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Paket verloren gegangen: Was tun bei DHL, Hermes, DPD & UPS?

Verlustmeldung

Was tun, wenn Post oder ein Paket verloren gegangen sind?

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    Täglich befördert die Deutsche Post Hunderttausende von Briefen und Paketen.
    Täglich befördert die Deutsche Post Hunderttausende von Briefen und Paketen. Foto: Rolf Vennenbernd, dpa (Symbolbild)

    Egal ob bei der Deutschen Post oder Paketdienstleistern wie DHL, Hermes, DPD oder UPS: Immer wieder mal kommt es vor, dass ein Brief oder ein Paket verloren geht. Deutschlandweit dürfte das aufgrund der enormen Menge jeden Tag vorkommen - und jeder Kunde bzw. jede Kundin kann nur hoffen, dass dieses Schicksal erspart bleibt.

    Ein Sprecher der Deutschen Post erklärte vor geraumer Zeit gegenüber der dpa: "Es gehen nur wenige Briefe verloren. 93 Prozent kommen schon am nächsten Tag an und mehr als 99 Prozent erreichen ihre Empfänger nach spätestens zwei Tagen." Das klingt nach einer passablen Statistik. Laut Paketdienstleister Hermes gehen lediglich 0,03 Prozent aller Pakete verloren - oder kommen beschädigt an. Auf Null reduzieren lassen dürfte sich die Fehlerquote indes nicht.

    Was tun, wenn der Brief oder das Päckchen verloren geht?

    Was ist der erste Schritt, sollte es nicht den Anschein machen, als lande die Postsendung noch im Briefkasten oder an der heimischen Tür? Zunächst einmal gilt es, den Absender zu kontaktieren, ob und wann die Postsendung überhaupt verschickt wurde. Bei kommerziellen Warensendungen lässt sich das zumeist auch online per Nachverfolgung herausfinden. Bringt dieser Vorstoß keine Erkenntnis und das Paket scheint verloren gegangen zu sein, geht es mit der Recherche weiter:

    Dann gilt es, zeitnah das Beförderungsunternehmen zu kontaktieren - denn immerhin soll der Dienstleister letztlich auch seinen Verpflichtungen nachkommen. So kann telefonisch oder per E-Mail nachgefragt werden. Bringt das Nachhaken weder beim Absender noch bei der Post und Co. Erkenntnis? Dann ist es an der Zeit für den nächsten Schritt.

    Postsendung verloren gegangen? Nachforschungsauftrag einleiten

    Eine Nachforschung, um herauszufinden, wo die Sendung abgeblieben ist, kann bei geeigneter Versandart der Absender beantragen. Denn nur diese Person weiß, wann und wo der Brief oder das Paket aufgegeben wurde. Ein Nachforschungsauftrag klappt allerdings nur, wenn der Absender den Einlieferungsschein vorlegen kann. Tipp: Immer schön Belege aufbewahren, bis der Empfänger den Erhalt der Post bestätigt hat.

    Das Verbraucherportal Paketda.de hat die entsprechenden Kontaktadressen sowie Formulare der jeweiligen Anbieter zusammengefasst, das gilt auch für Verlustmeldungen oder Schäden.

    Post verloren: Keine Lösung in Sicht? Bundesnetzagentur kontaktieren

    Doch was, wenn die Postsendung verloren bleibt und weder Absender noch Dienstleister bei der Lösung behilflich sein können? Dann bleibt die Beschwerde bei der Bundesnetzagentur. Um diese einzureichen, gibt es mehrere Möglichkeiten:

    • Per Post an folgende Adresse: Verbraucherservice Post, Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn.
    • Telefonisch folgende Nummer anrufen: 0228/14 15 16.
    • Digital auf der Website ein Formular ausfüllen.

    Haftungsfrage: Schadenersatz, wenn eine Postsendung nicht ankommt?

    Wenn ein Paket beim Empfänger nicht ankommt, bedeutet das in der Regel einen Nachteil für den potenziellen Empfänger - schließlich ist das Paket nicht eingetroffen. Ein Käufer wird gegenüber dem Versender bzw. Händler entweder den Kaufpreis zurückfordern, oder aber einen neuerlichen Versand. Doch wer kommt eigentlich dafür auf, wenn Brief oder Paket nicht wie vorgesehen ankommen und verloren gegangen sind?

    Haftungsansprüche bei einer Postsendung, die verspätet, gar nicht, oder mit einem Schaden kommt, besitzt in der Regel der Absender - und muss diese gegenüber dem Dienstleister geltend machen. Voraussetzung ist natürlich, dass das Objekt ordnungsgemäß aufgegeben wurde. Andernfalls ruft das den potenziellen Empfänger auf den Plan, der verständlicherweise Ersatz haben möchte. Als Lösung bietet sich ein Wertbrief an, oder ein anderweitiger versicherter Versand.

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