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Neue Gesetze: Diese Änderungen im August 2019 bringen richtig Geld

Neue Gesetze

Diese Änderungen im August 2019 bringen richtig Geld

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    Gleich mehrere Änderungen und neue Gesetze im August 2019 spülen Verbrauchern mehr Geld in die Kasse. Vor allem einkommensschwache Familien profitieren.
    Gleich mehrere Änderungen und neue Gesetze im August 2019 spülen Verbrauchern mehr Geld in die Kasse. Vor allem einkommensschwache Familien profitieren. Foto: Monika Skolimowska, dpa (Symbol)

    Was ändert sich am 1. August? Mehrere Änderungen und neue Gesetze, die ab 1. August 2019 in Kraft treten, wirken sich direkt aufs Geld aus. Profitieren werden vor allem einkommensschwache Familien. Auch Studenten und Azubis mit wenig Geld werden ab 1. August besser vom Staat gefördert.

    Ab 1. August keine Kita-Gebühren mehr für Geringverdiener

    Ab 1. August 2019 werden mehr Familien von den Kita-Gebühren befreit. Bisher sind das nur Familien, die Sozialhilfe bekommen. Künftig werden auch Familien mit kleinem Einkommen begünstigt, etwa, wenn sie Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. "1,2 Millionen Kinder haben so einen Anspruch auf eine beitragsfreie Kitazeit", heißt es im Bundesfamilienministerium. Ermöglicht hat die Entlastung das sogenannte Gute-Kita-Gesetz, durch das die Bundesländer Milliarden für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung erhalten. Wie sie das Geld konret ausgeben, entscheiden die 16 Länder selbst.

    Mehr Geld für Bildung und Schule

    Ebenfalls ab 1. August 2019 fördert der Staat einkommensschwache Familien im Bereich Schule und Bildung. Wer Kinderzuschlag und Wohngeld erhält, bekommt dann zusätzliche Unterstützung in Form von Geld- oder Sachleistungen. Sieben Punkte zählt das Ministerium auf:

    • Unterstützung bei eintägigen Ausflügen von Schule, Kita oder Tagespflege
    • Unterstützung bei mehrtägigen Klassenfahrten
    • Geld für die Ausstattung mit Schulbedarf in Höhe von 150 Euro pro Schuljahr
    • Entfall des Eigenanteils bei der Schülerbeförderung - selbst wenn die Fahrkarte auch für andere Fahrten nutzbar ist
    • Lernförderung bei nicht ausreichenden Leistungen in der Schule
    • Entfall des Eigenanteils bei der gemeinsamen Mittagsverpflegung in Schule, Kindertagesstätte, Hort oder Tagespflege ab 1. August
    • Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von monatlich 15 Euro ab 1. August 2019

    Wo die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden können, zeigt eine Übersicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

    Mehr Bafög für mehr Studierende

    Ab 1. August 2019 gibt es mehr Geld für viele Studierende. Denn beim Bafög steigt der Förderhöchstbetrag, und zwar in zwei Schritten von derzeit 735 Euro auf künftig 861 Euro monatlich im Jahr 2020. Zugleich steigt der Wohnzuschlag, der im Höchstbetrag enthalten ist, von 250 Euro auf 325 Euro.

    Auch die Einkommensfreibeträge für Eltern von Studierenden werden in drei Schritten angehoben, nämlich um 7 Prozent im Jahr 2019, um 3 Prozent in 2020 und nochmals um 6 Prozent in 2021. Damit würden "deutlich mehr Schülerinnen, Schüler und Studierende förderungsberechtigt", heißt es im Bundesbildungsministerium.

    Auch viele Azubis bekommen ab August mehr Förderung

    Auch Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, können sich unter Umständen ab August 2019 über mehr Unterstützung freuen. Die Berufsausbildungsbeihilfe für Azubis steigt nämlich. Der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen wird ab 1. August 2019 von derzeit 622 Euro auf monatlich 716 Euro angehoben. In einem Jahr ist dann eine weitere Anhebung auf 723 Euro monatlich geplant.

    DAZN übernimmt Bundesliga-Spiele von Eurosport - und wird teurer

    Der Streamingdienst DAZN zeigt ab August die Bundesliga-Spiele, die bislang bei Eurosport zu sehen waren. Zum großen Deal gehören auch Olympia und Tennis - und eine Preiserhöhung. Pro Saison zeigt der Internet-Anbieter 40 Erstliga-Spiele live. Das sind die 30 Partien am Freitag, dazu jeweils fünf am Sonntag und am Montag. Zudem gehören vier Relegationsbegegnungen und der Supercup zum Rechtepaket. Der Großteil der Bundesliga-Partien läuft weiter beim Pay-TV-Sender Sky. Wer alle Bundesligaspiele live sehen will, braucht also zwei Abos. Dazu kommt: Kaum war der Bundesliga-Deal unter Dach und Fach, erhöhte DAZN die Preise. (AZ)

    Welche Änderungen und neue Gesetze es in den vergangenen Monaten gab, lesen Sie hier:

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