namen als den eigenen ausgeschrieben ist, ein Konzert zu besuchen. 

    Kann man personengebundene Tickets weiterverkaufen?

    Einige offizielle Verkaufsstellen bieten allerdings die Möglichkeit, auch personengebundene Tickets weiterzuverkaufen. Die Verbraucherzentrale rät dazu, direkt den jeweiligen Veranstalter zu kontaktieren. Für die Umschreibung auf einen anderen Namen könnten allerdings Kosten anfallen. Das Portal der

    Wo kann man Tickets verkaufen?

    Sind die Karten nicht personalisiert und die Verkaufsstelle erlaubt den Weiterverkauf, so gibt es mehr Möglichkeiten, sie legal weiterzugeben - aber auch einige Risiken. Viele Ticketbörsen und Zweitmarkt-Plattformen sind laut der Verbraucherzentrale unseriös und führen zu Problemen. Generell wird deshalb dazu geraten, Konzerttickets bei offiziellen Händlern und keinen Zwischenhändlern zu kaufen. 

    Zu seriösen und bekannten Erstverkäufern in Deutschland zählen zum Beispiel: 

    • Eventim
    • Ticketmaster

    Die Verbraucherzentrale und das Verbraucherportal Bayern warnt dagegen vor Zweitverkäufern wie etwa Viagogo.

    Wenn man mit einem personalisierten Ticket nicht auf ein Konzert gelassen wird, so gibt es laut Verbraucherzentrale keinen Anspruch darauf, das Geld zurückzubekommen. Eventuell kann es aber Rückerstattungs- oder Schadensersatzansprüche gegenüber dem Zweitverkäufer geben. 

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