Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

Post verspätet oder verloren: Wer haftet? Schadenersatz möglich?

Haftungsanspruch

Post verspätet oder verloren: Wer haftet?

    • |
    Der Briefkasten bleibt leider auch mal leer – schlimmstenfalls, wenn eine erhoffte Postsendung nicht zugestellt wurde.
    Der Briefkasten bleibt leider auch mal leer – schlimmstenfalls, wenn eine erhoffte Postsendung nicht zugestellt wurde. Foto: Carsten Rehder, dpa (Symbolbild)

    Es kommt selten vor, aber passiert: Bei Millionen von Postsendungen pro Tag ist es kein Wunder, dass ein Brief oder Paket mal nicht ankommen. Das ist umso schlimmer, sofern es sich um einen heiß ersehnten Inhalt - zum Beispiel für Weihnachten - handelt.

    Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn ein solcher Fall eintritt und gibt es dann Schadenersatz für denjenigen, der finanziell mit dem Verlust konfrontiert wird?

    Post oder Paket verloren: Haftung bei Brief, Einschreiben, Paket

    Wenn Post bzw. ein verschicktes Paket nicht ankommt, haben Empfänger zunächst mal wenig in der Hand. Das gilt auch, wenn sich aufgrund der nicht zugestellten Sendung Nachteile für den Postempfänger ergeben, zum Beispiel nach einem Internetkauf. Wenn es um möglichen Schadenersatz geht, ist nicht der Transportdienstleister der richtige Ansprechpartner, sondern der Absender.

    Eine Haftung der Deutschen Post besteht stattdessen gegenüber dem Vertragspartner - und das ist der derjenige, der die Postsendung aufgegeben hat. Wird bereits bei einer einfachen Briefsendung gehaftet? Nein. Andere Regeln gelten dagegen bei Einschreiben: Der deutsche Marktführer DHL Deutsche Post kommt bei einem Sendungsverlust bis 25 Euro auf, bei der Einwurfvariante bis zu 20 Euro. Übrigens zählen auch Päckchen bis zwei Kilogramm dazu.

    Wertvollere Güter sind zum Teil von den Haftungsbedingungen ausgeschlossen. Eine Lösung dafür ist der Wertbrief. Auch bei Wertbriefen übernimmt die Post Haftung, diese ist jedoch begrenzt - und mögliche Folgeschäden ausgeschlossen.

    Ist der Paketinhalt beschädigt oder die Postsendung kommt nicht beim Empfänger an? Anbieter haften in der Regel bis zu mehreren Hundert Euro. Die Deutsche Post haftet bei Sachwerten bis 500 Euro und bei Bargeld bis 100 Euro. Jedoch können Kunden Pakete freiwillig höher versichern, bei der Deutschen Post werden Versicherungssummen bis 2500 bzw. 25.000 Euro angeboten.

    Paket verloren gegangen? Grundsätzlich haftet der Dienstleister

    Im Grundsatz gilt also: Hat ein Paketdienstleister das Paket in seiner Obhut, übernimmt er dafür die Haftung. Sollte die Sendung also auf dem Transport verschwinden oder der Inhalt kaputt ankommen, erhält der Absender den Wert des Paketinhalts zurück.

    Da der vorgesehene Empfänger der Postsendung nicht Auftraggeber des gescheiterten Vorgangs ist, ist das Unternehmen ihm gegenüber weder auskunftspflichtig noch -fähig. Ein gewerblicher Verkäufer trägt bei unversichertem Versand das Versandrisiko. So ist im Streitfall der Versender verpflichtet, dem Empfänger nachzuweisen, dass er die Postsendung aufgegeben hat. Das erfordert zum Beispiel eine Sendungsaufgabe per Einschreiben mit Rückschein - und das kostet ein höheres Porto.

    Übrigens ist in diesem Zusammenhang wichtig: Bekommt der Absender vom Paketdienst Schadenersatz, muss das Geld in der Folge an den Empfänger weitergeleitet werden ("stellvertretendes Commodum").

    Paket von Post beschädigt? Die Beweispflicht liegt beim Absender

    Als Vertragspartner der Post obliegt es beim Absender, sich um eine Reklamation zu kümmern. Das Problem: Dieser muss dann auch beweisen, dass der Schaden tatsächlich während des Versandes entstanden ist und nicht bereits vorher. Wie man das anstellt? Wenn man größtmögliche Vorsicht anwendet, ein Bild vom Inhalt des Pakets machen, ehe man es zur Post bringt - oder einen Zeugen mitnehmen.

    Bringt eigentlich der Hinweis "Vorsicht zerbrechlich" etwas?

    Der Hinweis "Vorsicht zerbrechlich" auf einer Postsendung ist zwar gut gemeint, bringt im Endeffekt jedoch nichts. Die dpa zitierte Elena Marcus-Engelhardt vom Bundesverband Paket & Express Logistik: "Darauf können Paketboten beim Stapeln der Kartons keine Rücksicht nehmen." Ihr zufolge sollte man auch auf Verzierutensilien wie Schleifen oder Kordeln am Paket verzichten - denn die könnten sich in den Sortiermaschinen verfangen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden