Neues Jahr, neues Glück – und neue Gesetze. 2025 birgt für Verbraucherinnen und Verbraucher einige Änderungen. Den Überblick über die wichtigsten neuen Regeln und Gesetze ab Januar 2025 gibt es in dieser Übersicht: vom Mindestlohn über das Deutschlandticket bis hin zur elektronischen Patientenakte.
Arbeit
- Der Mindestlohn steigt. Seit dem 1. Januar liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 Euro in der Stunde. Er ist damit 41 Cent höher als vergangenes Jahr.
- Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt. Sie wird von 538 Euro auf 556 Euro brutto angehoben.
- Der steuerliche Grundfreibeitrag steigt. Die Einkommensgrenze, bis zu der keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss, liegt rückwirkend ab Januar 2024 bei 11.784 Euro. Ab Januar 2025 sind es 12.084 Euro.
Wohnen, Kinder und Rente
- Das Wohngeld steigt. Durchschnittlich steigt es um 15 Prozent, was etwa 30 Euro mehr monatlich entspricht. Rund 1,9 Millionen Haushalte in Deutschland profitieren von dem Zuschuss, der Menschen mit niedrigem Einkommen in Hinblick auf die Wohnkosten entlasten soll. Im Durchschnitt sind es 400 Euro pro Haushalt monatlich.
- Mehr Kindergeld. Pro Kind sind es nun 255 Euro pro Monat und damit fünf Euro mehr als noch 2024. Auch der Kinder-Sofortzuschlag für bedürftige Familien steigt von 20 auf 25 Euro pro Kind und Monat.
- Die Altersgrenze für den Renteneintritt steigt. Bis 2031 soll die Altersgrenze auf 67 Jahre angehoben werden, wurde 2012 eingeführt – ab Januar 2025 liegt sie bei 66 Jahren und vier Monaten. Alle Änderungen im Bereich Rente gibt es in dieser Übersicht.
Medizin und Gesundheit
- Die Elektronische Patientenaktie (ePA) kommt. Zuerst wird sie in zwei Modellregionen genutzt, bevor sie dann ab März deutschlandweit für alle gesetzlich Versicherten da ist. Zweck ist, Patientendaten übersichtlich und digital zusammenzutragen. Das soll Zettelwirtschaft ablösen und Arztpraxen, Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen ermöglichen, besser zusammenzuarbeiten.
- Amalgam-Füllungen beim Zahnarzt sind verboten. Die Zahnfüllung ist ab 2025 offiziell von der EU verboten. Als neue Standardfüllung stehen etwa Kunststoff oder Glas-Zement zur Verfügung. Diese werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wer eine höherwertige Füllung möchte, muss privat zuzahlen.
Verkehr
- Das Deutschlandticket wird teurer. Auch „49-Euro-Ticket“ wurde das Deutschlandticket umgangsprachlich genannt – damit ist nun Schluss. Seit dem 1. Januar liegt der Preis bei 58 Euro.
- Führerschein-Umtausch. Wer 1971 oder später geboren und wessen Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, muss bis zum 19. Januar 2025 seinen Führerschein umtauschen. Wer das nicht rechtzeitig tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Verwarnungsgeld liegt bei zehn Euro.
Sonstiges
- Einheitliches Ladekabel wird Pflicht. Schluss mit dem Kabelsalat: Ab dem 1. Januar wird nur noch ein Ladelkabel verkauft, was EU-weit einheitlich ist. Es handelt sich um den USB-C-Anschluss, der nun für Smartphones, Tablets und andere Geräte verpflichtend ist.
- Die Post-Zustellung wird teurer und dauert länger. Bisher haben Briefe ihre Empfänger nach spätestens zwei Werktagen erreicht. Ab Januar 2025 darf sich die Post drei Tage dafür Zeit lassen. Gleichzeitig steigt das Porto für den Versand eines Standbriefs von 85 auf 95 Cent, das für Postkarten von 70 auf 95 Cent und das Porto Maxibriefe von 2,75 auf 2,90 Euro. Eine neue Regelung dürfte Verbraucherinnen und Verbrauchern dafür entgegenkommen: Paketzusteller sind nun verpflichtet, Sendungen in unmittelbarer Nachbarschaft zu hinterlegen, wenn sie nicht zugestellt werden können.
- Echtzeitüberweisung wird eingeführt. Ab dem 9. Januar 2025 soll es in Europa flächendeckend möglich sein, dass Überweisungen innerhalb von zehn Sekunden auf das Konto des Empfängers eingehen.
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