Die Mieten in Deutschland sind quasi überall deutlich angestiegen. Da fragt man sich bei Mieterhöhungen oder bei der Wohnungssuche schnell, ob die angegebene Miete für Haus oder Wohnung mit anderen innerhalb einer Stadt oder einem Ort mithalten kann.
Beim Vergleich können sich insbesondere Vermieter, aber auch Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungsinteressenten an der ortsüblichen Miete oder auch ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Doch was ist das eigentlich genau und wie wird sie berechnet?
Was ist die ortsübliche Miete?
Die ortsübliche Miete gibt laut haus.de an, wie hoch die Miete für Wohnungen innerhalb einer Gemeinde oder in einer vergleichbaren Gemeinde ist. Gemessen wird das über einen Zeitraum von sechs Jahren. Der Mittelwert dieser Beträge beziffert dann die ortsübliche Vergleichsmiete. Geregelt ist das in § 558, Absatz 2 BGB. Mit in die Berechnung fließt außerdem noch Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit ein.
Nach dem Gesetz fließen die Daten von Wohnungen mit einer durch gesetzlich festgelegten Miete oder durch eine in Zusammenhang mit einer Förderung festgesetzten Miete nicht mit in die Berechnung der ortsüblichen Miete ein.
Die ortsübliche Miete kann beispielsweise für eine Mieterhöhung bis zur Höhe der Vergleichsmiete durch Vermieter herangezogen werden, wenn die durchschnittlichen Mieten in der entsprechenden Gegend höher sind. Laut immobilienscout24.de müssen Vermieterinnen und Vermieter vor einer geplanten Erhöhung nachweisen, dass eine Anpassung an die ortsübliche Miete vorgesehen ist oder die Miete nach der Anpassung maximal zehn Prozent über dem geltenden Vergleichswert liegt.
Wie wird die ortsübliche Miete berechnet?
Um die ortsübliche Miete zu berechnen, können verschiedene Methoden herangezogen werden. Laut haus.de gibt es vier Möglichkeiten:
- Ortsübliche Miete über den Mietspiegel ermitteln
- Ortsübliche Miete über Vergleichswohnungen ermitteln
- Ortsübliche Miete über ein Gutachten eines Sachverständigen ermitteln
- Ortsübliche Miete über die Auskunft bei einer Mietdatenbank ermitteln
Übrigens: Wie teuer eine Wohnung oder ein Haus im Vergleich zum Gehalt sein darf, kann man anhand einer Faustregel bestimmen.